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   LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - L 10 KR 20/04   

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https://dejure.org/2009,5113
LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - L 10 KR 20/04 (https://dejure.org/2009,5113)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.10.2009 - L 10 KR 20/04 (https://dejure.org/2009,5113)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - L 10 KR 20/04 (https://dejure.org/2009,5113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines die Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung feststellenden Verwaltungsakts als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung; Voraussetzung für die Begründung eines entgeltlichen, versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Auswirkung einer vor Beginn ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Voraussetzungen eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses; Abgrenzung zur familienhaften Mitarbeit; arglistige Täuschung für eine Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Sozialversicherungspflicht bei Scheinarbeitsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Sozialversicherungspflicht bei Scheinarbeitsvertrag

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Schlechter Trick: Scheinarbeitsverhältnis

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Keine Sozialversicherungspflicht bei Scheinarbeitsvertrag

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Keine Krankenversicherungspflicht bei Scheinanstellung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - L 10 KR 20/04
    Das BSG hat sein gegenteilige Rechtsprechung zum missglückten Arbeitsversuch aufgegeben (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.1989 - B 1 KR 10/96 R), weil die Versicherungspflicht nach den Vorschriften des SGB V nicht von bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen oder von der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten abhängt.

    Liege zusätzlich eine familiäre oder verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Arbeitsvertragsparteien vor, sei eine offensichtlich vom üblichen Rahmen abweichende Lohnhöhe vereinbart, habe der Betroffene einen anderweitigen Versicherungsschutz verloren oder sei eine rückwirkende Anmeldung bei der Krankenkasse nach zwischenzeitlichem Auftreten einer kostenaufwendigen Erkrankung erfolgt, könne von einer Versicherungspflicht nur ausgegangen werden, wenn weitere Tatsachen diese Verdachtsmomente entkräfteten (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R, Rdz. 19, zit. nach Juris).

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 30/89

    Ermessensausübung bei der rückwirkenden Aufhebung von Verwaltungsakten, Betrug,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - L 10 KR 20/04
    Bei Vorliegen einer betrügerischen Leistungserschleichung ohne aktenkundige und vom Versicherten vorgetragene Umstände, die für das Ermessen Bedeutung haben könnten, hat das BSG eine "Ermessensschrumpfung auf Null" zu ungunsten des Betroffenen bejaht (BSG SozR 3-4100 § 155 Nr. 2 S. 16 f.).
  • LSG Hamburg, 14.06.2018 - L 1 KR 106/17
    Diskutiert wird eine Ermessensreduzierung vor allem bei Bösgläubigkeit des Begünstigten i.S. betrügerischen Verhaltens (LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.10.2009 - L 10 KR 20/04, Rn. 56 bei juris; von Wulffen/Wiesner aaO mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2020 - L 4 KR 530/19
    Soweit sich die Tatsachengrundlage objektiv nicht aufklären lässt, trägt derjenige den rechtlichen Nachteil, der sich auf sie beruft (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 82/13 -, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2013 - L 1 KR 457/11 -, juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Oktober 2009 - L 10 KR 20/04 -, juris; BSG, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R - Juris).
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