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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,63443
LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER (https://dejure.org/2011,63443)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER (https://dejure.org/2011,63443)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. November 2011 - L 10 KR 32/11 B ER (https://dejure.org/2011,63443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 37 Abs 2 S 1 SGB 5, § 37 Abs 2 S 3 SGB 5, § 37 Abs 6 SGB 5
    Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege zum Herrichten und Verabreichen von Medikamenten bei Unterbringung in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe - Maßgeblichkeit des Heimvertrages und der sächlichen und personellen Ausstattung - Erforderlichkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege zum Herrichten und Verabreichen von Medikamenten bei Unterbringung in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege zum Herrichten und Verabreichen von Medikamenten bei Unterbringung in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 9 KR 23/10

    Häusliche Krankenpflege; Medikamenten- und Insulingabe; Unterbringung in einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11
    Ebenso hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss vom 24. Februar 2010 (L 9 KR 23/10 B ER - zitiert nach juris) sowie in einem weiteren Beschluss vom 3. März 2011 (L 9 KR 284/10 B - zitiert nach juris) die einfache Medikamentengabe bei vollstationärer Unterbringung in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen als Aufgabe des von dieser Einrichtung im Rahmen der bestehenden Verträge zu erbringenden Leistungen angesehen und daher einen zusätzlichen Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die Medikamentengabe jeweils abgelehnt.

    So hat auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in dem Beschluss vom 24. Februar 2010 (a.a.O.) zwischen der Gabe von Medikamenten in Form von Tabletten und der Gabe von Insulin durch Injektionen einschließlich der hierfür durchzuführenden Blutzuckermessungen unterschieden und lediglich bezüglich letzterem einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege gewährt, da die einfache Medikamentengabe vom Heimträger zu leisten sei.

    Daher wird auch in Literatur und Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. nur BSG, Urt. v. 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER sowie Beschl. v. 03.03.2011 - L 9 KR 284/10 B - jeweils zitiert nach juris, sowie Lieber, NZS 2011, S. 650 (653)).

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Medikamentengabe -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11
    Dementsprechend hat auch das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil vom 28. Mai 2003 (B 3 KR 32/02 R - zitiert nach juris) entschieden, dass die Medikamentengabe als sogenannte einfache Behandlungspflege zu der "Beratung, Betreuung, Unterstützung und praktische Hilfen" umfassenden Leistungspflicht des Heimträgers aus dem Betreuungsvertrag gehört und daher vom Heimträger ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen sei.

    Daher wird auch in Literatur und Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. nur BSG, Urt. v. 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER sowie Beschl. v. 03.03.2011 - L 9 KR 284/10 B - jeweils zitiert nach juris, sowie Lieber, NZS 2011, S. 650 (653)).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 9 KR 284/10

    Krankenversicherung - soziale Pflegeversicherung - Medikamentengabe bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11
    Ebenso hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss vom 24. Februar 2010 (L 9 KR 23/10 B ER - zitiert nach juris) sowie in einem weiteren Beschluss vom 3. März 2011 (L 9 KR 284/10 B - zitiert nach juris) die einfache Medikamentengabe bei vollstationärer Unterbringung in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen als Aufgabe des von dieser Einrichtung im Rahmen der bestehenden Verträge zu erbringenden Leistungen angesehen und daher einen zusätzlichen Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die Medikamentengabe jeweils abgelehnt.

    Daher wird auch in Literatur und Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. nur BSG, Urt. v. 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER sowie Beschl. v. 03.03.2011 - L 9 KR 284/10 B - jeweils zitiert nach juris, sowie Lieber, NZS 2011, S. 650 (653)).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Entsch. v. 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - BVerfGK 5, 237).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Eingliederungshilfe - Behandlungspflege in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11
    Mit der vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des 8. Senats des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. August 2010 (L 8 SO 4/10 B ER - zitiert nach juris).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11
    Maßnahmen, die üblicherweise von Nichtbehinderten bzw. von Angehörigen ausgeführt werden könnten (diesbezüglich wird auf das Urteils des BSG zum Az. B 3 KR 9/04 R verwiesen), insbesondere die orale Medikamentengabe aufgrund ärztlicher Verordnung, seien regelmäßig von den vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zu erbringen.
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris) .
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 10/14 R

    Anspruch auf Versorgung mit häuslicher Krankenpflege durch die Krankenkasse auch

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris) .
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 16/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene -

    (2) Ein Anspruch "nach den gesetzlichen Bestimmungen" im Sinne von I. 6. Satz 1 Krankenpflege-RL kann auch ein vertraglicher Anspruch sein (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER, zitiert nach juris).

    Entsprechend der gesetzlich festgeschriebenen Subsidiarität des Anspruchs nach § 37 Abs. 3 SGB V kann auch ein anderer Ort nur dann für die Erbringung der Leistung durch die Krankenkasse geeignet sein, wenn dort die medizinische Pflege und Versorgung in dem erforderlichen Umfang nicht bereits mit dem nach den vertraglichen Bestimmungen dort beschäftigten Personal geschuldet ist (so bereits LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER, zitiert nach juris).

    Denn anders als die Gabe von Tabletten zur oralen Einnahme nach ärztlicher Anweisung (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER sowie LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER - jeweils zitiert nach juris) gehört die Injektion einer Thrombosespritze nicht zu dem überwiegend pädagogisch geprägten Leistungsspektrum der Beigeladenen zu 2. Die Injektion einer Spritze geht über das hinaus, was unter "lebenspraktische Anleitung" im Sinne des § 6 Abs. 1 Heimvertrag zu verstehen ist.

  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 24/12
    Der Senat hält insoweit an seiner in den Beschlüssen vom 12. November 2009 (L 1 B 202/09 ER KR - Juris, mit zustimmender Anmerkung: Francke in JurisPR-MedizinR 3/2010, Anm. 5) und 11. Januar 2010 (L 1 B 1135/08 ER KR - n.v.) vertretenen Rechtsauffassung fest (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER; a.A.: LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07; alle Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.12.2012 - L 9 SO 151/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - keine

    Dabei hat er darauf zu achten, ob die für den Betroffenen notwendigen Maßnahmen von dem Leistungsspektrum der Vereinbarung umfasst werden, damit die von ihm geschuldeten Sachleistungen im Rahmen der Konzeption der Einrichtung auch tatsächlich erbracht werden können(vgl. Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. November 2011 L 10 KR 32/11 B ER ).

    Zum anderen hat ebenfalls das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 22. November 2011 L 10 KR 32/11 B ER ) entschieden, dass eine Einrichtung verpflichtet ist, die Maßnahmen zu erbringen, die von ihrem Leistungsspektrum umfasst werden und die sie im Rahmen ihrer Konzeption schuldet und die bereits mit dem Heimentgelt vergütet werden.

  • SG Landshut, 18.06.2019 - S 4 KR 235/19

    Krankenversicherung

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris).".
  • SG Landshut, 18.06.2019 - S 4 KR 9/19

    Krankenversicherung

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris).".
  • SG Berlin, 24.10.2012 - S 208 KR 1167/09

    Krankenversicherung - Gewährung von Medikamentengabe als häusliche Krankenpflege

    Mit Blick auf die Gesetzesbegründung ist es nach Auffassung der Kammer überzeugender, dass es entscheidend darauf ankommt muss, ob der Versicherte einen entsprechenden Anspruch gegen die Einrichtung hat (vgl. u.a. Padé, in jurisPK-SGB V, 2. Aufl., Stand Juli 2012, Rn. 33, SG Koblenz, Urteil v. 08.12.2011, Az. S 6 KR 103/11; LSG Hamburg, Beschluss v. 12.11.2009, Az. L 1 B 202/09 KR; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.11.2011, L 10 KR 32/11 B ER; gelassen: LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 24.02.2010, Az. L 9 KR 23/10 B ER und L 9 KR 24/10 B ER, jeweils zit. nach juris).

    Anders als dies ggf. bei anderen Leistungen der häuslichen Krankenpflege der Fall ist (vgl. u.a. zur Insulingabe LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.11.2011, L 10 KR 32/11 B ER; zum Anlegung von Kompressionsverbänden SG Stade, Urteil v. 30.03.2011, Az. S 19 SO 7/07, jeweils zit. nach juris), handelt es sich beim Herrichten und der Verabreichung von Medikamenten in Form von Tabletten um eine einfache Leistung der medizinischen Behandlungspflege.

  • SG Landshut, 18.06.2019 - S 4 KR 146/19

    Krankenversicherung

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris).".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 5 KR 232/12

    Freistellung von entstandenen Kosten für die häusliche und verordnete

  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 23/12
  • SG Hamburg, 20.02.2012 - S 6 KR 1214/09

    Krankenversicherung - häusliche Krankenhilfe - Auslegung des Begriffs "geeigneter

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - L 6 KR 4/17

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - kein eigener Vergütungsanspruch

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - L 8 SO 14/18

    Sozialhilfe - Überprüfungsverfahren - Befugnis des Leistungserbringers zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2013 - L 1 KR 361/13
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