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   LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09   

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LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09 (https://dejure.org/2011,71955)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 10 U 4302/09 (https://dejure.org/2011,71955)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 10 U 4302/09 (https://dejure.org/2011,71955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - traumatischer Bandscheibenvorfall - Unfallfolge - Kausalität - fehlende Begleitverletzungen - Nachweis von Begleitverletzungen nicht erforderlich - undifferenzierte Kausalitätsprüfung in der unfallmedizinischen Literatur - Darstellungsdefizite in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 09.05.2006, a.a.O. auch zum Nachfolgenden).

    Es kann mehrere rechtlich wesentliche Mitursachen geben (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, auch zum gesamten Nachfolgenden).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - L 10 U 3951/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Liegen dagegen derartige Hinweise vor, ohne dass eine andere Schädigung als der Arbeitsunfall örtlich-zeitlich in Rede steht, wird ein naturwissenschaftlicher Zusammenhang regelmäßig als wahrscheinlich anzunehmen sein (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 12.11.2009, L 10 U 3951/08, veröffentlicht u.a. in juris).

    Die Eignung des Unfallereignisses ist - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteil vom 12.11.2009, L 10 U 3951/08 a.a.O.) - eine Frage nach dem naturwissenschaftlichen Zusammenhang.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2009 - L 10 U 2011/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitserstschaden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Das Unfallereignis selbst wird vom Senat angesichts seines unvorhergesehenen Eintritts vor allem in Kombination mit dem erheblichen Körpergewicht des Klägers nicht als alltägliches Ereignis eingestuft (zum Begriff "alltägliches Ereignis" vgl. Urteil des Senats vom 15.10.2009, L 10 U 2011/09).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Die innere Ursache muss bei dieser Prüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, die bloße Möglichkeit einer inneren Ursache genügt nicht (BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 34/03 R).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die als Unfallfolge geltend gemachte Gesundheitsstörung müssen erwiesen sein, d. h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 43/84 in SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Gleiches gilt selbstverständlich, wenn die Erscheinung zu derselben Zeit ohne jede äußere Einwirkung aufgetreten wäre (siehe BSG, Urteil vom 02.02.1999, B 2 U 6/98 R).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91

    Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Demgegenüber ist für die Beurteilung, ob das Unfallgeschehen bloße Gelegenheitsursache war, ob ein alltägliches Ereignis etwa zu derselben Zeit zum selben Erfolg geführt hätte, Wahrscheinlichkeit notwendig; die bloße Möglichkeit genügt auch hier nicht (BSG Urteil vom 04.12.1991, 2 RU 14/91).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Ist eine erhebliche Vorschädigung der durch den Unfall betroffenen Körperstelle, die eine Schädigung durch ein alltägliches Ereignis ermöglicht hätte oder ohne äußere Einwirkung zu der in Rede stehenden strukturellen Schädigung geführt hätte, nicht nachgewiesen, geht dies nach dem im Sozialrecht geltenden, oben dargelegten Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten (BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 22).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich (BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 8/06 R), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 7/89
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 10 U 3840/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • LSG Bayern, 15.03.2012 - L 18 U 9/07

    Zum Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einem Bandscheibenvorfall bei

    Lediglich das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in zwei nicht rechtskräftigen Entscheidungen (Urteile vom 29.06.2011, Az.: L 2 U 4059/10 und vom 27.01.2011, Az.: L 10 U 4302/09 juris Rn 34) eine andere Auffassung anklingen lassen, kommt dort aber auch aufgrund einer Würdigung des jeweiligen konkreten medizinischen Sachverhalts zu seinen Entscheidungen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2011, L 2 U 4059/10 juris Rn 39-42; vom 27.01.2011, L 10 U 4302/09 juris Rn 27-29).

    Der Senat weicht nicht von der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 27.01.2011, Az.: L 10 U 4302/09 und vom 22.12.2010, Az.: L 10 U 3840/10) ab, da die Verwertung von Erkenntnissen aus Standardwerken hier nicht entscheidungserheblich ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Kausalität zwischen Sturz und

    Eben dies entspricht neben Schönberger et al, a.a.O., Kap. 8.3.2.6.3, S. 436 etwa auch den Ausführungen bei Thormann/ Schröter/ Grosser, Orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung, 1. Aufl. 2009, Kap. 8.2.3, S. 79 und Becher/ Ludolph, Grundlagen der ärztlichen Begutachtung, 1. Aufl. 2012, Kap. 8.2, S. 124. Bereits hiervon ausgehend kann die medizinisch-wissenschaftliche Richtigkeit der von den Sachverständigen zugrunde gelegten Prämisse nicht ernsthaft in Frage gestellt werden (so jedoch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 10 U 4302/09 -, zitiert nach juris Rn. 34, aufgehoben und zurückverwiesen vom BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 23/11 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 80/12
    Anderslautende Auffassungen würden vernachlässigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG) zwischen zwei Stufen der Kausalitätsprüfung zu unterscheiden sei (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 10 U 4302/09 - und Beschluss vom 22. Dezember 2010 - L 10 U 3840/10).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09   

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https://dejure.org/2006,104172
LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09 (https://dejure.org/2006,104172)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2006 - L 10 U 4302/09 (https://dejure.org/2006,104172)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - L 10 U 4302/09 (https://dejure.org/2006,104172)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 09.05.2006, a.a.O. auch zum Nachfolgenden).

    Es kann mehrere rechtlich wesentliche Mitursachen geben (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, auch zum gesamten Nachfolgenden).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - L 10 U 3951/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Liegen dagegen derartige Hinweise vor, ohne dass eine andere Schädigung als der Arbeitsunfall örtlich-zeitlich in Rede steht, wird ein naturwissenschaftlicher Zusammenhang regelmäßig als wahrscheinlich anzunehmen sein (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 12.11.2009, L 10 U 3951/08, veröffentlicht u.a. in juris).

    Die Eignung des Unfallereignisses ist - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteil vom 12.11.2009, L 10 U 3951/08 a.a.O.) - eine Frage nach dem naturwissenschaftlichen Zusammenhang.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2009 - L 10 U 2011/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitserstschaden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Das Unfallereignis selbst wird vom Senat angesichts seines unvorhergesehenen Eintritts vor allem in Kombination mit dem erheblichen Körpergewicht des Klägers nicht als alltägliches Ereignis eingestuft (zum Begriff "alltägliches Ereignis" vgl. Urteil des Senats vom 15.10.2009, L 10 U 2011/09).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Die innere Ursache muss bei dieser Prüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, die bloße Möglichkeit einer inneren Ursache genügt nicht (BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 34/03 R).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 7/89
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Dies gilt auch für das Ausmaß der inneren Ursache (BSG, Urteil vom 06.12.1989, 2 RU 7/89).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich (BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 8/06 R), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 10 U 3840/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Zu dem von der Beklagten und vom SG in den Vordergrund für die Ablehnung eines Unfallzusammenhangs gerückte Aspekt des fehlenden Nachweises von Begleitverletzungen des Bandapparates oder der umgebenden Wirbelkörper hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 22.12.2010, L 10 U 3840/10), dass ein solcher Nachweis nicht erforderlich ist, weil ein Bandscheibenvorfall in aller Regel degenerativ, also gerade ohne sonstige Verletzungen entsteht, was somit auch bei traumatischer Entstehung möglich ist, und dass die gegenteiligen Ausführungen von Schönberger, Mehrtens, Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, Seite 434 und 436 - selbst wenn sie den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft widergeben würden - der Kausalitätsprüfung aus Rechtsgründen nicht zu Grunde gelegt werden können, weil dort nicht zwischen den nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu trennenden zwei Stufen der Kausalitätsprüfung unterschieden wird und die der - ohnehin dem juristischen Betrachter vorbehaltene - wertenden Entscheidung zu Grunde liegenden Kriterien, ob das Unfallereignis wesentlich war, nicht erkennbar sind.
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91

    Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Demgegenüber ist für die Beurteilung, ob das Unfallgeschehen bloße Gelegenheitsursache war, ob ein alltägliches Ereignis etwa zu derselben Zeit zum selben Erfolg geführt hätte, Wahrscheinlichkeit notwendig; die bloße Möglichkeit genügt auch hier nicht (BSG Urteil vom 04.12.1991, 2 RU 14/91).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - L 10 U 4302/09
    Gleiches gilt selbstverständlich, wenn die Erscheinung zu derselben Zeit ohne jede äußere Einwirkung aufgetreten wäre (siehe BSG, Urteil vom 02.02.1999, B 2 U 6/98 R).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

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