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   LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10   

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LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10 (https://dejure.org/2011,9390)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.06.2011 - L 10 U 1533/10 (https://dejure.org/2011,9390)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - L 10 U 1533/10 (https://dejure.org/2011,9390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - Unfallversicherungsschutz - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Unfallereignis - Unfallkausalität - Erfrischung im Toilettenraum nach Schwindelattacke - innere Ursache - Kreislaufkollaps - betriebliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Unfallversicherungsschutz für einen auf der Toilette aufgrund einer Schwindelattacke ohnmächtig zu Boden fallenden Schüler; Unfallversicherungsschutz eines Schülers bei Ohnmachtsanfall im Toilettenraum nach einer Schwindelattacke

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Schülerunfall - Schwindelanfall - Sturz auf Waschbecken beim Erfrischen - Erfüllung des Unfallbegriffs - innere Ursache - fehlende Unfallkausalität - keine besondere betriebliche Gefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsschutz eines Schülers bei der Erfrischung im Toilettenraum nach einer Schwindelattacke

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Es dient vielmehr der Abgrenzung zu Gesundheitsschäden auf Grund von inneren Ursachen, wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw., wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zu vorsätzlichen Selbstschädigungen (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Insoweit gilt ebenso wie für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (BSG, a.a.O.) Diese setzt (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15) zunächst einen naturwissenschaftlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitsschaden voraus.

    Es ist (BSG, Urteil vom 12.04.2005, a.a.O., auch zum Nachfolgenden) daher in einem ersten Schritt zu klären, ob der Gesundheitsschaden auch ohne das Unfallereignis eingetreten wäre.

    Insoweit ist zu beachten, dass die nicht auszuräumende - bloße - Möglichkeit einer inneren Ursache die Bejahung eines Arbeitsunfalls nicht ausschließt, die innere Ursache muss sicher feststehen, um in den Abwägungsprozess mit einbezogen zu werden (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 02.02.1978, 8 RU 66/77 in SozR 2200 § 548 Nr. 38 - Verkehrsunfall und alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Urteil vom 31.07.1985, 2 RU 74/84 in SozR 2200 § 548 Nr. 75 - Sturz und Kreislaufhypotonie als innere Ursache - Urteil vom 20.01.1987, 2 RU 27/86 in SozR 2200 § 548 Nr. 84 - innere Ursache bei ungeklärtem Unfallverlauf - Urteil vom 24.02.1988, 2 RU 30/87 - Sturz und Epilepsie als innere Ursache - Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 34/03 R - innere Ursache bei Berufskrankheiten -.; Urteil vom 12.04.2005, a.a.O. - Subarachnoidalblutung - Urteil vom 17.02.2009, a.a.O. - Sturz und epileptischer Anfall als innere Ursache -).

    Derartige Störungen sind vom BSG (Urteil vom 12.04.2005, a.a.O.: "Kreislaufkollaps") als Paradebeispiel einer inneren Ursache aufgeführt.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Alltägliche Vorgänge wie ein Stolpern, auch über die eigenen Füße, oder das Aufschlagen auf dem Boden genügen für das von außen wirkende Ereignis, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (BSG, Urteil vom 17.02.2009, B 2 U 18/07 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 m.w.N.).

    Denn erst wenn feststeht, dass ein bestimmtes Ereignis eine naturwissenschaftliche Ursache für einen Erfolg ist, stellt sich die Frage nach einer wesentlichen Verursachung des Erfolgs durch das Ereignis (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009, a.a.O.).

    Die erforderliche Kausalität zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis (Unfallkausalität) liegt vor, wenn außer dem kausalen Anknüpfungspunkt der versicherten Tätigkeit keine anderen Tatsachen festgestellt sind, die als Konkurrenzursachen wirksam geworden sein könnten (BSG, Urteil vom 17.02.2009, a.a.O., auch zum Nachfolgenden).

    Insoweit ist zu beachten, dass die nicht auszuräumende - bloße - Möglichkeit einer inneren Ursache die Bejahung eines Arbeitsunfalls nicht ausschließt, die innere Ursache muss sicher feststehen, um in den Abwägungsprozess mit einbezogen zu werden (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 02.02.1978, 8 RU 66/77 in SozR 2200 § 548 Nr. 38 - Verkehrsunfall und alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Urteil vom 31.07.1985, 2 RU 74/84 in SozR 2200 § 548 Nr. 75 - Sturz und Kreislaufhypotonie als innere Ursache - Urteil vom 20.01.1987, 2 RU 27/86 in SozR 2200 § 548 Nr. 84 - innere Ursache bei ungeklärtem Unfallverlauf - Urteil vom 24.02.1988, 2 RU 30/87 - Sturz und Epilepsie als innere Ursache - Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 34/03 R - innere Ursache bei Berufskrankheiten -.; Urteil vom 12.04.2005, a.a.O. - Subarachnoidalblutung - Urteil vom 17.02.2009, a.a.O. - Sturz und epileptischer Anfall als innere Ursache -).

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Insoweit ist zu beachten, dass die nicht auszuräumende - bloße - Möglichkeit einer inneren Ursache die Bejahung eines Arbeitsunfalls nicht ausschließt, die innere Ursache muss sicher feststehen, um in den Abwägungsprozess mit einbezogen zu werden (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 02.02.1978, 8 RU 66/77 in SozR 2200 § 548 Nr. 38 - Verkehrsunfall und alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Urteil vom 31.07.1985, 2 RU 74/84 in SozR 2200 § 548 Nr. 75 - Sturz und Kreislaufhypotonie als innere Ursache - Urteil vom 20.01.1987, 2 RU 27/86 in SozR 2200 § 548 Nr. 84 - innere Ursache bei ungeklärtem Unfallverlauf - Urteil vom 24.02.1988, 2 RU 30/87 - Sturz und Epilepsie als innere Ursache - Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 34/03 R - innere Ursache bei Berufskrankheiten -.; Urteil vom 12.04.2005, a.a.O. - Subarachnoidalblutung - Urteil vom 17.02.2009, a.a.O. - Sturz und epileptischer Anfall als innere Ursache -).

    Allerdings kann ein Unfallereignis auch dann zu bejahen sein, wenn die für die innere Ursache verantwortlichen körperinneren Vorgänge durch mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehende äußere Einwirkungen beeinflusst werden (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 und Urteil vom 31.07.1985, 2 RU 74/84 in SozR 2200 § 548 Nr. 75: Sturz durch Kreislaufhypertonie als innere Ursache, die ihrerseits durch Überanstrengung oder Hitze bei der Arbeit beeinflusst wird), so dass von einem Zusammenwirken von versicherter Tätigkeit und innerer Ursache auszugehen ist.

    Die mitwirkenden betrieblichen Umstände müssen dabei Gefährdungen im privaten Bereich nicht zwingend übersteigen (BSG, Urteil vom 31.07.1985, a.a.O.; Urteil vom 15.02.2005, a.a.O.).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Allerdings kann ein Unfallereignis auch dann zu bejahen sein, wenn die für die innere Ursache verantwortlichen körperinneren Vorgänge durch mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehende äußere Einwirkungen beeinflusst werden (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 und Urteil vom 31.07.1985, 2 RU 74/84 in SozR 2200 § 548 Nr. 75: Sturz durch Kreislaufhypertonie als innere Ursache, die ihrerseits durch Überanstrengung oder Hitze bei der Arbeit beeinflusst wird), so dass von einem Zusammenwirken von versicherter Tätigkeit und innerer Ursache auszugehen ist.

    Die mitwirkenden betrieblichen Umstände müssen dabei Gefährdungen im privaten Bereich nicht zwingend übersteigen (BSG, Urteil vom 31.07.1985, a.a.O.; Urteil vom 15.02.2005, a.a.O.).

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Eine Ausnahme ist jedoch gerechtfertigt, wenn die die Maßnahme auslösende Gesundheitsstörung plötzlich und unerwartet eintritt und der Versicherte mit der Maßnahme eine rasche Besserung anstrebt, um seine versicherte Tätigkeit unverzüglich fortsetzen bzw. beginnen zu können (BSG, Urteil vom 26.06.1970, 2 RU 113/68 veröffentlicht in Juris - Besorgung von Medikamenten wegen plötzlich auftretender Erkrankung - Urteil vom 18.03.1997, 2 RU 17/96 in SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 - Besorgung von Schmerztabletten auf dem Weg zur Arbeit wegen vor Arbeitsbeginn unerwartet aufgetretener Kopfschmerzen - Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R in SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 - Spaziergang während der Arbeitspause wegen plötzlich und unerwartet aufgetretener Beschwerden -).

    Im Übrigen besteht an einem hinreichenden örtlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen dem versicherten Unterrichtsbesuch im Klassenzimmer und der beabsichtigen Erfrischung in der sich auf dem gleichen Stockwerk des Schulgebäudes befindlichen Toilette kein Zweifel (s. BSG, Urteil vom 18.03.1997 a.a.O., in dem sogar ein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Aufsuchen einer ca. 300 m von der Arbeitsstätte entfernt liegenden Apotheke in Betracht gezogen wurde).

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Spaziergang - Arbeitspause - Erholung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Eine Ausnahme ist jedoch gerechtfertigt, wenn die die Maßnahme auslösende Gesundheitsstörung plötzlich und unerwartet eintritt und der Versicherte mit der Maßnahme eine rasche Besserung anstrebt, um seine versicherte Tätigkeit unverzüglich fortsetzen bzw. beginnen zu können (BSG, Urteil vom 26.06.1970, 2 RU 113/68 veröffentlicht in Juris - Besorgung von Medikamenten wegen plötzlich auftretender Erkrankung - Urteil vom 18.03.1997, 2 RU 17/96 in SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 - Besorgung von Schmerztabletten auf dem Weg zur Arbeit wegen vor Arbeitsbeginn unerwartet aufgetretener Kopfschmerzen - Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R in SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 - Spaziergang während der Arbeitspause wegen plötzlich und unerwartet aufgetretener Beschwerden -).

    Denn in einem solchen Fall rückt das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Versicherten zumindest gleichwertig neben dessen eigenwirtschaftliches Interesse an der Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit (BSG, Urteil vom 26.06.2001, a.a.O.).

  • BSG, 30.07.1971 - 2 RU 200/69
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Im Übrigen hat das BSG bereits entschieden, dass bei einem Sturz auf ein Toilettenbecken oder auf Steinfließen im Toilettenraum zwischen der Beschaffenheit der Unfallstelle und der Verletzung oder ihrer Schwere grundsätzlich kein rechtlicher Zusammenhang besteht (BSG, Urteil vom 30.07.1971, 2 RU 200/69 in SozR Nr. 28 zu § 548 RVO).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII (zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt) ist danach in der Regel erforderlich (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente.
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Damit kann lediglich davon ausgegangen werden, dass die Beklagte allein über das Vorliegen eines Arbeitsunfalles entscheiden wollte (so in einem vergleichbaren Fall auch BSG, Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 28/04 R).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10
    Insoweit ist zu beachten, dass die nicht auszuräumende - bloße - Möglichkeit einer inneren Ursache die Bejahung eines Arbeitsunfalls nicht ausschließt, die innere Ursache muss sicher feststehen, um in den Abwägungsprozess mit einbezogen zu werden (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 02.02.1978, 8 RU 66/77 in SozR 2200 § 548 Nr. 38 - Verkehrsunfall und alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Urteil vom 31.07.1985, 2 RU 74/84 in SozR 2200 § 548 Nr. 75 - Sturz und Kreislaufhypotonie als innere Ursache - Urteil vom 20.01.1987, 2 RU 27/86 in SozR 2200 § 548 Nr. 84 - innere Ursache bei ungeklärtem Unfallverlauf - Urteil vom 24.02.1988, 2 RU 30/87 - Sturz und Epilepsie als innere Ursache - Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 34/03 R - innere Ursache bei Berufskrankheiten -.; Urteil vom 12.04.2005, a.a.O. - Subarachnoidalblutung - Urteil vom 17.02.2009, a.a.O. - Sturz und epileptischer Anfall als innere Ursache -).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 26.06.1970 - 2 RU 113/68
  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 30/87
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 5/15

    Die objetive Beweislast für das Vorliegen der medizinischen Anknüpfungstatsachen

    Der Schwindel zählt ebenso wie eine Kreislaufdysregulation zu den typischen nichtversicherten inneren Ursache (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 9. Juni 2011 - L 10 U 1533/10).

    Allerdings ist die versicherte Tätigkeit in Fällen dieser Art als rechtlich wesentliche Ursache für das Unfallereignis anzusehen, wenn die für die innere Ursache verantwortlichen körpereigenen Vorgänge durch mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehende äußere Einwirkungen (z. B. besondere Anstrengungen durch ungewohnte Arbeit; besondere Hitzeeinwirkung am Arbeitsplatz etc.) wesentlich beeinflusst worden sind (BSG vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; LSG Baden-Württemberg vom 9. Juni 2011 - L 10 U 1533/10; Köhler, VSSR 2013, 47, 66).

    Ist dies nicht der Fall, kann die Unfallkausalität gleichwohl bejaht werden, wenn der Verletzte der Gefahr, der er erlegen ist, infolge der durch seine versicherte Tätigkeit bedingten Anwesenheit auf der Betriebsstätte ausgesetzt war und ihm der Unfall ohne die versicherte Tätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht in derselben Art oder derselben Schwere zugestoßen wäre (BSG a. a. O.; LSG Baden-Württemberg vom 9. Juni 2011 - L 10 U 1533/10; Köhler, VSSR 2013, 47, 66; Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 8 Rn. 273, Stand Mai 2015), d. h. wenn ein spezifisches betriebliches Gefährdungsmoment die äußere Einwirkung wesentlich beeinflusst hat, wobei die mitwirkenden betrieblichen Umstände die Gefährdungen im privaten Bereich nicht zwingend übersteigen müssen (BSG vom 31. Juli 1985 - 2 RU 74/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R- SozR 4-2700 § 8 Nr. 12).

    Bei dem Schubladenrollcontainer handelt es sich auch nicht um einen allgemein verbreiteten Gegenstand, der die Annahme eines betriebsspezifischen Risikos ausschließen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 9. Juni 2011 - L 10 U 1533/10: Sturz auf Waschbecken; LSG Baden-Württemberg vom 9. November 1983 - L 2 Ua 806/83-3: Sturz gegen Tischkante; differenziert: BSG vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12: Sturz auf einer Treppe).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 U 3232/21

    Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg

    Soweit die Beklagte im Ausgangsbescheid zudem (nur pauschal) ausgeführt hat, dass "kein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht", kommt dem über einem Aufzeigen der Folgen der Ablehnung der Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall keine weitere Bedeutung zu (s. dazu nur BSG 28.06.2022, B 2 U 16/20 R, in juris, Rn. 10 m.w.N.; 16.11.2005, B 2 U 28/04 R, in juris, Rn. 12 ff., st. Rspr.; Senatsurteil vom 09.06.2011, L 10 U 1533/10, in juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2650/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, dass, wenn die Frage streitig ist, ob ein bestimmtes Ereignis ein Arbeitsunfall ist, der Versicherte diese Frage vorab im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage klären kann (vgl. BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 und a.a.O., § 8 Nrn. 16 und 23 sowie BSG UV-Recht Aktuell 2010, 114 ff., ferner auch LSG Baden-Württemberg vom 09.06.2011 - L 10 U 1533/10 - und vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 -).
  • SG Stuttgart, 04.01.2021 - S 1 U 953/20

    Sturz aus dem Stand: Arbeitsunfall?

    Dazu werde auf Urteile des Hessischen LSG vom 20.07.2015 (L 9 U 5/15) und des LSG Baden-Württemberg vom 09.06.2011 (L 10 U 1533/10) verwiesen.
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