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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15   

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https://dejure.org/2018,41007
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15 (https://dejure.org/2018,41007)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15 (https://dejure.org/2018,41007)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2018 - L 11 AS 1124/15 (https://dejure.org/2018,41007)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    Wollte der Gesetzgeber dabei nicht erkennbar und unzweideutig von seinem Gestaltungsspielraum in einer bestimmten Art und Weise Gebrauch machen, so ist in verfassungskonformer Auslegung die für den Leistungsempfänger günstigere Variante zu wählen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 -, BVerfGE 69, 1-92, Rn 180, wonach der Gesetzgeber gehalten ist, soweit er in grundrechtlich geschützte Positionen eingreifen will, eine unzweideutige Fassung zu wählen).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    Unabhängig davon, dass das SGG schon ein Normenkontrollverfahren wie es etwa in § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) normiert ist, nicht kennt (mit Ausnahme der Entscheidung über die Gültigkeit von Satzungen oder anderen im Rang unter einem Landesgesetz stehen Rechtsvorschriften nach § 22a Abs. 1 SGB II bezogen auf die KdUH, vgl. § 55a SGG), unterliegen verwaltungsinterne Vorschriften, weil ihnen die Qualität einer Rechtsvorschrift fehlt, nicht der isolierten Überprüfung durch die Gerichte; eine solche Überprüfung verwaltungsinterner Vorschriften kennen weder das SGG noch die VwGO (vgl. für die VwGO: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, Rn 19).
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 69/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulässigkeit - Erstattungsstreitigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    Voraussetzung hierfür ist die Geltendmachung eigenständiger Erstattungsansprüche, an denen es hier schon deswegen fehlt, weil der Kläger und die Beklagte in diesem Kontext keine verschiedenen Leistungsträger sind (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 1998 - B 13 RJ 69/97 R -, SozR 3-1500 § 144 Nr. 14).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    Dabei kann auch dahinstehen, ob der einzelne Leistungsempfänger hergeleitet aus dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rahmen einer bestimmten Verwaltungspraxis - hier der Bindung der Jobcenter an die Fachlichen Hinweise - geltend machen könnte (vgl. zur Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften bei Ermessensbindung: BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19/07 -, Rn 23).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    Maßgeblich ist dabei nach dem auf Rechtssicherheit abzielenden Schutzzweck der Norm für den Fristbeginn auch nicht etwa auf die Rechtskraft eines den Kläger begünstigenden Urteils abzustellen, da der handelnden Behörde (dem Jobcenter) die zugrundeliegenden Tatsachen bereits bei Erlass der Sanktions- und der ändernden Leistungsbescheide bekannt waren (vgl. zu dem Beginn der Frist bei Rechtsanwendungsfehlern ausführlich: BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 Rar 115/87, BSGE 65, 221-230, SozR 1300 § 45 Nr. 45, Rn 21 ff.).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    Da der Kläger fortlaufend mit der Anwendungspraxis in § 31a Abs. 2 Satz 1 SGB II konfrontiert ist, ergibt sich ein Feststellungsinteresse jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der sog. tatsächlichen Präjudizialität (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R -, BSGE 108, 206-222, SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, Rn 22).
  • SG München, 07.02.2012 - S 45 AS 185/12

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Beschränkung auf den Unterkunftsbedarf bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    Sind nämlich beide Auslegungen denkbar (vgl. zu diesem Rechtsgedanken im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Mai 2015 - L 7 AS 1059/13 - SG München, Beschluss vom 7. Februar 2012 - S 45 AS 185/12 ER - ), wählen die Fachlichen Hinweise der Beklagten in verfassungsrechtlich gebotener Weise die mildere Variante.
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    Auch das BSG gehe davon aus, dass ein sanktionierter Hilfeempfänger sein Einkommen zur Deckung seines (kopfteiligen) Unterkunftsbedarfs einzusetzen habe (Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 50/13 R -).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    "Das durch Art. 1 Abs. 1 GG begründete und nach dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG auf Konkretisierung durch den Gesetzgeber angelegte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verpflichtet den Staat dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen zur Verfügung stehen, wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann." (BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R -, BSGE 119, 17-33, SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, Rn 51).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 1059/13

    Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsverwaltungsakt; Notwendiger Inhalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AS 1124/15
    Sind nämlich beide Auslegungen denkbar (vgl. zu diesem Rechtsgedanken im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Mai 2015 - L 7 AS 1059/13 - SG München, Beschluss vom 7. Februar 2012 - S 45 AS 185/12 ER - ), wählen die Fachlichen Hinweise der Beklagten in verfassungsrechtlich gebotener Weise die mildere Variante.
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 5 AS 623/18

    Sanktionen bei Eintritt; Sperrzeit nach dem SGB 3; verspätete

    Sie haben die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit (§ 6b Abs. 1 Satz 2 SGB II), was eine Bindung an Weisungen der Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung der Aufgaben ausschließt (das beim BSG zum Aktenzeichen B 14 AS 47/18 R anhängige Revisionsverfahren betrifft ein Klageverfahren eines kommunalen Trägers im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, der mit dem Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung gebildet hat [Vorinstanz LSG Nds.-Br. v. 26. September 2018 - L 11 AS 1124/15 - juris]).
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