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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2006 - L 11 (8) R 50/06 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.2006 - L 11 (8) R 50/06 (https://dejure.org/2006,26795)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 2006 - L 11 (8) R 50/06 (https://dejure.org/2006,26795)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingliederung eines Facharztes in die Betriebsorganisation; Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Anforderungen an das Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 12.01.2006 - S 10 RJ 307/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2006 - L 11 (8) R 50/06
- BSG, 15.08.2007 - B 12 R 4/07 B
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus - …
Führe ein Facharzt in einer Reha-Klinik über Jahre regelmäßig an drei Nachmittagen Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen durch, liege aufgrund der Eingliederung ein Beschäftigungsverhältnis vor (LSG Nordrhein-Westfalen 29.11.2006, L 11 (8) R 50/06). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 1 R 511/14 Mit Urteil vom 29. November 2006 - L 11 (8) R 50/06 - habe das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, der in einer Reha-Klinik über einen Zeitraum von mehreren Jahren an drei Nachmittagen in der Woche Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen durchgeführt habe, als in den Betrieb der Klinik eingegliedert und folglich abhängig beschäftigt angesehen.
- SG Stuttgart, 16.05.2019 - S 20 R 1936/16
Tätigkeit als Kraftfahrzeugmeister ist typische Arbeitnehmertätigkeit
In diesem Zusammenhang war zu berücksichtigen, dass das Risiko, bei fehlendem Bedarf in geringerem Umfang eingesetzt zu werden, kein typisches Unternehmerrisiko darstellt und auch von Arbeitnehmern auf Abruf getragen wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.11.2006, Az. L 11 (8) R 50/06).
- SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
Wann ist ein Nageldesigner selbständig tätig?
Auch das Risiko, bei fehlender Nachfrage in geringerem Umfang Kunden bedienen zu können, stellt kein typisches Unternehmerrisiko dar und wird auch von Arbeitnehmern auf Abruf getragen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.11.2006 - L 11 (8) R 50/06, juris Rn. 21). - BSG, 15.08.2007 - B 12 R 4/07 B L 11 (8) R 50/06 (LSG Nordrhein-Westfalen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 1 R 514/14 Mit Urteil vom 29. November 2006 - L 11 (8) R 50/06 - habe das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, der in einer Reha-Klinik über einen Zeitraum von mehreren Jahren an drei Nachmittagen in der Woche Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen durchgeführt habe, als in den Betrieb der Klinik eingegliedert und folglich abhängig beschäftigt angesehen.