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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,118990
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER (https://dejure.org/2010,118990)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER (https://dejure.org/2010,118990)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. September 2010 - L 11 AS 1015/10 B ER (https://dejure.org/2010,118990)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10
    Die Angemessenheit der notwendigen, tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG in mehreren Schritten zu prüfen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 50/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 29 mit weiteren Hinweisen zur vorangegangenen Rechtsprechung; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. Februar 2010, B 14 AS 74/08 R): Zunächst ist die Größe der Wohnung des oder der Hilfebedürftigen festzustellen und zu überprüfen, ob diese angemessen ist.

    Ihm wohnt der Gedanke der Begrenzung inne (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, a.a.O., Rn 19).

    Die Mindestanforderungen an ein solches "schlüssiges Konzept" sind vom BSG u.a. in den Entscheidungen vom 22. September 2009 (B 4 AS 18/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn 19) sowie vom 17. Dezember 2009 (a.a.O., Rn 23) im Einzelnen dargelegt werden.

    eines "Sicherheitszuschlags" abzustellen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, a.a.O., Rn 27), für den der Senat im vorliegenden Fall 10 % veranschlagt.

    Dieser Tabellenwert ist - auch nach Inkrafttreten der Neufassung des WoGG am 1. September 2009 - um einen "angemessenen Sicherheitszuschlag" zu erhöhen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, a.a.O., Rn 27 - Sicherheitszuschlag zum "jeweiligen Tabellenwert"; im Ergebnis ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010, L 7 AS 1258/09 B ER - unveröffentlicht).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10
    Die Mindestanforderungen an ein solches "schlüssiges Konzept" sind vom BSG u.a. in den Entscheidungen vom 22. September 2009 (B 4 AS 18/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn 19) sowie vom 17. Dezember 2009 (a.a.O., Rn 23) im Einzelnen dargelegt werden.

    Aufgrund der Eilbedürftigkeit des vorliegenden Verfahrens (Zusicherung der Kostenübernahme für eine für die Antragstellerin nur kurze Zeit "reservierte" Wohnung) können die für die Erstellung eines sog. schlüssigen Konzepts erforderlichen Ermittlungen im vorliegenden Eilverfahren jedoch weder vom Senat selbst noch mittels Heranziehung der Antragsgegnerin nachgeholt werden (vgl. zur Heranziehung des Leistungsträgers bei den im gerichtlichen Verfahren nachzuholenden Ermittlungen: BSG, Urteil vom 22. September 2009, a.a.O., Rn 25ff.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG genügt es jedoch insoweit, dass das Produkt aus angemessener Wohnfläche und Standardmiete, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, Rn 24), also die zu übernehmende Miete in dem räumlichen Bezirk, der den Vergleichsmaßstab bildet, die angemessene Mietobergrenze nicht überschreitet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 7 AS 1258/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10
    Dieser Tabellenwert ist - auch nach Inkrafttreten der Neufassung des WoGG am 1. September 2009 - um einen "angemessenen Sicherheitszuschlag" zu erhöhen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, a.a.O., Rn 27 - Sicherheitszuschlag zum "jeweiligen Tabellenwert"; im Ergebnis ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010, L 7 AS 1258/09 B ER - unveröffentlicht).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 74/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einkommensberücksichtigung - Abzug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10
    Die Angemessenheit der notwendigen, tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG in mehreren Schritten zu prüfen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 50/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 29 mit weiteren Hinweisen zur vorangegangenen Rechtsprechung; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. Februar 2010, B 14 AS 74/08 R): Zunächst ist die Größe der Wohnung des oder der Hilfebedürftigen festzustellen und zu überprüfen, ob diese angemessen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11

    Bei Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die anerkannte Wohnraumgröße

    Hinsichtlich des erforderlichen Sicherheitszuschlags von 10 Prozent zu den Tabellenwerten nach dem Wohngeldgesetz werde auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. September 2010 (L 11 AS 1015/10 B ER) verwiesen.

    Der 7. Senat des erkennenden Gerichts hat in seinem von dem Antragsgegner in Bezug genommenen Beschluss vom 13. Juli 2010 (L 7 AS 1258/09 B ER) ebenfalls die Auffassung vertreten, dass zu den Werten der Wohngeldtabelle (auch in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2009) ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10% zu addieren ist (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 11. Senat, Beschluss vom 13. September 2010 - L 11 AS 1015/10 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11

    Wohnflächengrenze für Alleinerziehende in Niedersachsen; Angemessenheit der

    Das SG hat ebenfalls zutreffend - und zudem in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2010 und 28. Juni 2011, L 11 AS 1015/10 B ER und L 11 AS 475/11 B ER) die Werte aus der o.g. Tabelle um einen Sicherheitszuschlag erhöht.
  • SG Stade, 09.09.2011 - S 28 AS 597/11

    Antragsteller hat Anspruch auf Bewilligung höherer Kosten der Unterkunft und

    Die für die Erstellung eines sog. schlüssigen Konzepts erforderlichen Ermittlungen können jedoch im vorliegenden Eilverfahren weder von der Kammer selbst noch mittels Heranziehung des Antragsgegners nachgeholt werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.06.2011 - L 11 AS 475/11 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER -).

    Die Kammer veranschlagt für den "Sicherheitszuschlag" vorliegend 10 % (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.06.2011 - L 11 AS 475/11 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.05.2011 - L 15 AS 44/11 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.07.2010 - L 7 AS 1258/09 B ER -).

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