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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17   

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https://dejure.org/2017,43025
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17 (https://dejure.org/2017,43025)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.10.2017 - L 10 U 453/17 (https://dejure.org/2017,43025)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - L 10 U 453/17 (https://dejure.org/2017,43025)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sturz beim Holen von Arbeitsunterlagen in eine eigenwirtschaftlich genutzte, leere Kaffeetasse - Wegräumen der Tasse auf Weisung des Vorgesetzten - zum Kaffeetrinken genutzter Tisch musste weisungsgemäß für eine Arbeitsbesprechung geräumt werden - keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsrecht; Arbeitsunfall; Sachlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls; Gemischte Tätigkeit; Privater Zweck

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Unfallversicherungsrecht

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zulässig (vgl BSG, Urteil vom 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R - in juris, Rn 9 mwN) und auch begründet.
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17
    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitsschaden und den Tod sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (vgl BSG, Urteile vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - in juris, Rn 32, vom 24.02.2012 - B 2 U 23/11 R - in juris, Rn 25 ff; vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - in juris, Rn 30 ff und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - in juris, Rn 18 ff).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17
    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass die Nahrungsaufnahme nicht bereits deshalb der betrieblichen Tätigkeit zuzurechnen sein kann, weil das Essen oder Trinken in einer Werkskantine oder sonstigen betrieblichen Räumen eingenommen wird (vgl BSG, Urteil vom 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R - in juris, Rn 18).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17
    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitsschaden und den Tod sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (vgl BSG, Urteile vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - in juris, Rn 32, vom 24.02.2012 - B 2 U 23/11 R - in juris, Rn 25 ff; vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - in juris, Rn 30 ff und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - in juris, Rn 18 ff).
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl BSG, Urteil vom 20.10.2016 - B 2 U 16/15 R - in juris, Rn 12 mwN).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17
    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitsschaden und den Tod sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (vgl BSG, Urteile vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - in juris, Rn 32, vom 24.02.2012 - B 2 U 23/11 R - in juris, Rn 25 ff; vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - in juris, Rn 30 ff und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - in juris, Rn 18 ff).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17
    Der sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - in juris, Rn 13 mwN).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 10 U 453/17
    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitsschaden und den Tod sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (vgl BSG, Urteile vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - in juris, Rn 32, vom 24.02.2012 - B 2 U 23/11 R - in juris, Rn 25 ff; vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - in juris, Rn 30 ff und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - in juris, Rn 18 ff).
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