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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10   

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https://dejure.org/2011,14075
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10 (https://dejure.org/2011,14075)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.06.2011 - L 10 SB 74/10 (https://dejure.org/2011,14075)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - L 10 SB 74/10 (https://dejure.org/2011,14075)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 1/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung eines GdB von 50 - ausländische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10
    Soweit die Feststellung eines GdB von 60 begehrt wird, ist § 2 Abs. 2 SGB IX nicht einschlägig, weil die Feststellung eines GdB nicht mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gleichzusetzen ist (st Rspr des BSG, vgl zuletzt Urteil vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R in juris, Rn 16).

    § 69 SGB IX enthält allerdings keine ausdrückliche Ausnahmebestimmung zu § 30 Abs. 1 SGB I. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, ergibt sich jedoch aus Sinn und Zweck der Norm Abweichendes im Sinne von § 37 S 1 SGB I (vgl Urteil des BSG vom 29.04.2010, aaO, Rn 18, mwN).

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10
    Das SG hat die Klage mit Urteil vom 25.01.2010 abgewiesen: Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG) könnten im Ausland wohnhafte behinderte Menschen die Feststellung eines GdB beanspruchen, wenn sie hierdurch konkrete Vorteile im Inland erlangen könnten; die abstrakte und rein theoretische Möglichkeit der Inanspruchnahme rechtlicher Vorteile reiche nicht aus (Bezugnahme auf ein Urteil des BSG vom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R in juris).

    Diese Voraussetzung erfüllt § 2 Abs. 2 SGB IX, indem die Vorschrift den Schutz des Schwerbehindertenrechts auch Personen zu Gute kommen lässt, die ihre Beschäftigung auf einem Inlandsarbeitsplatz haben; damit wird insbesondere der Personenkreis der Grenzgänger in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen (s. hierzu Urteil des BSG vom 05.07.2007, aaO, Rn 21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - L 6 SB 133/09

    Feststellung der Merkzeichen B (Notwendigkeit ständiger Begleitung) und aG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10
    Anders als noch in dieser Entscheidung war der Widerspruchsbescheid im vorliegenden Verfahren jedoch nicht aufzuheben (Urteil vom 16.12.2009, aa0, Juris Rn 45), weil der Mangel der sachlichen Zuständigkeit durch die Änderung des AG-SGG (Artikel 3 und Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2010, JuMoG NRW, GV. NRW. S 30 ff) und Einführung des § 4a AG-SGG mit rückwirkender Wirkung geheilt worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21.04.2010, L 10 SB 22/09 sowie Urteil des 6. Senats des Hauses vom 13.07.2010, L 6 SB 133/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 10 SB 22/09

    Keine Zuerkennung der Merkzeichen G und RF

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10
    Anders als noch in dieser Entscheidung war der Widerspruchsbescheid im vorliegenden Verfahren jedoch nicht aufzuheben (Urteil vom 16.12.2009, aa0, Juris Rn 45), weil der Mangel der sachlichen Zuständigkeit durch die Änderung des AG-SGG (Artikel 3 und Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2010, JuMoG NRW, GV. NRW. S 30 ff) und Einführung des § 4a AG-SGG mit rückwirkender Wirkung geheilt worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21.04.2010, L 10 SB 22/09 sowie Urteil des 6. Senats des Hauses vom 13.07.2010, L 6 SB 133/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 10 SB 39/09

    Zuerkennung des Merkzeichens G (erhebliche Gehbehinderung)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10
    Dies hat der erkennende Senat in seiner Leitentscheidung vom 16.12.2009, L 10 SB 39/09 (Urteil abgedruckt in Juris) entschieden.
  • EuGH, 01.10.2009 - C-103/08

    Gottwald - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10
    Insoweit hat der europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Entscheidung vom 01.10.2009 (C-103/08 in juris) eine im wesentlichen inhaltsgleiche österreichische Regelung zur kostenlosen Zurverfügungstellung einer sogenannten Jahresvignette zur Benutzung österreichischer Mautstraßen durch Behinderte gebilligt.
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10
    Eben wegen dieser unüberschaubaren Vielfalt hat ein in Deutschland lebender behinderter Mensch nach dem System des Schwerbehindertenrechts des SGB IX Anspruch auf Feststellung eines GdB, ohne darlegen zu müssen, dass er hieraus einen konkreten Vorteil ziehen könnte und sogar unabhängig davon, ob sich dessen rechtliche und/oder wirtschaftliche Situation tatsächlich unmittelbar verbessert (so zuletzt BSG, Urteil vom 07.04.2011, B 9 SB 3/10 R, Rn 24).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 8/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10
    Solche Vorteile und Nachteilsausgleiche gibt es im Inland in einer unüberschaubar vielfältigen Art und Zahl (vgl hierzu Urteil des BSG vom 24.04.2008, B 9/9a SB 8/06 R in juris, Rn 16 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2021 - L 12 SB 2808/20

    Schwerbehindertenrecht - Territorialitätsprinzip - Wohnsitz oder Beschäftigung in

    Im Einklang mit dieser Rechtsprechung ist das LSG Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 08.06.2011 (L 10 SB 74/10, juris) zutreffend zum Ergebnis gelangt, dass das Gemeinschaftsrecht es nicht gebietet, im Ausland lebenden behinderten Menschen einen Schwerbehindertenausweis zu erteilen und sie unentgeltlich oder vergünstigt im öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, wenn sie keine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Inland haben und sich hier aus persönlichen Gründen auch nicht regelmäßig aufhalten.

    Der Senat schließt sich dieser Einschätzung in vollem Umfang an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils des LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.06.2011 (a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 20.07.2023 - L 3 SB 31/20

    Voraussetzungen der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft für einen im

    Artikel 18 AEUV steht damit dem sog. Territorialprinzip des deutschen Schwerbehindertenrechts dann nicht entgegen, wenn Vergünstigungen nicht allein und ausschließlich an den Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland anknüpfen, sondern auch diejenigen eingeschlossen werden, die sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig hier aufhalten (LSG Nordrhein-Westfalen v. 8. Juni 2011 - L 10 SB 74/10 in juris, Rn. 29 - 31 unter Verweis auf die Leitsätze des EuGH in der Entscheidung vom 1. Oktober 2009 - C - 103/08 in juris).

    Damit wird insbesondere der Personenkreis der Grenzgänger in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen (LSG Baden-Württemberg v. 12. Juli 2021 - L 12 SB 2808/20 in juris, Rn. 27 - 28, LSG Nordrhein-Westfalen v. 8. Juni 2011 - L 10 SB 74/10 in juris Rn. 29 - 31).

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