Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Sturz zwischen Waschbeckenbereich und Toilettenräumen in einer Toilettenanlage - Außentür zur Toilettenanlage war bereits durch-schritten - kein Arbeitsunfall - eigenwirtschaftliche Tätigkeit im gesamten Bereich einer Toilettenanlage - Sturzgefahr auf nassem Fußboden im ...
- Justiz Baden-Württemberg
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Toilettengang - Beginn bzw Ende des versicherten Wegs zur Toilette
- sozialrechtsiegen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Sturz in der Toilettenanlage - als Arbeitsunfall
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitsunfall auf dem Klo?
- haufe.de (Kurzinformation)
Kein Versicherungsschutz auf der Toilette
- datev.de (Kurzinformation)
Beschäftigte sind während des Aufenthaltes in der Toilettenanlage nicht unfallversichert
- haufe.de (Kurzinformation)
Ist das Ausrutschen auf der betrieblichen Toilette ein Arbeitsunfall?
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 29.06.2018 - S 12 U 1746/17
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
- BSG, 06.08.2020 - B 2 U 98/20 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (20)
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Trotz des eigenwirtschaftlichen Charakters einer Verrichtung ist ausnahmsweise ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit anzunehmen, wenn eine objektiv gefährliche Betriebseinrichtung den Unfall des Versicherten wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R: verneint für Wendeltreppe im Hotelzimmer bei auswärtiger Geschäftsreise; BSG, Urteil vom 29.05.1984, 5a RKnU 3/83: bejaht für vom Versicherten übersprungene Bahngleise eines zu einem Steinkohlebergwerk gehörenden Tagesbetriebes; Urteil vom 22.06.1976, 8 RU 146/75: bejaht für Drehtür der Werkskantine).Dabei müssen sich die aus dieser Betriebseinrichtung erwachsenden Unfallgefahren nach Art und Ausmaß von den vielfältigen alltäglichen Risiken abheben, denen jeder Mensch auch in seinem gewohnten Lebensumfeld ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R, auch zum Folgenden).
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 17.16
Beamtenrechtlicher Dienstunfallschutz auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Zur weiteren Begründung verwies die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17.11.2016 (2 C 17.16), wonach ein Unfall während des Aufenthalts in der Toilettenanlage nach dem Beamtenrecht ein Dienstunfall sei.Das Urteil des BVerwG vom 17.11.2016 (2 C 17/16) zum Dienstunfallschutz von Beamten im Toilettenraum des Dienstgebäudes führt zu keiner anderen Beurteilung des hier vorliegenden Sachverhalts.
- BSG, 29.05.1984 - 5a RKnU 3/83
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Trotz des eigenwirtschaftlichen Charakters einer Verrichtung ist ausnahmsweise ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit anzunehmen, wenn eine objektiv gefährliche Betriebseinrichtung den Unfall des Versicherten wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R: verneint für Wendeltreppe im Hotelzimmer bei auswärtiger Geschäftsreise; BSG, Urteil vom 29.05.1984, 5a RKnU 3/83: bejaht für vom Versicherten übersprungene Bahngleise eines zu einem Steinkohlebergwerk gehörenden Tagesbetriebes; Urteil vom 22.06.1976, 8 RU 146/75: bejaht für Drehtür der Werkskantine).
- BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R
Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Das BSG hat zwar in eng begrenzten Ausnahmefällen einen inneren Zusammenhang zwischen privatnütziger Verrichtung (dort: Nahrungsaufnahme) und versicherter Tätigkeit anerkannt, sofern betriebliche Interessen bzw. Umstände die privatnützige Verrichtung wesentlich beeinflussen (BSG, Urteil vom 10.10.2002, B 2 U 6/02 R, Rdnr. 17). - BSG, 22.06.1976 - 8 RU 146/75
Essenseinnahme - Nebenverrichtung - Weg zur Betriebskantine - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Trotz des eigenwirtschaftlichen Charakters einer Verrichtung ist ausnahmsweise ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit anzunehmen, wenn eine objektiv gefährliche Betriebseinrichtung den Unfall des Versicherten wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R: verneint für Wendeltreppe im Hotelzimmer bei auswärtiger Geschäftsreise; BSG, Urteil vom 29.05.1984, 5a RKnU 3/83: bejaht für vom Versicherten übersprungene Bahngleise eines zu einem Steinkohlebergwerk gehörenden Tagesbetriebes; Urteil vom 22.06.1976, 8 RU 146/75: bejaht für Drehtür der Werkskantine). - BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Dies gilt auch für die Tatsachen, aus denen auf den inneren Zusammenhang und damit auf die Handlungstendenz geschlossen wird (BSG, Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 24/84). - BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Diese auf objektiven Merkmalen gegründete klare Grenzziehung entspricht der Rechtsprechung des BSG zu zahlreichen vergleichbaren Sachverhalten bezüglich der Abgrenzung von versicherten Wegen, die während einer Arbeitspause außerhalb des Betriebsgeländes mit dem Ziel der Nahrungsaufnahme (privatnützige Verrichtung) zurückgelegt wurden und dem unversicherten Aufenthalt in Gebäuden, in denen die Nahrungsaufnahme erfolgen sollte, wobei letzterer mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes beginnt (Außentür Gaststätte: Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 24/02 R; Außentür Einkaufszentrum: Urteil vom 02.07.1996, B 2 RU 34/95; Außentür des Gebäudes einer Werkskantine eines anderen Unternehmens: Urteil vom 26.04.1973, 2 RU 213/71). - BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Nach der Rechtsprechung des BSG kann der Versicherte an Stelle gerichtlicher Feststellung (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG, vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 46/03 R, zitiert - wie alle nachfolgenden höchstrichterlichen Entscheidungen - nach juris) auch die Verurteilung der Beklagten zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles als Element eines jeglichen Leistungsanspruchs im Wege der Verpflichtungsklage verlangen (Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R, mit weiteren Ausführungen zur Anspruchsgrundlage; speziell zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles BSG, Urteil vom 15.05.2012, B 2 U 8/11 R). - BSG, 26.04.1973 - 2 RU 213/71
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Diese auf objektiven Merkmalen gegründete klare Grenzziehung entspricht der Rechtsprechung des BSG zu zahlreichen vergleichbaren Sachverhalten bezüglich der Abgrenzung von versicherten Wegen, die während einer Arbeitspause außerhalb des Betriebsgeländes mit dem Ziel der Nahrungsaufnahme (privatnützige Verrichtung) zurückgelegt wurden und dem unversicherten Aufenthalt in Gebäuden, in denen die Nahrungsaufnahme erfolgen sollte, wobei letzterer mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes beginnt (Außentür Gaststätte: Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 24/02 R; Außentür Einkaufszentrum: Urteil vom 02.07.1996, B 2 RU 34/95; Außentür des Gebäudes einer Werkskantine eines anderen Unternehmens: Urteil vom 26.04.1973, 2 RU 213/71). - BSG, 06.12.1989 - 2 RU 5/89
Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Hingegen gehört - nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des BSG - die Verrichtung der Notdurft selbst sowie der Aufenthalt am Ort der Verrichtung der Notdurft zum unversicherten persönlichen Lebensbereich, da sie unabhängig von einer betrieblichen Tätigkeit erforderlich ist (BSG, Urteil vom 06.12.1989, B 2 RU 5/89, Rdnr. 13). - BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - …
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson - …
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des …
- BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95
Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme
- BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche …
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R
Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher …
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
- BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge - …
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 U 445/18
- SG München, 09.11.2022 - S 9 U 223/19
Erlittener Schlaganfall im LKW kein Arbeitsunfall
Eine versicherte Tätigkeit als Beschäftigter liegt vor, wenn der Verletzte zur Erfüllung eines von ihm begründeten Rechtsverhältnisses (Arbeitsverhältnisses), eine eigene Tätigkeit in Eingliederung in das Unternehmen eines anderen zu dem Zweck verrichtet, dass die Ergebnisse seiner Verrichtung diesem und nicht ihm selbst unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereichen (m. w. N. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.04.2020, L 10 U 2537/18, juris).