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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01   

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https://dejure.org/2001,3273
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 (https://dejure.org/2001,3273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 (https://dejure.org/2001,3273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 2001 - L 10 SB 70/01 (https://dejure.org/2001,3273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs "G."; Prozessfähigkeit des Landes NRW nach der Auflösung des Landesversorgungsamtes; Zurückverweisung wegen wesentlicher Verfahrensmängel; Mindestanforderungen an Tatbestand ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99

    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337; Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer-Ladewig aaO Rdn. 7f).

    Dessen Ergebnisse dürfen nicht ohne weiteres übernommen werden; auch sachverständige Äußerungen sind eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein vom erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -).

    Die einzelnen Schritte der vorgenommenen Prüfung und Würdigung müssen in dem daraufhin ergehenden Urteil zwar nicht in allen Einzelheiten dargelegt werden (§ 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO); das Urteil muss jedoch erkennen lassen, dass das Gericht die erforderlichen Schritte vollzogen hat; es muß die tragenden Gründe nachvollziehbar darlegen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -).

  • BSG, 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R

    Anhörung - rechtliches Gehör - Berufung - Zurückverweisung durch Beschluß -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Aus der Entscheidung des BSG vom 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R - folgt nichts anderes.

    Hiernach ist eine Anhörungsmitteilung zwar nicht von vornherein fehlerhaft, wenn nur auf die Möglichkeit einer "Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG" hingewiesen wird, ohne die Art und Weise der Entscheidung zu erläutern; zumindest aber muss der nicht anwaltlich vertretene Kläger in der Anhörungsmitteilung darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen soll und dass im Rahmen der beabsichtigten Verfahrensweise eine Zurückweisung der Berufung in Betracht kommt (BSG vom 20.10.199 - B 9 SB 4/98 R - ; vgl. aber BVerwG vom 21.03.2000 - 9 C 39/99 -: Die Anhörung zu einer Entscheidung nach § 130a VwGO muss unmissverständlich erkennen lassen, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt).

  • BSG, 16.03.1994 - 9 BV 151/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Seine Rechtsauffassung muss das Gericht allerdings nicht mitteilen (BSG vom 16.03.1994 - 9 BV 151/93 - und vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - zu § 153 Abs. 4 SGG; Meyer-Ladewig aaO § 105 Rdn. 10a mwN).

    Auch ansonsten ist das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten mitzuteilen, aus welchen rechtlichen Überlegungen es ihre Klage für unbegründet hält (zutreffend Meyer-Ladewig § 105 Rdn. 10a; so auch BSG vom 13.10.1993 - 2 BV 79/93 - und BSG vom 16.03.1994 - 9 BV 151/93 -).

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Die AHP gehen damit für den Nachteilsausgleich G ähnlich vor, wie die in den AHP übernommenen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften bei der außergewöhnlichen Gehbehinderung (BSG vom 13.08.1997 - 9 RVs 1/96 -).

    Das SG wird die Beweisaufnahme fortsetzen und hierzu Beweisfragen formulieren müssen, die insbesondere den rechtlichen Voraussetzungen genügen, die das BSG im Beschluss vom 13.08.1997 - 9 RVs 1/96 - klargestellt hat.

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Hiernach ist eine Anhörungsmitteilung zwar nicht von vornherein fehlerhaft, wenn nur auf die Möglichkeit einer "Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG" hingewiesen wird, ohne die Art und Weise der Entscheidung zu erläutern; zumindest aber muss der nicht anwaltlich vertretene Kläger in der Anhörungsmitteilung darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen soll und dass im Rahmen der beabsichtigten Verfahrensweise eine Zurückweisung der Berufung in Betracht kommt (BSG vom 20.10.199 - B 9 SB 4/98 R - ; vgl. aber BVerwG vom 21.03.2000 - 9 C 39/99 -: Die Anhörung zu einer Entscheidung nach § 130a VwGO muss unmissverständlich erkennen lassen, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96

    Anhörung vor Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Deswegen muss aus der Anhörung jedenfalls ersichtlich sein, dass die Beteiligten die Gelegenheit haben, Gründe für die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vorzubringen oder Beweisanträge zu stellen (Meyer-Ladewig aaO Rdn. 10a mwN; vgl. auch BSG vom 17.09.1997 - 6 RKa 97/96 - zu § 153 Abs. 4 SGG).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89

    Wesentliche Änderzung der Prozeßlage nach einer ersten Anhörungsmitteilung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Eine formularmäßige Mitteilung ohne Bezug auf den konkreten Fall genügt nicht (BVerwG DVBl. 1991, 156; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.09.1993 - L 4 J 109/93 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.09.1995 - L 2 Kn 69/95 - Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auflage, 1997, VI Rdn. 220, Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, Rdn. 207).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1993 - L 4 J 109/93

    Beschwer; Anfechtungsklage; Leistungsklage; Gerichtsbescheid; Anhörung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Eine formularmäßige Mitteilung ohne Bezug auf den konkreten Fall genügt nicht (BVerwG DVBl. 1991, 156; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.09.1993 - L 4 J 109/93 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.09.1995 - L 2 Kn 69/95 - Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auflage, 1997, VI Rdn. 220, Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, Rdn. 207).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337; Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer-Ladewig aaO Rdn. 7f).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01
    Seine Rechtsauffassung muss das Gericht allerdings nicht mitteilen (BSG vom 16.03.1994 - 9 BV 151/93 - und vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - zu § 153 Abs. 4 SGG; Meyer-Ladewig aaO § 105 Rdn. 10a mwN).
  • BFH, 22.04.1966 - III 46/62
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 39/81

    Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen im Tatbestand

  • LSG Bayern, 26.07.1995 - L 12 Ka 510/95
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 10 SB 111/02

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Aufhebung eines Urteils durch

    Verfahrensmangel im Sinn dieser Vorschrift ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (vgl. Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und 23.01.2002 - L 10 SB 150/01 - sowie vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -, Urteil des 6. Senats vom 11.07.1995 - L 6 Vs 67/95 - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, 2002, § 159 Rdn. 3 mwN; Zeihe, SGG, § 159 Rdn. 2a, 8a ).

    Gleichermaßen kommt eine Zurückverweisung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung (Zeihe aaO Rdn. 8d) oder bei unzureichender Begründung der angefochtenen Entscheidung in Betracht (vgl. nur Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 18.12.2002.

    Das Ergebnis der Beweisaufnahme ist (knapp) mitzuteilen, da ansonsten die Verständlichkeit leidet (Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 20.02.2002 - L 10 V 41/01 - vgl. auch Meyer-Ladewig § 136 Rdn. 6).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewendeten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; LSG NRW vom 30.10.1997 - L 7 Vs 41/97 - und vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7a; Baumbach/Hartmann aaO § 313 Rdn. 14 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 150/01

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Verfahrensmangel im Sinn dieser Vorschrift ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und Urteil des 6. Senats vom 11.07.1995 - L 6 Vs 67/95 - Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auflage, 1998, § 159 Rdn. 3 mwN; Zeihe, SGG, § 159 Rdn. 2a, 8a ).

    Gleichermaßen kommt eine Zurückverweisung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung (Zeihe aa0 Rdn. 8d) oder bei unzureichender Begründung (vgl. Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und Urteil des 7. Senats vom 14.05.1998 - L 7 SB 146/97 -) der angefochtenen Entscheidung in Betracht.

    Das Ergebnis der Beweisaufnahme ist aber in jedem Fall (knapp) mitzuteilen, da ansonsten die Verständlichkeit leidet (Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 -).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewendeten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; LSG NRW vom 30.10.1997 - L 7 Vs 41/97 - und vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - Meyer-Ladewig aa0 § 136 Rdn. 7a; Baumbach/Hartmann aa0 § 313 Rdn. 14 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 142/01

    GdB-Herabsetzung - Verfahrensmangel - Mindestanforderung an Entscheidungsgründe -

    Verfahrensmangel im Sinn dieser Vorschrift ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und 23.01.2002 - L 10 SB 150/01 - Urteil des 6. Senats des LSG NW vom 11.07.1995 - L 6 Vs 67/95 - Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auflage 1998, § 159 Rdn. 3 mwN; Zeihe, SGG, § 159 Rdn. 2a, 8a ).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG, SozR 1500 § 136 Nr. 10; LSG NRW vom 30.10.1997 - L 7 Vs 41/97 -, vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 23.01.2002 - L 10 SB 150/01 - Meyer-Ladewig, aaO § 136 Rdn. 7a; Baumbach/Hartmann, aaO § 313 Rdn. 14 ff).

    Deshalb hält der Senat es für erforderlich, dass sowohl ein rechtsunkundiger Kläger als auch ein rechtskundig vertretener Kläger in der Anhörung nach § 105 Abs. 1 Satz 2 SGG zumindest darauf hingewiesen werden, wie das Gericht zu entscheiden beabsichtigt (vgl. dazu eingehend Senats urteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - sowie vom 07.11.2001 - L 10 SB 50/01 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03

    Hinreichende Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides;

    Verfahrensfehlerhaft ist nur, wenn in keiner Weise erkennbar ist, welche Gründe für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BGHZ 39, 333 ff.) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99; BFHE 86, 219; Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 -).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG, SozR 1500 § 136 Nr. 10; Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 23.01.2002 - L 10 SB 150/01 - Meyer-Ladewig, a.a.O. § 136 Rdn. 7a; Baumbach/Hartmann, a.a.O. § 313 Rdn. 14 ff; Humpert, a.a.O. § 136 Rdn. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 52/02

    Vertragsarztrecht

    Verfahrensfehlerhaft ist nur, wenn in keiner Weise erkennbar ist, welche Gründe für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BGHZ 39, 333 ff.) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99; BFHE 86, 219; Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 -).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG, SozR 1500 § 136 Nr. 10; Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 23.01.2002 - L10 SB 150/01 - Meyer-Ladewig, a.a.O. § 136 Rdn. 7a; Baumbach/Hartmann, a.a.O. § 313 Rdn. 14 ff; Humpert, a.a.O. § 136 Rdn. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 47/02

    Vertragsarztangelegenheiten

    Verfahrensfehlerhaft ist nur, wenn in keiner Weise erkennbar ist, welche Gründe für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BGHZ 39, 333 ff.) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99; BFHE 86, 219; Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 -).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG, SozR 1500 § 136 Nr. 10; Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 23.01.2002 - L10 SB 150/01 - Meyer-Ladewig, a.a.O. § 136 Rdn. 7a; Baumbach/Hartmann, a.a.O. § 313 Rdn. 14 ff; Humpert, a.a.O. § 136 Rdn. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 10 SB 28/03

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) - Einzel-GdB - Gesamt-GdB

    Verfahrensmangel im Sinn dieser Vorschrift ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (Senatsurteile vom 05.09.2001 ? L 10 SB 70/01 ? und 23.01.2002 ? L 10 SB 150/01 ?; Urteil des 6. Senats des LSG NRW vom 11.07.1995 ? L 6 Vs 67/95 ?; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage 2002, § 159 Rdn. 3 m.w.N.; Zeihe, SGG, § 159 Rdn. 2a, 8a; Frehse in Jansen, Berliner Kommentare, Sozialgerichtsgesetz, 2003, § 159 Rdn. 2, 6).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG, SozR 1500 § 136 Nr. 10; LSG NRW vom 30.10.1997 ? L 7 Vs 41/97 ?, vom 05.09.2001 ? L 10 SB 70/01 ? und vom 23.01.2002 ? L10 SB 150/01 ?; Meyer-Ladewig, a.a.O. § 136 Rdn. 7a; Baumbach/Hartmann, a.a.O. § 313 Rdn. 14 ff; Humpert, a.a.O. § 136 Rdn. 13).

    Deshalb hält der Senat es für erforderlich, dass sowohl ein rechtsunkundiger Kläger als auch ein rechtskundig vertretener Kläger in der Anhörung nach § 105 Abs. 1 Satz 2 SGG zumindest darauf hingewiesen werden, wie das Gericht zu entscheiden beabsichtigt (vgl. dazu eingehend Senatsurteil vom 05.09.2001, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

    Verfahrensfehlerhaft ist es, wenn in keiner Weise erkennbar ist, welche Gründe für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BGHZ 39, 333 ff.), oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99; BFHE 86, 219; Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - VerfGH Berlin, Beschluss vom 30.04.2004 - VerfGH 2/04, Humpert a.a.O.).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG, SozR 1500 § 136 Nr. 10; Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 23.01.2002 - L 10 SB 150/01 - MeyerLadewig, a.a.O. § 136 Rdn. 7a; Baumbach/Hartmann, a.a.O. § 313 Rdn. 14 ff; Humpert, a.a.O. § 136 Rdn. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 P 41/99

    Pflegeversicherung

    Deswegen muss aus der Anhörung jedenfalls ersichtlich sein, dass die Beteiligten die Gelegenheit haben, Gründe für die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vorzubringen oder Beweisanträge zu stellen (eingehend hierzu Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 07.11.2001 - L 10 SB 50/01 - vgl. auch Meyer-Ladewig aaO Rdn. 10a mwN; BSG vom 17.09.1997 - 6 RKa 97/96 - zu § 153 Abs. 4 SGG).

    Hiervon kann jedoch dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn sich für die Beteiligten aus dem Sach- und Streitstand offenkundig nur eine Entscheidung aufdrängt (Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 07.11.2001 - L 10 SB 50/01 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 SB 141/01

    GdB-Erhöhung - Schwerbehindertenrecht - Verfahrensmangel - keine zureichende

    Verfahrensmangel im Sinn dieser Vorschrift ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und 23.01.2002 - L 10 SB 150/01 - Urteil des 6. Senats des LSG NRW vom 11.07.1995 - L 6 Vs 67/95 - Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auflage 1998, § 159 Rdn. 3 mwN; Zeihe, SGG, § 159 Rdn. 2a, 8a).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG, SozR 1500 § 136 Nr. 10; LSG NRW vom 30.10.1997 - L 7 Vs 41/97 -, vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 23.01.2002 - L 10 SB 150/01 - Meyer-Ladewig, aaO § 136 Rdn. 7a; Baumbach/Hartmann, aaO § 313 Rdn. 14 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 V 41/01

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 145/01

    Gesundheitliche Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich H

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01

    Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft trotz Wohnsitzwechsel in die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2011 - L 13 VG 90/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - L 10 SB 101/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Verfahrensmangels oder eines Verstoßes gegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 10 SB 35/03

    Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB); Nichtverfassen des Urteils wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - L 10 SB 116/02

    Zurückverweisung bei wesentlichem Verfahrensmangel ; Unterzeichnung des Urteils

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 13 VG 52/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 SB 101/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2003 - L 10 SB 18/03

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

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