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   LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06   

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https://dejure.org/2008,8786
LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06 (https://dejure.org/2008,8786)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2008 - L 10 U 5965/06 (https://dejure.org/2008,8786)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2008 - L 10 U 5965/06 (https://dejure.org/2008,8786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzung - Heben und Tragen schwerer Lasten - Mainz-Dortmunder-Dosismodell - Druckkraftschwelle

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzung - Heben und Tragen schwerer Lasten - Mainz-Dortmunder-Dosismodell - Druckkraftschwelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übergangsleistungen nach § 3 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV); Ausreichen einer drohenden Entstehung einer Berufskrankheit für die Gewährung von Übergangsleistungen; Verfahren zur Bewertung der beim Einzelnen auftretenden ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Keine drohende BK Nr. 2108 der Anl. zur BKV - Begriff der "schweren Last" - Bestimmung in Abhängigkeit von der Art der Lastenmanipulation - Festlegung einer Druckkraftschwelle - beidhändiges Heben von 12,5 kg schweren Gegenständen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Übergangsleistungen ohne drohende Berufskrankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKV Nr. 2108
    Anerkennung von Berufskrankheiten beim Heben schwerer Lasten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 661 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Es darf somit gerade nicht auf eine als schwer angesehene Last von 20 kg für alle Hebe- und Tragearten abgestellt werden (Abweichung zu BSG, Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R).

    Im Hinblick auf Erkenntnisse aus einer Studie zur Untersuchung von Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei der BK 2108 (Deutsche Wirbelsäulenstudie) sind die dargestellten Orientierungswerte des MDD nach der neuesten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) allerdings zu modifizieren, um so das Maß an belastenden Einwirkungen zu ermitteln, das mindestens erforderlich ist um eine BK 2108 - ggf. unter Einbeziehung weiterer Kriterien - anzuerkennen oder umgekehrt, wo die Mindestgrenze liegt, bis zu der ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang ohne weitere Prüfung ausgeschlossen werden kann.

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 1/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Nichtanwendung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistungen hingegen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 1/03 R in SozR 4-5671 § 3 Nr. 1).

    Damit regelt § 3 BKV einen gegenüber dem Eintritt einer bestimmten BK und den damit verbundenen Leistungsansprüchen eigenen, so genannten "kleinen" Versicherungsfall (BSG, Urteil vom 07.09.2004, a.a.O.).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Es geht darum, welche Einwirkungen vorgelegen haben und wie sie beschaffen gewesen sein müssen, um von einer beruflichen Ursache der eingetretenen Erkrankung ausgehen zu können (BSG, Urteil vom 27.06.2006, B 2 U 20/04 R in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Damit gibt dieses Merkblatt insoweit den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder und ist deshalb für die Beurteilung heranzuziehen (BSG, Urteil vom 27.06.2006, B 2 U 13/05 R in 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Dabei müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich u.a. die versicherte Tätigkeit und die schädigende Einwirkungerwiesen sein, d. h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 43/84 in SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Denn solche Übergangsleistungen müssen immer auf eine oder ggf. mehrere bestimmte BKen bezogen sein (BSG, a.a.O.), sodass auch der Prüfungsumfang im Rechtsstreit - ebenso wie bei der Feststellung einer BK (s. hierzu BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 22/03 R; Beschluss vom 27.06.2006, B 2 U 77/06 B in SozR 4-1500 § 55 Nr. 4) - auf die in Bezug genommene und von der Beklagten konkret geprüfte BK beschränkt ist.
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.1991, 2 RU 31/90 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.03.2003, B 2 U 13/02 R in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 1) dient das MDD letztendlich der Konkretisierung der in der BK 2108 verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Denn solche Übergangsleistungen müssen immer auf eine oder ggf. mehrere bestimmte BKen bezogen sein (BSG, a.a.O.), sodass auch der Prüfungsumfang im Rechtsstreit - ebenso wie bei der Feststellung einer BK (s. hierzu BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 22/03 R; Beschluss vom 27.06.2006, B 2 U 77/06 B in SozR 4-1500 § 55 Nr. 4) - auf die in Bezug genommene und von der Beklagten konkret geprüfte BK beschränkt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2010 - L 10 U 5458/06
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 U 5965/06
    Dabei ist zu beachten, dass sich die Prüfung des Senats ausschließlich auf das Vorliegen bzw. die drohende Entstehung einer BK 2108 oder 2109 bezieht, nicht auf andere, vom Kläger ohnehin anderweitig geltend gemachte BKen und damit verbundene Ansprüche nach § 3 BKV (s. den beim Senat anhängigen Rechtsstreit L 10 U 5118/06: BK 4301 bzw. 4302 und Übergangsleistungen; L 10 U 5458/06: BK 2101 bzw. "Wie-BK" einschließlich Übergangsleistungen).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2010 - L 10 U 5118/06
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Der Senat weist aber in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII generelle Voraussetzung für die Einführung eines BK-Tatbestandes die gruppenspezifische Risikoerhöhung gegenüber der Gesamtbevölkerung ist, deren Erreichen jedenfalls bei Werten iHv 3 MNh bedenklich erscheint (s nur Kranig, Was schadet den Bandscheiben?, DGUV Forum 2013, Nr. 6, S 27, 31; vgl auch LSG Baden-Württemberg vom 25.9.2008 - L 10 U 5965/06 - Breith 2009, 307, RdNr 34 ff).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Der Senat weist aber in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII generelle Voraussetzung für die Einführung eines BK-Tatbestandes die gruppenspezifische Risikoerhöhung gegenüber der Gesamtbevölkerung ist, deren Annahme jedenfalls bei Werten iHv 3 MNh bedenklich erscheint (s nur Kranig, Was schadet den Bandscheiben?, DGUV Forum 2013, Nr. 6 S 27, 31; vgl auch LSG Baden-Württemberg vom 25.9.2008 - L 10 U 5965/06 - Breith 2009, 307, RdNr 34 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 237/06

    BK 2108; arbeitstechnische Voraussetzungen;

    Ob die Herabsetzung der Druckkraftschwelle (Mindestdruckkraft) auf 2.700 N im Einzelnen an Hand der existierenden wissenschaftlichen Studien und der von der BK Nr. 2108 geforderten Manipulation von "schweren Lasten" begründbar ist, ist vom BSG nicht dargelegt worden und nach wie vor umstritten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2008 - L 10 U 5965/06 -, zitiert nach Juris; Römer/Brandenburg/Woltjen: "Beurteilungskriterien bei der BK-Nr. 2108 der Anlage zur BKV unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 30. Oktober 2007" in SGb 2009 S. 192 ff).

    Bei nunmehr weiter herunter geschraubten Anforderungen, die eine Verschiebung der Lastgewichte weg von "schweren" Gewichten hin in die Region alltäglicher Gewichte zur Folge hat (vgl. hierzu z. B. das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. September 2008 a. a. O., Römer/Brandenburg/Woltjen, a. a. O., S. 192 ff), kann erst recht nicht von einem gesicherten aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Konsens zur vorliegenden Konstellation ausgegangen werden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - L 3 U 1139/05

    BK 2110; arbeitstechnische Voraussetzungen; Mischbelastung; Konsensempfehlungen;

    Bei nunmehr weiter herunter geschraubten Anforderungen, die eine Verschiebung der Lastgewichte weg von "schweren" Gewichten hin in die Region alltäglicher Gewichte zur Folge hat (vgl. hierzu z. B. das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. September 2009 - L 10 U 5965/06 -, in ASR 2009, 177ff), kann erst recht nicht von einem gesicherten aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Konsens zur vorliegenden Konstellation ausgegangen werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - L 3 U 105/10

    BK 2108 - bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS - Konstellation C 2 der

    Bei nunmehr weiter herunter geschraubten Anforderungen, die eine Verschiebung der Lastgewichte weg von "schweren" Gewichten hin in die Region alltäglicher Gewichte zur Folge hat (vgl. hierzu z. B. das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. September 2009, L 10 U 5965/06-, in ASR 2009, 177 ff), kann erst recht nicht von einem gesicherten aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Konsens zur vorliegenden Konstellation ausgegangen werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 U 123/10

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule -

    Bei nunmehr weiter herunter geschraubten Anforderungen, die eine Verschiebung der Lastgewichte weg von "schweren" Gewichten hin in die Region alltäglicher Gewichte zur Folge hat (vgl. hierzu z. B. das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. September 2009 - L 10 U 5965/06 -, in ASR 2009, 177ff), kann erst recht nicht von einem gesicherten aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Konsens zur vorliegenden Konstellation ausgegangen werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2010 - L 9 U 2232/09
    Davon abweichend hat der 10. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 25. September 2008 - L 10 U 5965/06 - verlangt, dass bei der Anwendung des MDD zur Umsetzung der arbeitstechnischen Voraussetzung "schwere Last" von einer deutlich höheren Druckkraftschwelle als 2700 N auszugehen sei, da dieser Wert bereits bei beidhändigem Heben und Tragen einer Last von 12 kg erreicht werde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 147/03
    Jedoch dürfte sich insoweit in Anlehnung an die Ausführungen des BSG zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen bei Männern eine Reduzierung der erforderlichen Lebenszeitdosis auf die Hälfte des bisherigen Wertes nach dem MDD von 17 x 106 Nh anbieten, also 8, 5 x 106 Nh (vgl. insoweit auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2008 - L 10 U 5965/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2015 - L 10 U 2805/12
    Das Sozialgericht Reutlingen wies die hiergegen erhobene Klage mit Gerichtsbescheid vom 23.10.2006 (S 8 U 310/05) ab und das Landessozialgericht Baden-Württemberg die dagegen eingelegte Berufung mit Urteil vom 25.09.2008 zurück (L 10 U 5965/06) und führte zur Begründung aus, der Kläger habe in seiner Tätigkeit die nach Auffassung des Senats nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) zu Grunde zu legende Druckkraftschwelle nicht erreicht, sodass keine Summanden für die Ermittlung der Gesamtdosis vorhanden seien.
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