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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 VG 25/02   

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https://dejure.org/2007,18928
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 VG 25/02 (https://dejure.org/2007,18928)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.12.2007 - L 10 VG 25/02 (https://dejure.org/2007,18928)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - L 10 VG 25/02 (https://dejure.org/2007,18928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorführen einer privaten Tonbandaufnahme durch den Klassenlehrer als rechtswidriger tätlicher Angriff i.S.d. Opferentschädigungsgesetzes (OEG); Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Leidens an selektivem Mutismus; Erkrankung in Gestalt einer schweren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R

    "Mobbing" in Bereich der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 VG 25/02
    Wie das BSG in einer Entscheidung vom 14.02.2001 (B 9 VG 4/00 R in SozR 3-2800 § 1 Nr. 18) zutreffend ausgeführt habe, entschädige das OEG nicht jeden von einem beliebigen Unglücksfall Betroffenen und auch nicht ausnahmslos die Opfer von Straftaten.

    Für das Vorliegen eines tätlichen Angriffs ist es insoweit erforderlich, dass eine in strafbarer Weise unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung festgestellt werden kann (vgl. Urteil des BSG vom 14.02.2001, a.a.O. m.w.N.).

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Wertung des BSG (vgl. Urteil vom 14.02.2001, a.a.O.) an.

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 VG 25/02
    Aus der Rechtsprechung des BSG zur Opferentschädigung bei sexuellem Missbrauch von Kindern (Urteile vom 18.10.1995 - 9 RVG 4/93 - in SozR 3-2800 § 1 Nr. 6 und 9 RVG 7/93 in SozR 3-2800 § 1 Nr. 7) lasse sich nichts Gegenteiliges herleiten.

    Dementsprechend ist vom BSG in den Fällen des ohne körperliche Gewaltanwendung begangenen sexuellen Missbrauchs von Kindern in den von der Klägerin in Bezug genommenen Fällen ein tätlichen Angriff angenommen worden, weil den Opfern die Einwilligung zur Tat durch Täuschung entlockt wurde bzw. es den Opfern aus sonstigen Gründen an der Fähigkeit mangelte, Bedeutung und Tragweise ihrer Einwilligung zu erkennen (Urteile des BSG vom 18.10.1995 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03

    "Gewaltloser" sexueller Missbrauch eines Kindes als tätlicher Angriff im Sinne

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 VG 25/02
    Dementsprechend hat bereits das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einer Entscheidung vom 06.04.2005 (L 5 VG 8/03) die Vorführung eines heimlich gefertigten Videofilms, mit welchem sexuelle Missbrauchshandlungen gefilmt worden waren, nicht als tätlichen Angriff im Sinne des § 1 OEG gewertet.
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 VG 25/02
    Aus der Rechtsprechung des BSG zur Opferentschädigung bei sexuellem Missbrauch von Kindern (Urteile vom 18.10.1995 - 9 RVG 4/93 - in SozR 3-2800 § 1 Nr. 6 und 9 RVG 7/93 in SozR 3-2800 § 1 Nr. 7) lasse sich nichts Gegenteiliges herleiten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2000 - L 10 (6) VS 72/96

    Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit als Wehrdienstbeschädigung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 VG 25/02
    Die Wesentlichkeit der schädigungsbedingten Kausalität wird immer dann verdrängt und ausgeschlossen, wenn die schädigungsfremden Kausalfaktoren bei der gebotenen Wertung so eindeutig überwiegen, dass sie als die in Wahrheit allein bedeutsame und damit auch rechtlich allein wesentliche Ursache des Erfolgs angesehen werden müssen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17.05.2000 - L 10 (6) VS 72/96 - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Gesundheitliche Folgen nicht in diesem Sinne ausgerichteter Handlungen (z.B. psychische Störungen nach "bloßen" Ehrverletzungen, LSG Nordrhein-Westfalen v. 19.12.2007 - L 10 VG 25/02) fallen daher, sofern sie nicht als Folgen mittelbarer Angriffe ausnahmsweise von § 1 Abs. 2 Nr. 2 OEG erfasst werden, prinzipiell ebenso aus dem Schutzbereich des OEG wie nicht-gesundheitliche (z.B. wirtschaftliche) Folgen "gewaltsamer" Handlungen (mit Ausnahme der Hilfsmittelbeschädigungen nach § 1 Abs. 10 OEG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 10 VG 31/08
    Als tätlicher Angriff im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen (BSG, Urteile vom 14.02.2001, B 9 VG 4/00 R, Juris Rn 14 mwN, vom 10.12.2003, B 9 VG 3/02 R in SozR 4 /800 § 1 Nr. 5 mwN Juris Rn 13, ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: Urteile vom 19.12.2007, L 10 VG 25/02, Juris Rn 23, vom 21.05.2008, L 10 VG 6/07, Juris Rn 27 und vom 25.11.2009, L 10 VG 3/09, Juris Rn 24; LSG Nds-Bremen, Urteil vom 06.04.2005, L 5 VG 8/03, Juris Rn 25).

    Zumindest das Element der unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielenden Einwirkung muss aber für das Vorliegen eines tätlichen Angriffs im Sinne des § 1 Abs. 1 OEG weiterhin verlangt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 19.12.2007, L 10 VG 25/02, Juris Rn 23).

    Ohne eine körperliche Einwirkung irgendeiner Art ist ein tätlicher Angriff iSd § 1 OEG zu verneinen, auch wenn der Täter Straftatbestände verwirklicht hat (vgl BSG, Urteil vom 14.02.2001, B 9 VG 4/00 R, zum Mobbing, Juris Rn 14 mwN; LSG NRW, Urteil vom 19.12.2007, L 10 VG 25/02, Juris Rn 23, zum Abspielen heimlich gefertigter Tonbandaufnahmen; LSG Nds-Bremen, Urteil vom 06.04.2005, L 5 VG 8/03, Juris Rn 25, 27, zum Abspielen eines heimlich gefertigten Sexvideos,).

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