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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 21/07   

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https://dejure.org/2010,119788
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 21/07 (https://dejure.org/2010,119788)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 10 VG 21/07 (https://dejure.org/2010,119788)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 10 VG 21/07 (https://dejure.org/2010,119788)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2008 - L 13 VG 1/05

    Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgrund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 21/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt zwar etwa die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung ein vorangegangenes entsprechendes Trauma voraus, vermag als solche im Rückschluss dessen konkrete Existenz jedoch nicht zu beweisen (vgl. z.B. Beschluss vom 2. Juni 2009, Az. L 10 VG 3/06; Beschluss vom 11. Juni 2009, Az. L 10 VG 1/08; vgl. auch Urteil des 13. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 5. Juni 2008, Az. L 13 VG 1/05).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 21/07
    Angaben sind in diesem Sinne glaubhaft, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass sich die beschriebenen Vorgänge so zugetragen haben, wie dies vorgetragen worden ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. August 2001, Az. B 9 V 23/01 B, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 21/07
    Das Gutachten der Sachverständigen O. entspricht insbesondere den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30. Juli 1999 (Az. 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164 ff.) aufgestellt hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 10 VE 28/11

    Beschädigtenrente für ein Opfer eines sexuellen Missbrauchs; Rechtsbegriff des

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az. L 10 VG 3/06, 11. Juni 2009, Az. L 10 VG 1/08; Urteil vom 22. Juli 2010, Az. L 10 VG 21/07) und in Übereinstimmung mit dem 13. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 5. Juni 2008, Az. L 13 VG 1/05) davon aus, dass aus einer Diagnose keine Ableitungen auf das Vorliegen einer sexuellen Missbrauchserfahrung in der Biographie möglich sind und schon gar nicht auf eine spezifische Person als möglichen Täter.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 10 VG 25/09

    Nachweis bzw. Glaubhaftmachung des vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen

    Ergibt sich im Übrigen - wie typischerweise -, dass der Stellung der Diagnose allein die als plausibel gewertete Schilderung der Vorgeschichte der Klägerin zugrunde liegt, so entfaltet die Diagnosestellung allenfalls dieselbe Beweiswirkung wie die im vorliegenden Rechtsstreit aufgestellte Behauptung des Traumas durch die Klägerin (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az.: L 10 VG 3/06 und vom 11. Juni 2009, Az.: L 10 VG 1/08 sowie Urteil vom 22. Juli 2010, Az.: L 10 VG 21/07; vgl. auch Urteil des 13. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 5. Juni 2008, Az.: L 13 VG 1/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2011 - L 10 VG 26/07
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az. L 10 VG 3/06, und 11. Juni 2009, Az. L 10 VG 1/08; Urteil vom 22. Juli 2010, Az. L 10 VG 21/07) und in Übereinstimmung mit dem 13. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 5. Juni 2008, Az. L 13 VG 1/05) davon aus, dass aus einer Diagnose keine Ableitungen auf das Vorliegen einer sexuellen Missbrauchserfahrung in der Biographie möglich sind und schon gar nicht auf eine spezifische Person als möglichen Täter.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 10 VE 68/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - familiäre Gewalt - Schläge

    Ergibt sich im Übrigen - wie typischerweise -, dass der Stellung der Diagnose ausschließlich die als plausibel gewertete Schilderung der Vorgeschichte der Patientin zugrunde liegt, so entfaltet die Stellung der Diagnose allenfalls dieselbe Beweiswirkung wie die im vorliegenden Rechtsstreit aufgestellte Behauptung des Traumas durch die Klägerin (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az.: L 10 VG 3/06 und vom 11. Juni 2009. Az.: L 10 VG 1/08; Urteil vom 22. Juli 2010, Az.: L 10 VG 21/07; vgl. auch Urteil des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 5. Juni 2008. Az.: L 13 VG 1/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13

    Gewährung einer Beschädigtenrente aufgrund der festgestellten Schädigungsfolge

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az. L 10 VG 3/06, 11. Juni 2009, Az. L 10 VG 1/08; Urteil vom 22. Juli 2010, Az. L 10 VG 21/07) und in Übereinstimmung mit dem 13. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 5. Juni 2008, Az. L 13 VG 1/05) davon aus, dass aus einer Diagnose keine Ableitungen auf das Vorliegen einer sexuellen Missbrauchserfahrung in der Biographie möglich sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 VG 8/07
    Ergibt sich im Übrigen - wie typischerweise , dass der Stellung der Diagnose ausschließlich die als plausibel gewertete Schilderung der Vorgeschichte der Klägerin zugrunde liegt, so entfaltet die Stellung der Diagnose allenfalls dieselbe Beweiswirkung wie die im vorliegenden Rechtsstreit aufgestellte Behauptung der Traumata durch die Klägerin (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az.: L 10 VG 3/06 und vom 11. Juni 2009, Az.: L 10 VG 1/08; Urteil vom 22. Juni 2010, Az.: L 10 VG 21/07; Urteil vom 16. September 2011, Az.: L 10 VG 9/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2016 - L 10 VE 1/12
    Der von der Sachverständigen Dr. Ritter vorgenommene Rückschluss von der Diagnose auf die Ursache ist unzulässig, auch wenn, wie hier, konkurrierende Ursachen nicht erkennbar sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Juni 2009, Az. L 10 VG 3/06, 11. Juni 2009, Az. L 10 VG 1/08; Urteile vom 22. Juli 2010, Az. L 10 VG 21/07 und vom 26. Mai 2016, Az. L 10 VE 53/13; ebenso: Bay LSG Urteil vom 26. Januar 2016, L 15 VG 30/09 unter Hinweis auf die dortige ständige Rechtsprechung gestützt auf jeweils eingeholte wissenschaftliche Gutachten; Rademacher in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Auflage, § 1 OEG, Rn. 48; Volbert, Beurteilung von Aussagen über Traumata, Erinnerungen und ihre psychologische Bewertung, Bern u.a. 2004 S. 24, 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 10 VE 57/10
    Auch der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az.: L 10 VG 3/06, 11. Juni 2009, Az.: L 10 VG 1/08; Urteil vom 22. Juli 2010, Az.: L 10 VG 21/07) und in Übereinstimmung mit dem 13. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 5. Juni 2008, Az.: L 13 VG 1/05) davon aus, dass aus einer Diagnose keine Ableitungen auf das Vorliegen einer sexuellen Missbrauchserfahrung in der Biografie möglich sind und schon gar nicht auf eine spezifische Person als möglichen Täter.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 10 VE 41/14
    Ergibt sich im Übrigen - wie typischerweise -, dass der Stellung der Diagnose ausschließlich die als plausibel gewertete Schilderung der Vorgeschichte des jeweiligen Patienten zugrunde liegt, so entfaltet die Stellung der Diagnose allenfalls dieselbe Beweiswirkung wie die im vorliegenden Rechtsstreit aufgestellte Behauptung des Traumas durch die Klägerin (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az.: L 10 VG 3/06 und vom 11. Juni 2009. Az.: L 10 VG 1/08; Urteil vom 22. Juli 2010, Az.: L 10 VG 21/07; vgl. auch Urteil des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 5. Juni 2008. Az.: L 13 VG 1/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 10 VG 2/09
    Ergibt sich im Übrigen - wie typischerweise -, dass der Stellung der Diagnose ausschließlich die als plausibel gewertete Schilderung der Vorgeschichte der Klägerin zugrunde liegt, so entfaltet die Stellung der Diagnose allenfalls dieselbe Beweiswirkung wie die im vorliegenden Rechtsstreit aufgestellte Behauptung der Traumen durch die Klägerin (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az.: L 10 VG 3/06 und vom 11. Juni 2009. Az.: L 10 VG 1/08; Urteil vom 22. Juli 2010, Az.: L 10 VG 21/07; vgl. auch Urteil des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 5. Juni 2008. Az.: L 13 VG 1/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2011 - L 10 VG 20/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2011 - L 10 VG 6/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2010 - L 10 VG 3/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 10 VE 48/11
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