Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2013 - L 10 VE 18/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- rabüro.de
Opferentschädigung auch für Opfer der Tat eines schuldunfähigen Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 21.03.2013 - S 42 VE 27/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2013 - L 10 VE 18/13
- BSG, 19.12.2013 - B 9 V 53/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R
Gewaltopferentschädigung - Angriff - Gewalttat - rechtswidrig - vorsätzlich - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2013 - L 10 VE 18/13
Ebenso wenig gilt in diesem Zusammenhang das Mindestalter von sieben Jahren für eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 8. November 2007, Az.: B 9/9 a VG 3/06 R; SozR 4-3800 § 1 Nr. 11).Daran anknüpfend hat das BSG in seinen Urteilen vom 8. November 2007 (B 9/9 a VG 2/06 R, B 9/9 a VG 3/06 R; SozR 4-3800 § 1 Nr. 11) eine Rangelei oder eine Schubserei als unter Kindern im Vorschulalter übliche Verhaltensweise qualifiziert und die staatliche Entschädigungspflicht für daraus entstandene Verletzungsfolgen - mangels Rechtswidrigkeit - unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung verneint.
- BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91
Opfer einer Gewalttat - Befreiung aus hilfloser Lage - Verletzung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2013 - L 10 VE 18/13
Es gilt dabei der strafrechtliche Vorsatzbegriff, wobei sich der Vorsatz nicht auf die gesundheitliche Schädigung zu erstrecken braucht; es reicht aus, dass der Täter die zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Umstände kannte und wollte (BSG, Urteil vom 24. September 1992, Az.: 9 a RVg 5/91; NJW 1993, Seite 880). - BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R
Möglicherweise Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines 4 …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2013 - L 10 VE 18/13
Daran anknüpfend hat das BSG in seinen Urteilen vom 8. November 2007 (B 9/9 a VG 2/06 R, B 9/9 a VG 3/06 R;… SozR 4-3800 § 1 Nr. 11) eine Rangelei oder eine Schubserei als unter Kindern im Vorschulalter übliche Verhaltensweise qualifiziert und die staatliche Entschädigungspflicht für daraus entstandene Verletzungsfolgen - mangels Rechtswidrigkeit - unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung verneint. - BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84
Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2013 - L 10 VE 18/13
Das BSG hat in diesem Zusammenhang in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1985 (Az.: 9 a RVg 5/84;… SozR 3800 § 1 Nr. 6) hervorgehoben, dass ein sozial angemessenes Verhalten kein rechtswidriges Verhalten i.S. des OEG ist.