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   LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17   

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https://dejure.org/2017,22867
LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17 (https://dejure.org/2017,22867)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.06.2017 - L 10 R 592/17 (https://dejure.org/2017,22867)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - L 10 R 592/17 (https://dejure.org/2017,22867)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • IWW

    Art. 12 Abs. 1 GG; (2004) § ... 2 SchwarzArbG; § 20 Abs. 1 S. 2 SGB X; § 21 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB XI; § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III; § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV; § 28p Abs. 1 SGB IV; § 28p Abs. 6a S. 1 SGB IV; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach einer Betriebsprüfung; Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen der Zollverwaltung; Sozialversicherungsbeitragspflicht; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4
    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des Hauptzollamtes - kein Verstoß gegen Art 12 Abs 1 GG, wenn der als Subunternehmer deklarierte sich nach den konkreten Umständen tatsächlich als beschäftigt erweist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Gesamtbild der Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit und Sozialversicherung - Rentenversicherung darf Beitragsnachforderung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen

  • versr.de (Kurzinformation)

    - Schwarzarbeit und Sozialversicherung - Rentenversicherung darf Beitragsnachforderung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit: Der Zoll sagt, was Sache ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwarzarbeit und Sozialversicherung: Rentenversicherung darf Beitragsnachforderung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen - Rentenversicherung braucht nicht eigene Betriebsprüfung durchführen

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.09.1961 - 5 RKn 11/60
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Im Übrigen wäre zur Annahme von Versicherungspflicht ohnehin kein gültiger Vertrag erforderlich, weil das tatsächliche Vorhandensein eines Beschäftigungsverhältnisses ausreicht (BSG, Urteil vom 07.09.1961, 5 RKn 11/60 in SozR Nr. 25 zu § 165 RVO).

    Denn der Verstoß gegen die Genehmigungspflicht des § 284 SGB III ist vom Gesetzgeber (lediglich) als Ordnungswidrigkeit eingestuft (§ 404 SGB III) und wiegt daher nicht so schwer, dass dies der Entstehung eines Beschäftigungsverhältnisses entgegensteht (vgl. BSG, Urteil vom 07.09.1961, a.a.O.).

  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Nur im Zweifel, wenn ebenso viele Gründe für die Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen, ist dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vorrang zu geben (BSG, Urteil vom 13.07.1978, 12 RK 14/78 in SozR 2200 § 1227 Nr. 17).

    Ergänzend ist auszuführen, dass sich selbst der vom Sozialgericht angenommene Einsatz der eigenen Arbeitsmittel - unabhängig von ihrem Wert - dadurch noch weiter relativiert, als nach der Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 13.07.1978, 12 RK 14/78 in SozR 2200 § 1227 Nr. 17) diesem Unternehmerrisiko eine größere Selbstständigkeit (größere Freiheiten in der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder höhere Verdienstchancen gegenüberstehen müssen.

  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Das Unterlassen einer eigenen Betriebsprüfung beim Arbeitgeber führt als solches nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheides (Abgrenzung zu Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.10.2013, L 5 R 605/12 B ER, in juris; wie hier Sächsisches LSG, Urteil vom 22.04.2016, - L 1 KR 228/11, in juris).

    Reichen die vom Hauptzollamt ermittelten Umstände, insbesondere die vor Ort eingeholten Auskünfte und beigezogenen Unterlagen zu einer Prüfung nach § 28p SGB IV aus, kann sich die Beklagte auf diese Beweismittel beschränken und das Verfahren der Betriebsprüfung gemäß § 8 SGB X durch Bescheid abschließen (so auch Sächsisches LSG, Urteil vom 22.04.2016, L 1 KR 228/11, in juris; a.A. Ziegelmeier/Rittweger, Risiken des Arbeitgebers in der Betriebsprüfung, 2016, Rdnr. 38 unter Hinweis auf einen Leitsatz des Bayerischen LSG zum Beschluss vom 21.10.2013, L 5 R 605/12 B ER, in juris).

  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Indessen führt dies schon deshalb nicht zur Unwirksamkeit des jeweiligen, der Beschäftigung zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses, weil sich der Genehmigungsvorbehalt nur auf die Beschäftigung, nicht aber auf das vertragliche Verhältnis bezieht, so dass kein Verstoß gegen ein gesetzlichen Verbot mit der Folge der Nichtigkeit des Vertrages (§ 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches) vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 13.01.1977, 2 AZR 423/75, in juris).
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 18/11 R

    Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Im Übrigen wurde das Entgelt bezahlt, was für die Annahme eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses und die Beitragserhebung ausreicht (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV und u.a. BSG, Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R in SozR 4-2400 § 17 Nr. 1).
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Denn der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 29), weil der Beigeladene zu 1 - wie dargelegt - weder hierzu korrespondierende größere Freiheiten noch höhere Verdienstchancen hatte.
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Denn auch eine GmbH in Liquidation, die - wie die Klägerin - noch nicht vollständig beendet ist, ist weiterhin juristische Person (BSG, Urteil vom 28.07.2008, B 1 KR 5/08 R in SozR 4-2500 § 109 Nr. 6).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 11.11.2015, B 12 R 2/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 27, auch zum Nachfolgenden; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96 in SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - L 11 R 1789/12

    Betriebsprüfung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - bulgarische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Entsprechend setzt die Anmeldung eines Gewerbes zwar eine selbstständige Tätigkeit voraus, begründet aber im Einzelfall eine solche nicht (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2012, L 11 R 1789/12 ER-B, in juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 11.11.2015, B 12 R 2/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 27, auch zum Nachfolgenden; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96 in SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Insbesondere war die Antragsgegnerin nicht verpflichtet, eine eigene Prüfung beim Arbeitgeber durchzuführen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 10 R 592/17 -, Rn. 22, juris).

    Im Übrigen wurde das Entgelt bezahlt, was für die Annahme eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses und die Beitragserhebung ausreicht (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV und BSG, Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 18/11 R in SozR 4-2400 § 17 Nr. 1; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 10 R 592/17 -, Rn. 36, juris).

  • SG Dortmund, 05.02.2018 - S 34 BA 1/18

    Taxifahrer im "Mietmodell' sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

    Sie stellt gestützt auf die Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamtes (Vgl. insbesondere Schlussbericht vom 14.09.2017; Zur Zulässigkeit der Verwertung durch die Rentenversicherung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2017, Az.: L 10 R 592/17, juris) in dem angefochtenen Bescheid überzeugend dar, dass vorliegend die Kriterien einer abhängigen Beschäftigung überwiegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 1608/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitgebereigenschaft - selbständiger

    Erachtet sie die vom Hauptzollamt ermittelten Umstände als ausreichend - dessen Prüfung beruhte hier auf § 2 Abs. 1 SchwarzArbG, wonach die Behörden der Zollverwaltung unter anderem prüfen, ob sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebende Pflichten nach § 28a SGB IV erfüllt werden oder wurden, die hierbei wiederum nach § 2 Abs. 4 Nr. 5 SchwarzArbG, wie auch vorliegend durch Berechnung der Schadenshöhe, von den Trägern der Rentenversicherung unterstützt werden -, kann sie sich hierauf beschränken und die Betriebsprüfung mit einem Prüfungsbescheid gemäß § 8 SGB X abschließen (vgl auch LSG Baden-Württemberg 29.06.2017, L 10 R 592/17, juris Rn 20 ff mwN).
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