Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 11 AS 1076/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und S. 3 SGB II; (2004) ; § 25 Abs. 2 AufenthG; (2004) ; § 30 AufenthG; (2004) ; § 32 AufenthG; (2004) ; § 81 Abs. 3 AufenthG; (2004) ; § 81 Abs. 5 AufenthG
Leistungsausschluss für Familienangehörige eines ausländischen SGB-II-Leistungsbeziehers; Wirkungen einer Rückausnahme; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für Familienangehörige eines die Voraussetzungen der Rückausnahme nach § 7 Abs. ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsausschluss für Familienangehörige eines ausländischen SGB-II-Leistungsbeziehers; Wirkungen einer Rückausnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und S. 3
Leistungsausschluss für Familienangehörige eines ausländischen SGB-II -Leistungsbeziehers - rechtsportal.de
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für Familienangehörige eines die Voraussetzungen der Rückausnahme nach § 7 Abs. 1 S. 3 SGB II erfüllenden SGB II -Leistungsbeziehers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 23.09.2014 - S 37 AS 1904/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 11 AS 1076/14
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2022 - L 3 AS 50/20
Leistungsausschluss für drei Monate - Drittstaatsangehörige - Unbefristete …
Nach dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26. Januar 2016 (L 11 AS 1076/14) unterfielen Familienangehörige eines Ausländers, welcher einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt Fünf des Zweiten Kapitels des AufenthG besitze, nicht dem Leistungsausschluss, wenn sie auf der Grundlage eines zum Zwecke des Familiennachzugs erteilten Einreisevisums nach Deutschland eingereist seien und ihnen im Anschluss eine Fiktionsbescheinigung und ein Aufenthaltstitel erteilt würden.Weder die Klägerin zu 1) noch deren in Deutschland lebender Ehemann (vgl. zu diesem Fall, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 11 AS 1076/14 -, juris) erfüllten die Voraussetzungen für ein entsprechendes Aufenthaltsrecht.
Zwar weicht der Senat im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG weder von der Entscheidung des BSG (Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 37/12 R -, juris) noch von den Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26. Januar 2016 - L 11 AS 1076/14 -) und des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -) ab.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2022 - L 12 AS 1323/19
SGB II: Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel der Mutter
Dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II in einer solchen Konstellation (d.h. bei Familienangehörigen eines SGB II-Leistungsbeziehers, der die Voraussetzungen der Rückausnahme nach § 7 Abs. 1 S. 3 SGB II erfüllt) nicht "greift", folgt entscheidend aus der Normstruktur des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und S. 3 SGB II (so auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.01.2016, L 11 AS 1076/14, Rn. 26, juris; …und Beschluss vom 19.09.2014, L 11 AS 502/14 B ER, Rn. 20, juris;… vgl. dazu ferner SG Berlin Urteil vom 18.04.2011, S 201 AS 45186/09, Rn. 19 ff., juris).In der Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend vertreten, dass für Familienangehörige eines Ausländers, der einen Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG besitzt, kein Leistungsausschluss anzunehmen ist, wenn sie nach Deutschland nachziehen und ihnen ein Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 6 AufenthG erteilt wird (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.01.2016, L 11 AS 1076/14, Rn. 26 m.w.N., juris).
- SG Berlin, 09.12.2019 - S 117 AS 3604/15 Nach dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26. Januar 2016 (L 11 AS 1076/14) unterfielen Familienangehörige eines Ausländers, welcher einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt Fünf des Zweiten Kapitels des AufenthG besitze, nicht dem Leistungsausschluss, wenn sie auf der Grundlage eines zum Zwecke des Familiennachzugs erteilten Einreisevisums nach Deutschland eingereist seien und ihnen im Anschluss eine Fiktionsbescheinigung und ein Aufenthaltstitel erteilt würden.
Weder die Klägerin zu 1) noch deren in Deutschland lebender Ehemann (vgl. zu diesem Fall, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 11 AS 1076/14 -, juris) erfüllten die Voraussetzungen für ein entsprechendes Aufenthaltsrecht.
Zwar weicht der Senat im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG weder von der Entscheidung des BSG (Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 37/12 R -, juris) noch von den Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26. Januar 2016 - L 11 AS 1076/14 -) und des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -) ab.
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den …
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat hierzu durch Urteil vom 26.01.2016 (L 11 AS 1076/14) entschieden, dass Familienangehörige eines Ausländers, welcher einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Zweiten Kapitels AufenthG besitzt und daher aufgrund der Rückausnahme in § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II ist, keinem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II unterfallen, wenn sie auf der Grundlage eines zum Zwecke des Familiennachzugs erteilten Einreisevisums nach Deutschland einreisen und ihnen im Anschluss an eine Fiktionsbescheinigung ein Aufenthaltstitel nach dem Abschnitt 6 des Zweiten Kapitels AufenthG erteilt wird.