Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - L 10 B 203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25204
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - L 10 B 203/08 (https://dejure.org/2008,25204)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.07.2008 - L 10 B 203/08 (https://dejure.org/2008,25204)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - L 10 B 203/08 (https://dejure.org/2008,25204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,25204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Ermöglichung des Umzugs - Erteilung der Umzugskostenzusicherung nur bei Vorliegen der strengen Voraussetzungen für eine gebotene Vorwegnahme der Hauptsache - Erledigung der Umzugskostenzusicherung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22 Abs. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren für die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 SGB II, Erforderlichkeit des Umzugs aus der elterlichen Wohnung aufgrund des Alters des Leistungsbeziehers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszug einer 28-Jährigen aus dem

    Ob mit Einführung dieser Altersgrenze der Gesetzgeber nur negativ geregelt hat, dass unter 25-jährige besondere Gründe für den Auszug aus dem elterlichen Haus benötigen, oder ob er zugleich klargestellt hat, dass ab Erreichen dieser Altersgrenze keine zusätzlichen Gründe für einen Auszug aus der elterlichen Wohnung mehr vorliegen müssen (so mit guten Gründen LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juli 2008, L 10 B 203/08, juris) kann der Senat hier offenlassen.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2009 - L 8 AS 48/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umstellung auf Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Der angefochtene, die Erteilung der Zusicherung ablehnende Bescheid vom 15. August 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07. September 2006 hat sich jedoch spätestens durch den Umzug der Kläger in die neue Wohnung im Sinne von § 39 Abs. 2 SGB X auf andere Weise erledigt, da nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II der Hilfebedürftige vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft die Zusicherung einholen soll und nach Satz 2 der Vorschrift der Grundsicherungsträger zur Erteilung einer Zusicherung nur verpflichtet ist, wenn der Umzug erforderlich ist, was voraussetzt, dass der Hilfebedürftige noch in der bisherigen Wohnung wohnt, vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2008, L 26 AS 421/07; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juli 2008, L 10 B 203/08.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - L 2 AS 1585/20
    Dies hat aber zur Folge, dass an den Anordnungsanspruch und den Anordnungsgrund äußerst hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. Landessozialgericht - LSG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.07.2008 - L 10 B 203/08, Rn. 28 bei juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2015 - L 19 AS 2347/14 B ER, L 19 AS 2348/14 B, Rn. 24 bei juris).
  • LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 14/15

    Übernahme der tatsächlichen Nettokaltmiete für eine bezogene Wohnung; Gewährung

    Ihr Zweck besteht lediglich darin, in einem Vorabverfahren sicherzustellen, dass die Unterkunftskosten der neuen Unterkunft künftig übernommen werden und dem Leistungsempfänger so Planungssicherheit zu verschaffen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.9.2011 - L 5 AS 332/11 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.1.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.7.2008 - L 26 B 807/08 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5.6.2008 - L 9 AS 541/06; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.7.2008 - L 10 B 203/08).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2011 - L 5 AS 332/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II

    Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, in einem Vorabverfahren sicherzustellen, dass die KdU der neuen Unterkunft künftig übernommen werden (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2011, L 6 AS 1914/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2008, L 26 B 807/08 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juni 2008, L 9 AS 541/06; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juli 2008, L 10 B 203/08, juris).
  • SG Dresden, 03.11.2009 - S 10 AS 5249/09
    Das Gericht schließt sich der Auffassung des LSG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 22.07.2008 - L 10 B 203/08 -) an, dass eine Zusicherung in den in § 22 SGB II geregelten Fällen nur unter sehr engen Voraussetzungen im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig erteilt werden kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2011 - L 7 AS 246/11
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass für den vorliegenden Rechtsstreit auch kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht, weil sich das auf Erteilung einer Zusicherung gerichtete Rechtsschutzverfahren spätestens mit dem tatsächlichen Bezug der Wohnung im Sinne des § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) erledigt hat (vgl. hierzu Landessozialgericht - LSG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.07.2008 - L 10 B 203/08, veröffentlicht in Juris; Steinwedel in Kasseler Kommentar, Band 2, Stand: Dezember 2010, § 39 Rz. 20 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2010 - L 15 AS 176/10
    Ein Bedürfnis für einen einstweiligen Rechtsschutz ist vor diesem Hintergrund nur in den Fällen anzuerkennen, in denen der Umzug durch die Zusicherung erst ermöglicht wird (vgl. zum Ganzen: Landessozialgericht - LSG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.07.2008 - L 10 B 203/08, Rn. 27f).
  • SG Lüneburg, 31.10.2011 - S 46 AS 425/11
    In einem solchen Fall müssen aber hohe Anforderungen an den Anordnungsanspruch und den Anordnungsgrund ge-stellt werden (Landessozialgericht - LSG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.7.2008 - L 10 B 203/08 -).
  • SG Lüneburg, 03.08.2011 - S 46 AS 299/11
    In einem solchen Fall müssen aber hohe Anforderungen an den Anordnungsanspruch und an den Anordnungsgrund gestellt werden (Landessozialgericht - LSG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.7.2008 - L 10 B 203/08 -).
  • SG Köln, 29.03.2011 - S 32 AS 4740/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • SG Lüneburg, 07.09.2010 - S 46 AS 387/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2010 - L 15 AS 1052/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht