Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflegeversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Krankenkassen dürfen keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime ins Internet stellen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Transparenzberichte über Pflegeheime - aber nur ohne weitere Erläuterungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Krankenkassen dürfen keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime ins Internet stellen
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Internet-Warnung vor Pflegeheim-Schwächen
- beck.de (Kurzinformation)
Internetwarnung vor Pflegeheim-Schwächen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Krankenkassen dürfen keine Risikokriterien für Pflegeheime im Netz veröffentlichen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenkassen dürfen keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime ins Internet stellen
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Transparenzberichte von Pflegekassen: Online-Warnung vor schlechter Pflege ist verboten
Verfahrensgang
- SG Detmold, 10.12.2010 - S 17 P 110/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11 B ER
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 P 150/10 (anhängig)
Papierfundstellen
- NZS 2011, 744
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - L 10 P 10/10
Pflege-TÜV ist nicht verfassungswidrig
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11
Allerdings ist die Veröffentlichung eines Transparenzberichts gerade im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere auch Beschluss vom 10.05.2010 - L 10 P 10/10 B ER -) nur in dem von § 115 Abs. 1a SGB XI iVm der PTVS vergebenen Rahmen zulässig.Auch der erkennende Senat hat die Veröffentlichung von Transparenzberichten dann als unzulässig angesehen, wenn die Bewertung den Boden der Neutralität, der Ojektivität und der Sachkunde verlässt, insbesondere bei offensichtlichen oder gar bewussten Fehlurteilen, etc. (vgl. Senatsbeschluss vom 10.05.2010, L 10 P 10/10 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - L 10 P 76/10
Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11
Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Transparenzberichten ist § 115 Abs. 1a SGB XI. Diese Rechtsgrundlage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht verfassungswidrig und ihre rechtlichen Grenzen sind nicht überschritten (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 15.11.2010, L 10 P 76/10 B ER mwN). - LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 27 P 18/10
Transparenzbericht; Pflegedienst; einstweilige Anordnung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11
Artikel 12 Abs. 1 GG schützt Unternehmen in ihrer beruflichen Betätigung auch vor inhaltlich unrichtigen oder unsachlichen Informationen oder Bewertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, wenn der Wettbewerb in seiner Funktionsweise durch sie gestört wird und sie in der Folge den betroffenen Wettbewerber in der Freiheit seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Landessozialgerichts - LSG - Berlin-Brandenburg zur Verfassungsmäßigkeit der PTVS und der entsprechenden Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant - PTVA -, zuletzt im Beschluss vom 11.05.2010, L 27 P 18/10 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - L 10 P 118/11
Pflegeversicherung
Art. 12 Abs. 1 GG schützt Unternehmen in ihrer beruflichen Betätigung auch vor inhaltlich unrichtigen oder unsachlichen Informationen oder Bewertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, wenn der Wettbewerb in seiner Funktionsweise durch sie gestört wird und sie in der Folge den betroffenen Bewerber in der Freiheit seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER, mwN).Da die Veröffentlichung der Transparenzberichte grundsätzlich geeignet sein kann, Wettbewerbs- und Grundrechte der Pflegeheimträger zu verletzen, ist sie nur in der Gestalt erlaubt, wie sie von der PTVA vorgegeben wird (vergleiche zur vergleichbaren Regelung der PTVS: Beschluss des erkennenden Senats vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER (in Juris) und zuletzt Beschluss vom 02.05.2012 (L 10 P 109/11 B ER).
Dem Antrag ist in diesem Falle in der Regel stattzugeben (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER, Juris Rn 35).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2012 - L 10 P 137/11
Veröffentlichung der Pflege-TÜV-Ergebnisse zulässig
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit zunächst auf seine Beschlüsse vom 10.05.2010, L 10 P 10/10 B Er (in Juris), vom 22.06.2010, L 10 P 59/10 B ER RG (in Juris), vom 15.11.2010, L 10 P 76/10 B ER (in Juris), vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER (in Juris), vom 02.05.2012, L 10 P 6/12 B ER und L 10 P 109/11 B ER, vom 30.04.2012, L 10 P 111/11 B ER und vom 05.06.2012, L 10 P 118/11 B ER (in Juris) Bezug. - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 10 P 5/12
Pflegeversicherung
Dem Antrag ist in diesem Falle in der Regel stattzugeben (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER Juris Rdnr 35).