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   LSG Bayern, 03.02.2005 - L 11 AL 168/04   

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https://dejure.org/2005,25531
LSG Bayern, 03.02.2005 - L 11 AL 168/04 (https://dejure.org/2005,25531)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.02.2005 - L 11 AL 168/04 (https://dejure.org/2005,25531)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - L 11 AL 168/04 (https://dejure.org/2005,25531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Sperrzeit; Voraussetzungen für eine aktive Mitwirkung an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Gleichsetzbarkeit der Hinnahme einer Kündigung mit einem Aufhebungsvertrag; Anforderungen an die vorsätzliche Herbeiführung der Arbeitslosigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus LSG Bayern, 03.02.2005 - L 11 AL 168/04
    Zur Beantwortung der Frage, ob der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ist die Beurteilung des tatsächlichen Geschehensablaufs maßgebend (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 9).

    Mit Urteil vom 09.11.1995 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 9) hat das BSG ferner entschieden, dass der Arbeitnehmer auch durch eine Vereinbarung über eine noch auszusprechende Arbeitgeberkündigung und ihre Folgen das Arbeitsverhältnis löst.

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Bayern, 03.02.2005 - L 11 AL 168/04
    Gleichwohl ist auch nach dem tatsächlichen Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu fragen (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 8).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Bayern, 03.02.2005 - L 11 AL 168/04
    Anerkannt ist nach der Rechtsprechung des BSG, dass der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis durch einen sogenannten Aufhebungsvertrag löst, ohne dass es darauf ankäme, ob die Initiative dazu von ihm ausgegangen ist (BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.02.2005 - L 11 AL 168/04
    In beiden Fällen trifft dem Arbeitnehmer eine wesentliche Verantwortung für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 6).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.02.2005 - L 11 AL 168/04
    Damit knüpft die Sperrzeit nicht an die bloße Hinnahme einer rechtswidrigen Kündigung im Hinblick auf eine zugesagte Vergünstigung an, sondern sie setzt eine aktive Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und eine dadurch verursachte Arbeitslosigkeit voraus (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 24).
  • SG Fulda, 08.06.2011 - S 10 AL 64/10

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Hinnahme einer

    Die Beklagte berief sich in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 03.02.2005 (Az.: L 11 AL 168/04), wonach bereits ein einem schlüssigen Verhalten bzw. in mündlichen Absprachen ein aktives Mitwirken an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und damit ein Beteiligungssachverhalt im Sinne der Sperrzeitvorschriften liege.

    Die Sperrzeit knüpft dabei nicht an die bloße Hinnahme einer (rechtswidrigen) Kündigung im Hinblick auf eine zugesagte Vergünstigung an, sondern setzt eine aktive Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und eine dadurch verursachte Arbeitslosigkeit voraus, wobei dann von einer aktiven Mitwirkung auszugehen ist, wenn der Arbeitnehmer einen wesentlichen Beitrag zur Herbeiführung seiner Beschäftigungslosigkeit leistet (Bay. LSG, Urt. vom 03.02.2005 - L 11 AL 168/04, zit. nach juris).

    Ist dies der Fall, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob eine Vereinbarung über die Hinnahme der Arbeitgeberkündigung vor oder nach deren Ausspruch getroffen wird (Bay. LSG, Urt. vom 03.02.2005 - L 11 AL 168/04, zit. nach juris).

  • SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

    Die Sperrzeit knüpft dabei nicht an die bloße Hinnahme einer (rechtswidrigen) Kündigung im Hinblick auf eine zugesagte Vergünstigung an, sondern setzt eine aktive Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und eine dadurch verursachte Arbeitslosigkeit voraus, wobei dann von einer aktiven Mitwirkung auszugehen ist, wenn der Arbeitnehmer einen wesentlichen Beitrag zur Herbeiführung seiner Beschäftigungslosigkeit leistet (Bay. LSG, Urteil vom 3. Februar 2005, Az. L 11 AL 168/04).
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