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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B (https://dejure.org/2012,39116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B (https://dejure.org/2012,39116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - L 11 AS 1165/11 B (https://dejure.org/2012,39116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; § 19 Abs. 1 S. 1, 3 SGB II; § 20 Abs. 1 SGB II; § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II; § 73a Abs. 1 S. 1 SGG; § 114 S. 1 ZPO
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des ab dem 1.1.2011 geltenden Regelbedarfs für Alleinstehende beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des ab dem 1.1.2011 geltenden Regelbedarfs für Alleinstehende beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des ab dem 1.1.2011 geltenden Regelbedarfs für Alleinstehende beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Ab der Verkündung des Urteils des BSG in dem Verfahren B 14 AS 153/11 R am 12. Juli 2012 besteht im Rahmen der PKH-Bewilligung keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr für ein Begehren auf die Gewährung einer höheren Regelleistung, das mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit der ab 1. Januar 2011 gültigen Regelsätze nach dem SGB II geltend gemacht wird.

    Im vorliegenden Fall war die PKH-Beschwerde nach Eingang der Beschwerdeerwiderung des Beschwerdegegners (d.h. ab 28. Dezember 2011) und somit bereits zu einem Zeitpunkt vor der Verkündung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R) entscheidungsreif.

    Der Senat weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass er ab der Verkündung des Urteils des BSG in dem Verfahren B 14 AS 153/11 R am 12. Juli 2012 eine hinreichende Erfolgsaussicht für ein Begehren auf die Gewährung einer höheren Regelleistung nicht mehr sieht, das mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit der ab 1. Januar 2011 gültigen Regelsätze nach dem SGB II geltend gemacht wird.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung kann für die Zeit bis zur Verkündung des BSG-Urteils vom 12. Juli 2012 auch nicht mit der Begründung verneint werden, dass das BVerfG in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (B 1 BvL 1/09 u.a.) hinsichtlich der (damaligen) Regelleistung lediglich die Verfassungswidrigkeit festgestellt (sog. Unvereinbarkeitserklärung nach § 79 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG -), jedoch keine höheren Leistungen zugesprochen hat (vgl. zu dieser Argumentation: S. 3 des angefochtenen Beschlusses des SG).

    Er habe den Umfang der konkreten gesetzlichen Ansprüche bei der Neuermittlung der Regelbedarfe in einem transparenten und sachgerechten Verfahren ermittelt, das den Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen- und schlüssiger Berechnungsverfahren entspricht.

    Angesichts der dadurch erfolgten höchstrichterlichen Klärung und unter Hinweis auf den dem Gesetzgeber bei der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zugebilligten Gestaltungsspielraum, der die verfassungsrechtliche Überprüfung im Ergebnis auf eine Evidenz- bzw. Schlüssigkeitskontrolle reduziert (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O., Rn 141 ff.), begründet auch das weiterhin beim BVerfG anhängige Vorlagebeschlussverfahren 1 BvL 12/12 (Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 - S 55 AS 29349/11) nach der Überzeugung des erkennenden Senats keine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO mehr.

  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 29349/11

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Dies stützt sich auf die hierzu ergangenen divergierenden gerichtlichen Entscheidungen (eine Verfassungswidrigkeit ablehnend z.B.: LSG Bayern, Beschluss vom 27. Mai 2011 - L 7 AS 342/11 B PKH; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - L 13 AS 4271/11 B; demgegenüber verfassungsrechtliche Bedenken für nicht gänzlich fernliegend haltend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Januar 2012 - L 9 AS 811/11 B - m.w.N.; Beschluss vom 18. April 2012 - L 6 AS 215/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2012 - L 7 AS 1059/12 B, NZS 2012, 678; vgl. insoweit auch den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 - S 55 AS 29349/11; siehe ebenfalls das bis zum 25. Januar 2012 beim BSG anhängige Verfahren B 14 AS 131/11 R, das ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe betraf, in dem dann jedoch mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen eine Zurückverweisung an das SG erfolgte).

    Angesichts der dadurch erfolgten höchstrichterlichen Klärung und unter Hinweis auf den dem Gesetzgeber bei der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zugebilligten Gestaltungsspielraum, der die verfassungsrechtliche Überprüfung im Ergebnis auf eine Evidenz- bzw. Schlüssigkeitskontrolle reduziert (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O., Rn 141 ff.), begründet auch das weiterhin beim BVerfG anhängige Vorlagebeschlussverfahren 1 BvL 12/12 (Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 - S 55 AS 29349/11) nach der Überzeugung des erkennenden Senats keine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO mehr.

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z. B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04, Beschluss vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 und Beschluss vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 - SozR 3- 1500 § 62 Nr. 19; Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rdnr. 7a m.w.N.) Wirft der Rechtsstreit eine Rechtsfrage auf, die in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, aber klärungsbedürftig ist, liegt hinreichende Erfolgsaussicht ebenfalls vor; in diesem Fall muss PKH bewilligt werden (Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73a Rdnr. 7b unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 131/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Dies stützt sich auf die hierzu ergangenen divergierenden gerichtlichen Entscheidungen (eine Verfassungswidrigkeit ablehnend z.B.: LSG Bayern, Beschluss vom 27. Mai 2011 - L 7 AS 342/11 B PKH; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - L 13 AS 4271/11 B; demgegenüber verfassungsrechtliche Bedenken für nicht gänzlich fernliegend haltend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Januar 2012 - L 9 AS 811/11 B - m.w.N.; Beschluss vom 18. April 2012 - L 6 AS 215/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2012 - L 7 AS 1059/12 B, NZS 2012, 678; vgl. insoweit auch den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 - S 55 AS 29349/11; siehe ebenfalls das bis zum 25. Januar 2012 beim BSG anhängige Verfahren B 14 AS 131/11 R, das ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe betraf, in dem dann jedoch mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen eine Zurückverweisung an das SG erfolgte).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z. B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04, Beschluss vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 und Beschluss vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 - SozR 3- 1500 § 62 Nr. 19; Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rdnr. 7a m.w.N.) Wirft der Rechtsstreit eine Rechtsfrage auf, die in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, aber klärungsbedürftig ist, liegt hinreichende Erfolgsaussicht ebenfalls vor; in diesem Fall muss PKH bewilligt werden (Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73a Rdnr. 7b unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z. B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04, Beschluss vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 und Beschluss vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 - SozR 3- 1500 § 62 Nr. 19; Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rdnr. 7a m.w.N.) Wirft der Rechtsstreit eine Rechtsfrage auf, die in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, aber klärungsbedürftig ist, liegt hinreichende Erfolgsaussicht ebenfalls vor; in diesem Fall muss PKH bewilligt werden (Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73a Rdnr. 7b unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z. B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04, Beschluss vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 und Beschluss vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 - SozR 3- 1500 § 62 Nr. 19; Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rdnr. 7a m.w.N.) Wirft der Rechtsstreit eine Rechtsfrage auf, die in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, aber klärungsbedürftig ist, liegt hinreichende Erfolgsaussicht ebenfalls vor; in diesem Fall muss PKH bewilligt werden (Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73a Rdnr. 7b unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - L 13 AS 4271/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Abgrenzung: Prozesskostenhilfe - "hinreichende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Dies stützt sich auf die hierzu ergangenen divergierenden gerichtlichen Entscheidungen (eine Verfassungswidrigkeit ablehnend z.B.: LSG Bayern, Beschluss vom 27. Mai 2011 - L 7 AS 342/11 B PKH; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - L 13 AS 4271/11 B; demgegenüber verfassungsrechtliche Bedenken für nicht gänzlich fernliegend haltend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Januar 2012 - L 9 AS 811/11 B - m.w.N.; Beschluss vom 18. April 2012 - L 6 AS 215/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2012 - L 7 AS 1059/12 B, NZS 2012, 678; vgl. insoweit auch den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 - S 55 AS 29349/11; siehe ebenfalls das bis zum 25. Januar 2012 beim BSG anhängige Verfahren B 14 AS 131/11 R, das ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe betraf, in dem dann jedoch mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen eine Zurückverweisung an das SG erfolgte).
  • LSG Bayern, 22.04.2009 - L 11 AY 2/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beurteilung - hinreichende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
    Hat sich dagegen die Entscheidung über den PKH-Antrag verzögert und ist zwischenzeitlich eine Änderung zum Nachteil des Antragstellers eingetreten, ist ausnahmsweise der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife maßgeblich (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73a Rn 7d; LSG Bayern, Beschluss vom 22. April 2009 - L 11 AY 2/09 B PKH; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. April 2010 - L 11 AY 89/09 B; Schoreit/Groß: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, 11. Auflage 2012, § 127 ZPO Rn 64 und 66 sowie § 114 ZPO Rn 41ff. mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • LSG Bayern, 27.05.2011 - L 7 AS 342/11

    Prozesskostenhilfe, fehlende Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit, Regelbedarfe,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - L 7 AS 1059/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2012 - L 6 AS 215/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 9 AS 811/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 11 AY 89/09
  • SG Karlsruhe, 15.03.2013 - S 1 SO 427/13

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt in

    Der Rechtsmeinung, dass die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII für die Zeit ab dem 01.01.2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden sind, haben sich - mit (soweit ersichtlich) alleiniger Ausnahme der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin (in ASR 2012, 105ff) - u.a. das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 27.09.11 - L 2 SO 3903/11 B - , vom 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11 B - und Urteil vom 12.12.2012 - L 3 AS 4252/11 - ), das Bay. LSG (Beschluss vom 29.03.2012 - L 11 AS 150/12 B ER - ), das LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20.02.2012 - L 5 AS 2225/11 B PKH - ), das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B - und vom 07.11.2012 - L 12 AS 1076/12 B - ) wie auch das LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B - ) angeschlossen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 2235/12
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch andere Senate des erkennenden Gerichts und andere Landessozialgerichte beruhte zuletzt mehrheitlich (ebenfalls) darauf, dass das Urteil des Bundessozialgerichts im Zeitpunkt der Entscheidungsreife der dortigen Prozesskostenhilfeanträge noch nicht vorlag (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B = juris Rn 11, 13, das ausdrücklich für die Zeit danach eine hinreichende Erfolgsaussicht ablehnt; LSG NRW Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B = juris Rn 7; Beschluss vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B = juris Rn 11, wo es zudem nicht um einen Alleinstehenden ging).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Allerdings ist, jedenfalls nachdem das BVerfG die im Verfahren B 14 AS 153/11 R erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2012 1 BvR 2203/12 u.a.), die entscheidungserhebliche Rechtsfrage mittlerweile höchstrichterlich geklärt (ebenso LSG Niedersachsen, Beschluss vom 18.10.2012 L 11 AS 1165/11 B).
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