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   LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 10 KR 33/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,2177
LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 10 KR 33/11 B ER (https://dejure.org/2011,2177)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.11.2011 - L 10 KR 33/11 B ER (https://dejure.org/2011,2177)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. November 2011 - L 10 KR 33/11 B ER (https://dejure.org/2011,2177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung eines Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erhebung eines Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung gerichtlich überprüfbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtlich überprüfbare Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung gerichtlich überprüfbar

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Freiburg, 21.09.2010 - S 14 KR 3396/10

    Krankenversicherung - Erhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags - Hinnahme

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 10 KR 33/11
    a) Der Senat teilt allerdings nicht die Auffassung der Antragsgegnerin und des Sozialgerichts (ähnlich auch SG Freiburg, 21.09.2010, S 14 KR 3396/10, Juris), die Festsetzung eines Zusatzbeitrages sei dem Grunde bzw. der Höhe nach gerichtlich nicht überprüfbar.

    Der Versicherte kann schon nach dem Wortlaut der Norm nicht einwenden, die Krankenkasse könne in bestimmten Bereichen wirtschaftlicher arbeiten (so auch SG Freiburg, 21.09.2010, S 14 KR 3396/10, Juris).

  • SG Berlin, 22.06.2011 - S 73 KR 1635/10

    Zusatzbeiträge der City BKK unwirksam - Hinweis auf Kündigungsrecht bewusst im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 10 KR 33/11
    Im Unterschied zu anderen Fallgestaltungen (vgl. SG Berlin, 10.08.2011, S 73 KR 2306/10; SG Berlin, 22.06.2011, S 73 KR 1635/10; jeweils zit. nach Juris) hat hier die Antragsgegnerin bereits in dem Anschreiben selbst auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2008 - L 1 KR 13/08

    Antrag auf mündliche Verhandlung als statthafter Rechtsbehelf gegen einen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 10 KR 33/11
    "Leistungen" in diesem Sinne sind auch Leistungen des Antragstellers in Form von Beiträgen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen 5.09.2008, L 1 KR 13/08 NZB, Juris) und damit auch der hier geforderte Zusatzbeitrag.
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 10/96

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden voraussichtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 10 KR 33/11
    Den systembedingten Ungewissheiten über zukünftige Einnahmen und Ausgaben ist Rechnung zu tragen, indem der Antragsgegnerin ein gerichtlich nicht mehr zu überprüfender Beurteilungsspielraum ("Einschätzungsprärogative") zugestanden wird (vgl. zur Prognoseentscheidung in einem anderen Kontext BSG, 02.10.1997, 14 REg 10/96, Juris Rn. 14).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 10 KR 33/11
    Grundsätzlich kann ein Versicherter nicht bestimmte Ausgaben einer Krankenkasse gerichtlich kontrollieren lassen (vgl. BVerfG, 18.04.1984, 1 BvL 43/81, BVerfGE 67, 26 ff).
  • SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 2306/10

    Krankenversicherung - Erhebung des kasenindividuellen Zusatzbeitrags -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 10 KR 33/11
    Im Unterschied zu anderen Fallgestaltungen (vgl. SG Berlin, 10.08.2011, S 73 KR 2306/10; SG Berlin, 22.06.2011, S 73 KR 1635/10; jeweils zit. nach Juris) hat hier die Antragsgegnerin bereits in dem Anschreiben selbst auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2023 - L 11 KR 2637/20

    Krankenversicherung - Erhebung eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrags - kein

    Bei einer solchen Prognose durch die Krankenkasse bestehen systembedingt Ungewissheiten, weil sowohl die Einnahmenseite aufgrund der Ungewissheit der volkswirtschaftlichen Entwicklung als auch die Ausgabenseite aufgrund neuer Methoden oder Arzneimittel unerwartete Veränderungen aufweisen können (LSG Sachsen-Anhalt 08.11.2011, L 10 KR 33/11 B ER, juris).

    Dies ergibt jedoch naturgemäß nur Informationen über das abgelaufene Geschäftsjahr (LSG Sachsen-Anhalt 08.11.2011, L 10 KR 33/11 B ER juris Rn. 32).

  • LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 6 KR 433/12

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines von der Krankenkasse festgesetzten

    Der Versicherte kann schon nach dem Wortlaut der Norm nicht einwenden, die Krankenkasse könne in bestimmten Bereichen wirtschaftlicher arbeiten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. November 2011 - Az.: L 10 KR 33/11 B ER, nach juris Rn. 30).
  • SG Koblenz, 17.05.2018 - S 1 KR 719/17

    Krankenversicherung - Höhe des Zusatzbeitrages nach § 242 SGB 5 - nur

    Bei einer solchen Prognose durch die Krankenkasse bestehen systembedingt Ungewissheiten, weil sowohl die Einnahmenseite aufgrund der Ungewissheit der volkswirtschaftlichen Entwicklung als auch die Ausgabenseite aufgrund neuer Methoden oder Arzneimittel unerwartete Veränderungen aufweisen können (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2011, L 10 KR 33/11 B ER).
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