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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,118990
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER (https://dejure.org/2010,118990)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER (https://dejure.org/2010,118990)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. September 2010 - L 11 AS 1015/10 B ER (https://dejure.org/2010,118990)
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Wird zitiert von ... (31)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Hinsichtlich des erforderlichen Sicherheitszuschlags von 10 Prozent zu den Tabellenwerten nach dem Wohngeldgesetz werde auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. September 2010 (L 11 AS 1015/10 B ER) verwiesen.

    Der 7. Senat des erkennenden Gerichts hat in seinem von dem Antragsgegner in Bezug genommenen Beschluss vom 13. Juli 2010 (L 7 AS 1258/09 B ER) ebenfalls die Auffassung vertreten, dass zu den Werten der Wohngeldtabelle (auch in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2009) ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10% zu addieren ist (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 11. Senat, Beschluss vom 13. September 2010 - L 11 AS 1015/10 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze

    Das SG hat ebenfalls zutreffend - und zudem in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2010 und 28. Juni 2011, L 11 AS 1015/10 B ER und L 11 AS 475/11 B ER) die Werte aus der o.g. Tabelle um einen Sicherheitszuschlag erhöht.
  • SG Lüneburg, 26.07.2011 - S 45 AS 282/11

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für

    27 Dieser Wert nach § 12 WoGG ist zusätzlich um einen Zuschlag in Höhe von 10 % zu erhöhen (vgl. u.a.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13.07.2010 - L 7 AS 1258/09 B ER - Beschl. v. 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER - zuletzt Beschl. v. 10.05.2011 - L 15 AS 44/11 B ER -).
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