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   LSG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - L 10 U 4843/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12545
LSG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - L 10 U 4843/09 (https://dejure.org/2010,12545)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.2010 - L 10 U 4843/09 (https://dejure.org/2010,12545)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - L 10 U 4843/09 (https://dejure.org/2010,12545)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - fehlerhafte Anwendung des § 92 Abs 2 SGG - fehlende Ermessensausübung - deutlicher Hinweis auf ausschließende Wirkung der Fristsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klageabweisung wegen Nichteinreichung einer erforderlichen Ergänzung der Klageschrift innerhalb einer bestimmten, vom Vorsetzenden gesetzten Frist im Falle eines Ermessensnichtgebrauchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 92
    Anforderungen an die Klageschrift im sozialgerichtlichen Verfahren; Handlungsvorgaben an den Vorsitzenden bei ungenügender Klage; Ausübung von Ermessen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frist zur Nachbesserung bei sozialgerichtlichen Klagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • SG Duisburg, 13.02.2018 - S 49 AS 1276/15

    Obliegenheit zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift durch den

    (2.) Die gerichtliche Ergänzungsaufforderung vom 04.12.2017 nach § 92 Abs. 2 S. 2 SGG, welche der Prozessbevollmächtigten der Kläger nachweislich am 05.12.2017 zugegangen ist, ist auch formwirksam erfolgt (vgl. hierzu: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.01.2010 - L 10 U 4843/09, juris, Rn. 13 ff.; Kühl, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 92, Rn. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - L 11 VU 15/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens -

    Da die Versäumung der Ausschlussfrist nach § 92 Abs. 2 Satz 2 SGG dauerhaft und endgültig die Unzulässigkeit der Klage zur Folge hat, sind an das Setzen dieser in das Ermessen des Gerichts gestellten Frist besondere Anforderungen geknüpft (Kühl, a.a.O., Rn. 5; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2010 - L 10 U 4843/09 -, juris Rn. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2015 - L 11 SB 244/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens -

    Auf die Frage, ob die Fristsetzung in Anbetracht der noch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Erforschung des Klagebegehrens (insbesondere Beiziehung der Verwaltungsvorgänge und/oder persönliche Anhörung des Klägers im Rahmen eines Erörterungstermins) unter Berücksichtigung der gerichtlichen Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 -, juris Rn. 11; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 60 Rn. 1b m.w.N.) möglicherweise ermessensfehlerhaft war (vgl. hierzu auch BR-Drs. 820/07, S. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2010 - L 10 U 4843/09 -, juris Rn. 14; Berchtold, a.a.O.; Leitherer, a.a.O.), kommt es danach ebenso wenig an wie auf die Frage, ob die gesetzte Frist von zwei Wochen, die gemäß § 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 221 der Zivilprozessordnung mit Zustellung des gerichtlichen Schreibens vom 20. März 2014 begonnen hat, ausreichend lang bemessen war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 38/18
    Vor einer präkludierenden Fristsetzung ist das Gericht verpflichtet, eine am Einzelfall orientierte, sachgerechte und begründete Entscheidung zu treffen, die etwa das Vorhandensein oder Fehlen anwaltlicher Vertretung oder die intellektuellen Möglichkeiten des unvertretenen Klägers berücksichtigt (Föllmer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 92 SGG, Rdnr. 61 mit Bezugnahme auf BT-Drs. 16/7716, S. 18; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.01.2010 - L 10 U 4843/09 - juris Rdnr. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - L 2 AS 948/10
    Insofern wird eine Fristsetzung schon zu Beginn des Verfahrens und ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung voraussichtlich nur in wenigen Fällen sinnvoll sein (Leitherer a.a.O. Rn. 18 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/7716 S. 22; s.a. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 28.01.2010 - L 10 U 4843/09).
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