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   LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15   

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https://dejure.org/2018,45892
LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15 (https://dejure.org/2018,45892)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2018 - L 10 R 411/15 (https://dejure.org/2018,45892)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - L 10 R 411/15 (https://dejure.org/2018,45892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verweisbarkeit eines ausgebildeten Kochs als Facharbeiter bei beantragter Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 240 Abs. 1 ; SGB VI § 240 Abs. 2
    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 4924/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit und tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Entsprechende Arbeitsplätze sind in nennenswerter Zahl auf dem Arbeitsmarkt vorhanden (Senatsurteil vom 23.03.2006, L 10 R 612/05 im Anschluss an den Sachverständigen M. ; Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, L 13 R 4924/09 in juris, Rdnr. 45 auf der Grundlage umfangreicher Auskünfte von Arbeitgebern im Bereich des öffentlichen Dienstes, von gesetzlichen Krankenkassen, von privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen).

    Dies haben die Ermittlungen des 13. Senats im genannten Verfahren L 13 R 4924/09 bestätigt (s. Urteil vom 25.09.2012, a.a.O.).

    Ebenso wie Tätigkeiten, die nach Vergütungsgruppe VIII BAT entlohnt werden, sind Tätigkeiten nach EG 3 einem Facharbeiter sozial zumutbar (Senatsurteil vom 13.12.2012, L 10 R 1162/09; Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, a.a.O.).

    Die Tätigkeit als Mitarbeiter in der Poststelle umfasst (Senatsurteil vom 23.03.2006, L 10 R 612/05 im Anschluss an den Sachverständigen M. ; Urteil des Hessischen LSG vom 15.04.2011, L 5 R 331/09 in juris, Rdnr. 38; zusammenfassend Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, a.a.O., Rdnr. 45) die Entgegennahme und das Öffnen der täglichen Eingangspost (Postsäcke, Postkörbe, Pakete, Briefsendungen, u.a.) sowie der Hauspost, die Entnahme des Inhaltes von Postsendungen, die Überprüfung der Vollständigkeit, das Anbringen eines Posteingangsstempels bzw. eines Eingangs-/Weiterleitungsvermerkes, das Anklammern der Anlagen, das Auszeichnen, Sortieren und Verteilen der Eingangspost innerhalb der Poststelle in die Fächer der jeweils zuständigen Abteilungen.

  • BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86

    Dauer der Ausbildung - Umfang der Ausbildung - Qualität des bisherigen Berufs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Entsprechend sind von der nächst niedrigen tariflichen Entgeltgruppe erfasste Tätigkeiten einem Facharbeiter zumutbar (BSG, Urteil vom 07.10.1987, 4a RJ 91/86 in SozR 2200 § 1246 Nr. 149), hier also jene der EG 3.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2014 - L 10 R 1180/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Soweit der Kläger mit seinem Rechtsmittel geltend macht, eine sitzende und - wegen seiner medikamentenbedingten Konzentrationsschwierigkeiten und Schlafstörungen - geistig anstrengende Tätigkeit sei ihm nicht mehr möglich, steht dem die Tätigkeit in einer Poststelle nicht entgegen, denn dabei handelt es sich - wie oben dargelegt - um eine Arbeit im Wechsel von Sitzen, Gehen und Stehen; die Tätigkeit geht auch nicht mit Zeitdruck, Stress oder hoher geistiger Beanspruchung bzw. erhöhter Verantwortung einher (Senatsurteil vom 08.12.2014, L 10 R 1180/11).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Wie bei Vergütungsgruppe VIII BAT (vgl. BSG, Urteil vom 12.09.1991, 5 RJ 34/90 in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17) ist damit eine längere Anlernzeit erforderlich.
  • LSG Hessen, 15.04.2011 - L 5 R 331/09

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Die Tätigkeit als Mitarbeiter in der Poststelle umfasst (Senatsurteil vom 23.03.2006, L 10 R 612/05 im Anschluss an den Sachverständigen M. ; Urteil des Hessischen LSG vom 15.04.2011, L 5 R 331/09 in juris, Rdnr. 38; zusammenfassend Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, a.a.O., Rdnr. 45) die Entgegennahme und das Öffnen der täglichen Eingangspost (Postsäcke, Postkörbe, Pakete, Briefsendungen, u.a.) sowie der Hauspost, die Entnahme des Inhaltes von Postsendungen, die Überprüfung der Vollständigkeit, das Anbringen eines Posteingangsstempels bzw. eines Eingangs-/Weiterleitungsvermerkes, das Anklammern der Anlagen, das Auszeichnen, Sortieren und Verteilen der Eingangspost innerhalb der Poststelle in die Fächer der jeweils zuständigen Abteilungen.
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Abschließend stellt der Senat fest, dass beim Kläger im streitigen Zeitraum auch keine schwere spezifische Leistungsbehinderung in Gestalt einer Einschränkung seiner Wegefähigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011, B 13 R 79/11 R in juris, Rdnr. 20 m.w.N.) vorlag.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.05.1997 - L 2 I 47/95
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Demgemäß ist - was für die Benennung auch als körperlich leichte Verweisungstätigkeit genügt - die Mehrheit der Mitarbeiter der Poststelle ausschließlich mit dem Fertigmachen der auslaufenden Post und mit der Bearbeitung der eingehenden Post betraut, sodass die zu verrichtenden Aufgaben nicht den Schweregrad leichter körperlicher Tätigkeiten übersteigen (so bereits LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.5.1997, L 2 I 47/95 in juris, Rdnr. 54 m.w.N.).
  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rentenbegutachtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Denn im Rahmen der Prüfung von Erwerbsminderung kommt es nicht auf eine bestimmte Diagnosestellung oder Bezeichnung von Befunden an, sondern auf die Beeinflussung des individuellen quantitativen sowie qualitativen Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen (BSG, Beschluss vom 28.02.2017, B 13 R 37/16 BH, in juris, Rdnr. 15), also auf die durch die Gesundheitsstörungen verursachten funktionellen Beeinträchtigungen.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 10 R 1162/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Ebenso wie Tätigkeiten, die nach Vergütungsgruppe VIII BAT entlohnt werden, sind Tätigkeiten nach EG 3 einem Facharbeiter sozial zumutbar (Senatsurteil vom 13.12.2012, L 10 R 1162/09; Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, a.a.O.).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15
    Ausgangspunkt der Beurteilung ist danach der bisherige Beruf (hierzu und zum Nachfolgenden: BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 13 RJ 34/03 R, in SozR 4-2600 § 43 Nr. 1; Urteil vom 20.07.2005, B 13 RJ 29/04 R in SozR 4-2600 § 43 Nr. 4).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R

    Berufsschutz als Kesselwärterin - Lösung vom Beruf

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

  • BSG, 27.04.1989 - 5 RJ 8/88

    Verweisungstätigkeit für einen Facharbeiter bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit

  • BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 14/87

    Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) - Voraussetzungen für das

  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86

    Verweisungstätigkeit - Angelernter Arbeiter - Anlernberuf - Lohntarif

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/81

    Verweisungstätigkeit; Qualitative Bewertung; Heranziehung von Tarifverträgen

  • BSG, 20.12.1967 - 12 RJ 242/63

    Lösung vom bisherigen Beruf - Pflichtversicherter bisheriger Beruf -

  • BSG, 27.06.1963 - 5 RKn 23/61

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit; Beruf Grubensteiger; Voraussetzungen

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 85/09 B

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit;

  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
  • BSG, 26.05.1965 - 4 RJ 183/62
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 3942/17
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2023 - L 10 R 1000/21

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aus der

    Dass die Tätigkeit eines Poststellenmitarbeiters für einen Facharbeiter eine zumutbare Verweisungstätigkeit darstellt und dass entsprechende Arbeitsplätze in nennenswerter Zahl auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind, hat der erkennende Senat namentlich in seinem Urteil vom 13.12.2018 (L 10 R 411/15, in juris, m.w.N., insbesondere unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 23.03.2006, L 10 R 612/05, auf der Grundlage des dort eingeholten berufskundlichen Gutachtens, sowie das Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, L 13 R 4924/09, in juris, auf der Grundlage umfangreicher Auskünfte von Arbeitgebern im Bereich des öffentlichen Dienstes, von gesetzlichen Krankenkassen, von privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen) im Einzelnen dargelegt; auf die dortigen Entscheidungsgründe wird hier Bezug genommen.

    Die Tätigkeit als Mitarbeiter in der Poststelle umfasst (Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15, a.a.O., wiederum u.a. unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 23.03.2006, L 10 R 612/05, im Anschluss an den dortigen Sachverständigen, sowie das Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, L 13 R 4924/09, a.a.O.) die Entgegennahme und das Öffnen der täglichen Eingangspost (Postsäcke, Postkörbe, Pakete, Briefsendungen, u.a.) sowie der Hauspost, die Entnahme des Inhaltes von Postsendungen, die Überprüfung der Vollständigkeit, das Anbringen eines Posteingangsstempels bzw. eines Eingangs-/Weiterleitungsvermerks, das Anklammern der Anlagen, das Auszeichnen, Sortieren und Verteilen der Eingangspost innerhalb der Poststelle in die Fächer der jeweils zuständigen Abteilungen.

    Der Senat hat auch keinerlei Zweifel, dass die Klägerin in der Lage ist, die Tätigkeit einer Poststellenmitarbeiterin nach einer zumutbaren betrieblichen Einweisungs- oder Einarbeitungszeit von längstens drei Monaten (s. auch dazu die entsprechenden Nachweise im Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15, a.a.O., sowie das Ergebnis der Ermittlungen des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 25.09.2012, L 13 R 4924/09, a.a.O.; vgl. auch BSG 22.09.1977, 5 RJ 96/76; 08.09.1982, 5b RJ 36/82) vollwertig zu verrichten.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2497/22

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Wie der Senat bereits mehrmals entschieden hat (Urteile vom 13.12.2018, L 10 R 411/15 m.w.N.; 18.10.2018, L 10 R 3942/17; 23.03.2006, L 10 R 612/05), ist die Tätigkeit als Mitarbeiter in der Poststelle auf Grundlage der Entlohnung einer solchen Tätigkeit nach der Vergütungsgruppe VIII des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) bzw. Entgeltgruppe (EG) 3 der Entgeltordnung der Länder bzw. Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) eine für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verweisungstätigkeit, wobei entsprechende Arbeitsplätze in nennenswerter Zahl auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind.

    Die Tätigkeit als Mitarbeiter in der Poststelle umfasst (Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15, m.w.N.) die Entgegennahme und das Öffnen der täglichen Eingangspost (Postsäcke, Postkörbe, Pakete, Briefsendungen, u.a.) sowie der Hauspost, die Entnahme des Inhaltes von Postsendungen, die Überprüfung der Vollständigkeit, das Anbringen eines Posteingangsstempels bzw. eines Eingangs-/Weiterleitungsvermerkes, das Anklammern der Anlagen, das Auszeichnen, Sortieren und Verteilen der Eingangspost innerhalb der Poststelle in die Fächer der jeweils zuständigen Abteilungen.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 10 R 1902/19
    Denn die von der Beklagten benannte Verweisungstätigkeit (u.a.) eines Poststellenmitarbeiters würde einen für ihn sozial und gesundheitlich zumutbaren Verweisungsberuf (s. dazu bzw. zu den gesundheitlichen Anforderungen im Einzelnen nur Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15, in juris, Rdnrn. 46 ff. m.w.N.) darstellen.

    Die pauschale Behauptung der Klägerseite, die Tätigkeit eines Poststellenmitarbeiters könne nicht überwiegend im Sitzen ausgeübt werden, ist schlicht unzutreffend (Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15, a.a.O., Rdnr. 59 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 10 R 1429/22

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren bei Verurteilung eines

    Denn die von der Beklagten benannte Verweisungstätigkeit (u.a.) eines Poststellenmitarbeiters würde auf der Grundlage namentlich des Sachverständigengutachtens des B einen für ihn sozial und gesundheitlich zumutbaren Verweisungsberuf (s. dazu bzw. zu den gesundheitlichen Anforderungen im Einzelnen nur Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15, in juris, Rn. 46 ff. m.w.N.) darstellen.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2022 - L 10 R 2880/19
    Der Senat hat vor diesem Hintergrund keine Veranlassung gesehen, die Tätigkeit eines Mitarbeiters in der Poststelle als für den Kläger ebenfalls sozial und gesundheitlich zumutbaren Verweisungsberuf (s. dazu bzw. zu den gesundheitlichen Anforderungen im Einzelnen nur Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15, in juris, Rdnrn. 46 ff. m.w.N.) förmlich in das Verfahren einzuführen.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2019 - L 10 R 531/18
    Der Senat hat vor diesem Hintergrund keine Veranlassung gesehen, die Tätigkeit eines Mitarbeiters in der Poststelle als für den Kläger ebenfalls sozial und gesundheitlich zumutbaren Verweisungsberuf (s. dazu bzw. zu den gesundheitlichen Anforderungen im Einzelnen nur Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15, in juris, Rdnrn. 46 ff. m.w.N.) förmlich in das Verfahren einzuführen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2019 - L 10 R 3741/16
    Der Senat hat vor diesem Hintergrund keine Veranlassung gesehen, die Tätigkeit eines Mitarbeiters in der Poststelle als für den Kläger ebenfalls sozial und gesundheitlich zumutbaren Verweisungsberuf (s. dazu bzw. zu den gesundheitlichen Anforderungen im Einzelnen nur Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15 in juris, Rdnrn. 46 ff. m.w.N.) förmlich in das Verfahren einzuführen.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2019 - L 10 R 4252/16
    Der Senat hat daher auch keine Veranlassung gesehen, die Tätigkeit eines Mitarbeiters in der Poststelle als für den Kläger sozial und gesundheitlich zumutbaren Verweisungsberuf (s. dazu bzw. zu den gesundheitlichen Anforderungen im Einzelnen nur Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15 in juris, Rdnrn. 46 ff. m.w.N.) förmlich in das Verfahren einzuführen.
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