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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,34960
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11 B ER (https://dejure.org/2011,34960)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11 B ER (https://dejure.org/2011,34960)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. November 2011 - L 11 AS 1063/11 B ER (https://dejure.org/2011,34960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für Alleinerziehende in Niedersachsen - Fehlen eines schlüssigen Konzepts - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag - Schätzung der angemessenen Heizkosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 S. 1, 3 SGB II; § 12 WoGG
    Wohnflächengrenze für Alleinerziehende in Niedersachsen; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Schätzung angemessener Heizkosten; Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnflächengrenze für Alleinerziehende in Niedersachsen; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Schätzung angemessener Heizkosten; Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Wohnflächengrenze für Alleinerziehende in Niedersachsen; Schätzung angemessener Heizkosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2011 - L 6 AS 634/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Vor allem aber ist dies zugunsten der Antragsteller bereits in einem vorangegangenen Eilverfahren vom erkennenden Gericht ausdrücklich so entschieden worden (Beschluss vom 9. August 2011 - L 6 AS 634/11 B ER, S. 2f.).

    In dem Beschluss des 6. Senats vom 9. August 2011, a.a.O., wurde ebenfalls bereits entschieden, dass aufgrund der Alleinerziehung der Antragsteller zu 2) bis 4) durch die Antragstellerin zu 1) bei Anwendung der Tabelle zu § 12 WoGG fiktiv von einem weiteren Haushaltsangehörigen auszugehen ist.

    Dementsprechend ist nach Auszug der Tochter K. für die vier Antragsteller der Tabellenwert für einen 5-Personenhaushalt maßgeblich (vgl. hierzu bereits: S. 2 f. des Beschlusses des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 9. August 2011, a.a.O.).

    Unter Heranziehung des Wertes aus der Tabelle zu § 12 WoGG (Mietenstufe IV für einen 5-Personenhaushalt [688,- Euro] zzgl. eines "Sicherheitszuschlags von 10%) ergibt sich somit für die Antragsteller - wie das SG zutreffend entscheiden hat - eine angemessene Bruttokaltmiete von maximal 756, 80 Euro, also ein deutlich über der tatsächlichen Bruttokaltmiete der Antragsteller liegender Betrag (so auch bereits der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Beschluss vom 9. August 2011, a.a.O.).

    Sie berücksichtigt den Teilerfolg der Antragsteller sowie die Tatsache, dass der Antragsteller dadurch, dass er in seinem Bescheid vom 17. August 2011 von der Entscheidung des 6. Senats vom 9. August 2011 (a.a.O.) abgewichen ist (s.o. unter 1.), Anlass für die Einleitung des vorliegenden Eilverfahrens gegeben hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 7 AS 1258/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Insoweit beruft sich der Antragsgegner auf die Beschlüsse des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 5. August 2009 und 13. Juli 2010 (L 7 AS 302/09 B ER und L 7 AS 1258/09 B ER).

    Schließlich entspricht die Vornahme eines Sicherheitszuschlags auch auf die "neue" Wohngeldtabelle der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 50/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 29, Rn 27 - Sicherheitszuschlag zum "jeweiligen Tabellenwert"; im Ergebnis ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010, L 7 AS 1258/09 B ER).

    Dieser Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat ausdrücklich an, wobei zur Begründung auf die zutreffenden Argumente in den Beschlüssen des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2010 (L 9 AS 1049/09 B ER und 12. August 2011 - L 15 AS 173/11 B ER) verwiesen wird (im Ergebnis ebenso: SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER; SG Braunschweig, Beschluss vom 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08; anderer Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11

    Bei Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die anerkannte Wohnraumgröße

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Ist bei der Prüfung der Angemessenheit der KdU auf die Tabellenwerte nach § 12 WoGG abzustellen, ist dem erhöhten Wohnraumbedarf durch die Hinzurechnung eines fiktiven Haushaltsmitglieds Rechnung zu tragen (Anschluss an u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER).

    Dieser Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat ausdrücklich an, wobei zur Begründung auf die zutreffenden Argumente in den Beschlüssen des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2010 (L 9 AS 1049/09 B ER und 12. August 2011 - L 15 AS 173/11 B ER) verwiesen wird (im Ergebnis ebenso: SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER; SG Braunschweig, Beschluss vom 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08; anderer Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Da die Sozialgerichte gehalten sind, sich insbesondere im Grundsicherungsrecht schützend und fördernd vor die Grundrechte der betroffenen Leistungsempfänger zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, 803, Rn 26; vgl. zu der entsprechenden Verpflichtung des Antragsgegners: § 2 SGB I), wird die Prüfung von Anordnungsanspruch und -grund durch eine Interessen- bzw. Folgenabwägung ergänzt (vgl. hierzu im Einzelnen etwa: Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rn 29a; Wündrich in: SGb 2009, 267, 274 - jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2007 - L 7 B 232/07

    Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Da das zweitinstanzliche Verfahren für die Antragsteller teilweise erfolgreich war, besteht Anspruch auf unbeschränkte PKH (vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 3. August 2005 - L 7 B 232/07 AS, NdsRpfl 2007, 391; vom 3. Februar 2010 - L 15 AS 1081/09 B, NdsRpfl 2010, 182 und vom 6. Mai 2010 - L 11 SB 4/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 15 AS 1081/09

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) für ein sozialgerichtliches Verfahren über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Da das zweitinstanzliche Verfahren für die Antragsteller teilweise erfolgreich war, besteht Anspruch auf unbeschränkte PKH (vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 3. August 2005 - L 7 B 232/07 AS, NdsRpfl 2007, 391; vom 3. Februar 2010 - L 15 AS 1081/09 B, NdsRpfl 2010, 182 und vom 6. Mai 2010 - L 11 SB 4/10).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Zwar bestimmt sich die Angemessenheit der KdU aus dem Produkt von maximal angemessener qm-Zahl mit dem ortsüblichen qm-Preis für Wohnungen einfachen Wohnstandards (sog. Produkttheorie, vgl. hierzu etwa: BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 32/09 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2010 - L 11 SB 4/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Da das zweitinstanzliche Verfahren für die Antragsteller teilweise erfolgreich war, besteht Anspruch auf unbeschränkte PKH (vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 3. August 2005 - L 7 B 232/07 AS, NdsRpfl 2007, 391; vom 3. Februar 2010 - L 15 AS 1081/09 B, NdsRpfl 2010, 182 und vom 6. Mai 2010 - L 11 SB 4/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Celle - Erhöhung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Dieser Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat ausdrücklich an, wobei zur Begründung auf die zutreffenden Argumente in den Beschlüssen des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2010 (L 9 AS 1049/09 B ER und 12. August 2011 - L 15 AS 173/11 B ER) verwiesen wird (im Ergebnis ebenso: SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER; SG Braunschweig, Beschluss vom 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08; anderer Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER).
  • SG Lüneburg, 26.07.2011 - S 45 AS 282/11

    80 m² ist als Wohnungsgröße für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft aus zwei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11
    Dieser Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat ausdrücklich an, wobei zur Begründung auf die zutreffenden Argumente in den Beschlüssen des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2010 (L 9 AS 1049/09 B ER und 12. August 2011 - L 15 AS 173/11 B ER) verwiesen wird (im Ergebnis ebenso: SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER; SG Braunschweig, Beschluss vom 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08; anderer Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

  • SG Braunschweig, 09.09.2009 - S 33 AS 2716/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2011 - L 11 AS 999/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 11 AS 475/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Sie haben u.a. darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Bejahung eines Anordnungsgrunds nicht erforderlich sei, dass der Vermieter bereits Räumungsklage erhoben habe (Beschluss des Senats vom 21. November 2011 - L 11 AS 1063/11 B ER).

    Demgegenüber hat der erkennende Senat im einstweiligen Rechtsschutz höhere Leistungen für laufende KdU wiederholt auch in Fällen zugesprochen, in denen die Voraussetzungen für eine vermieterseitige Kündigung wegen Mietrückständen noch nicht vorlagen (etwa: Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2011 - L 11 AS 1063/11 B ER).

  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 869/18

    Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer

    Liegen - wie im vorliegenden Fall - die Heizkosten wegen besonderer Verhältnisse der Bausubstanz und nicht wegen unwirtschaftlichen Heizens oberhalb der Heizspiegelgrenzwerte, sind sie im Fall einer Wohnung mit einer unangemessen großen Wohnfläche im Verhältnis der tatsächlichen Wohnungsgröße zur angemessenen Wohnungsgröße zu übernehmen (vgl. dazu beispielsweise: LSG Niedersachsen/Bremen, Beschluss vom 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11 B ER - juris, RdNr. 35; anderer Ansicht [allerdings für den - hier nicht vorliegenden - Fall der Unzumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen]: SG Gießen, Beschluss vom 21.05.2015 - S 27 AS 375/15 ER - juris, RdNr. 29: volle Kostenübernahme).
  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 870/18

    Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer

    Liegen - wie im vorliegenden Fall - die Heizkosten wegen besonderer Verhältnisse der Bausubstanz und nicht wegen unwirtschaftlichen Heizens oberhalb der Heizspiegelgrenzwerte, sind sie im Fall einer Wohnung mit einer unangemessen großen Wohnfläche im Verhältnis der tatsächlichen Wohnungsgröße zur angemessenen Wohnungsgröße zu übernehmen (vgl. dazu beispielsweise: LSG Niedersachsen/Bremen, Beschluss vom 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11 B ER - juris, RdNr. 35; anderer Ansicht [allerdings für den - hier nicht vorliegenden - Fall der Unzumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen]: SG Gießen, Beschluss vom 21.05.2015 - S 27 AS 375/15 ER - juris, RdNr. 29: volle Kostenübernahme).
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