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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - L 10 B 6/07 SB   

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https://dejure.org/2007,8670
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - L 10 B 6/07 SB (https://dejure.org/2007,8670)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.05.2007 - L 10 B 6/07 SB (https://dejure.org/2007,8670)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - L 10 B 6/07 SB (https://dejure.org/2007,8670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht); Beantragung der Festsetzung der Prozesskostenhilfe für Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zur Durchführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - L 10 B 6/07
    Dabei sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen festen Anhaltspunkte (Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr) sowie der in Rechtsprechung und Literatur akzeptierte Toleranzrahmen von bis zu 20 v.H. zu berücksichtigen; d.h. nur eine Bestimmung des Rechtsanwalts, die um 20 v.H. oder mehr von der Vorstellung der anderen Stelle abweicht, ist unbillig (BSG, Urteil vom 26.02.1992 - 9a RVs 3/90 - Beschluss des Senats vom 16.08.2006 - L 10 B 7/06 SB - Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl. 2002, Rdn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2009 - L 1 AL 55/08

    Arbeitslosenversicherung

    Dieses Ermessen ist nicht überschritten, wenn die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr bis zu 20 % über der objektiv zutreffenden Gebühr liegt (BSG SozR 1300 § 63 Nr. 4; BSG, Urteil vom 26. Februar 1992, Az 9a RVs 3/90; LSG NRW Urteil vom 28.7.2008, Az L 19 AS 24/08; LSG NRW, Beschluss vom 09. August 2007, Az L 20 B 91/07 AS; LSG NRW Beschluss vom 31.5.2007, Az L 10 B 6/07 SB; LSG NRW, Beschluss vom 26.4.2007, Az L 7 B 36/07 AS; Gebauer/Schneider.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 19 B 180/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Vorbereitung eines anberaumten gerichtlichen Termins ist nicht berücksichtigen (a. A. LSG NRW Beschluss vom 31.05.2007 - L 10 B 6/07 SB), da mit der Terminsgebühr nur die Tätigkeit des Rechtsanwalts während eines gerichtlichen Termins - Vertretung des Mandanten im Termin - abgegolten wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - L 1 B 35/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein Rechtsanwalt, der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist, könnte bei anderer Betrachtungsweise nicht die Gebühr erhalten, die bei Vorliegen der weiteren Bemessungskriterien gerechtfertigt wäre (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 31.05.2007 - Az.: L 10 B 6/07 SB).
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