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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2018 - L 10 VE 52/18 B   

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https://dejure.org/2018,87746
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2018 - L 10 VE 52/18 B (https://dejure.org/2018,87746)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.10.2018 - L 10 VE 52/18 B (https://dejure.org/2018,87746)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - L 10 VE 52/18 B (https://dejure.org/2018,87746)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2018 - L 10 VE 52/18
    Prozesskostenhilfe darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff. zur Prozesskostenhilfe-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2005 - L 9 B 37/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2018 - L 10 VE 52/18
    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Verfahren in der Regel insbesondere auch, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Beschluss des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 13. Dezember 2005, Az.: L 9 B 37/05 U; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., RdNr. 7a zu § 73a); dies gilt jedenfalls, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich ist und deshalb nur eine fernliegende Erfolgsaussicht besteht.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2018 - L 10 VE 52/18
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss vom 24. März 2011, Az.: 1 BvR 2493/10, ZfSH/SGB 2011, 475f; Beschluss vom 26. April 1988, Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104; vgl. dazu auch Gaier, NJW 2013, 2871 ff.; Schweigler, SGb 2017, 314 ff.).
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2018 - L 10 VE 52/18
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss vom 24. März 2011, Az.: 1 BvR 2493/10, ZfSH/SGB 2011, 475f; Beschluss vom 26. April 1988, Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104; vgl. dazu auch Gaier, NJW 2013, 2871 ff.; Schweigler, SGb 2017, 314 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2019 - L 10 SB 107/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Prognostische

    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (ständige Spruchpraxis des erkennenden Senats vgl. dazu aus jüngerer Zeit etwa Beschluss vom 2. Januar 2018 L 10 SB 144/17 B; Beschluss vom 15. März 2018 L 10 VE 3/18 B; Beschluss vom 9. Oktober 2018 L 10 VE 52/18 B; Beschluss vom 11. Oktober 2018 L 10 VE 40/18 B; vgl. auch Beschluss des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U; Meyer-Ladewig, a.a.O., § 73 a Rn 7 a); dies gilt jedenfalls, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.
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