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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2018 - L 10 SB 126/17 B   

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https://dejure.org/2018,16606
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2018 - L 10 SB 126/17 B (https://dejure.org/2018,16606)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 10 SB 126/17 B (https://dejure.org/2018,16606)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 10 SB 126/17 B (https://dejure.org/2018,16606)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung von Kosten bei unterlassener Ermittlung durch eine Behörde; Ermessensentscheidung; Notwendige Ermittlungen

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 192 Abs. 4
    Auferlegung von Kosten bei unterlassener Ermittlung durch eine Behörde

  • rechtsportal.de

    SGG § 176 ; SGG § 192 Abs. 4
    Voraussetzung für die Auferlegung von Kosten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2015 - L 10 SB 122/15

    Mindestanforderungen an eine sachgerechte Sachaufklärung von Amts wegen im Falle

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2018 - L 10 SB 126/17
    Bei dem vorliegenden Beschwerdeverfahren handelt es sich um ein von dem Hauptsacheverfahren verschiedenes Nebenverfahren (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juli 2015, Az.: L 10 SB 122/15 B, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 10 SF 1/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2018 - L 10 SB 126/17
    Erstinstanzliche Ermessensentscheidungen sind im Beschwerdeverfahren nur auf Ermessensfehler zu überprüfen (vergleiche Senatsbeschluss vom 26. April 2017 AZ: L 10 SF 1/17 B SB; BeckOK SozR/Jungeblut SGG § 176 Rn 4-5 ausführlich zum Streitstand; Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 12. Aufl. § 176 Rn 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2021 - L 10 VE 50/19

    Pflicht zur Tragung von Gutachtenkosten; Unterlassen erkennbarer und notwendiger

    Das wäre insbesondere der Fall, wenn die beiden Beteiligten eine gemeinsame übergeordnete Behörde hätten, deren Weisung sie zur Klärung der umstrittenen Frage einholen könnten (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 22. März 2018 - L 10 SB 126/17; 8. Januar 2018 - L 10 SB 114/17 B; sowie Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 13. Auflage, § 54 Rn 15).

    Da es sich bei dem vorliegenden Beschwerdeverfahren nach der gesetzlichen Konzeption um ein von dem Hauptsacheverfahren verschiedenes Nebenverfahren handelt, beruht die Kostenentscheidung auf der Anwendung von § 197a Abs. 1 SGG i.Vm. §§ 161 Abs. 2 VwGO, 2 Abs. 1 Satz 1 GKG, und 154 Abs. 2, 162 Abs. 2 VwGO (vgl. Senatsbeschluss v. 22. März 2018 - L 10 SB 126/17; Krauß a.a.O. Rn 84).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2020 - L 3 U 142/19

    Beschwerde gegen eine Auferlegung von Kosten für die Einholung von

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 197a Abs. 1 S 1 Halbs 3 SGG iVm § 154 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), weil das vorliegende Beschwerdeverfahren ein von dem Hauptsacheverfahren verschiedenes Nebenverfahren ohne kostenrechtlich nach § 183 SGG privilegierte Beteiligte betrifft (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. März 2018 - L 10 SB 126/17 B - juris) .
  • LSG Hessen, 14.10.2022 - L 3 U 143/22

    Verfahrensrecht

    Voraussetzung für die Ermessensausübung des Gerichts ("kann") ist somit zunächst, dass die Behörde im Verwaltungsverfahren erkennbare und notwendige Ermittlungen unterlassen hat (vgl. nur: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. März 2018 - L 10 SB 126/17 B - juris Rn. 15; Thüringer LSG, Beschluss vom 17. Januar 2017 - L 5 SB 1136/15 B - juris Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2018 - L 10 SB 47/17
    Sachliche Voraussetzung für die Ermessensausübung des Sozialgerichts ist zunächst, dass der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren erkennbare und notwendige Ermittlungen unterlassen hat (vgl. auch zum Folgenden Senatsbeschlüsse vom 22. März 2018 - L 10 SB 126/17 B, 14. Februar 2018 - L 10 SB 40/17 B und vom 8. Januar 2018 - L 10 SB 114/17 B alle veröffentlicht in juris).
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