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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 11 AS 119/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,126066
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 11 AS 119/11 B ER (https://dejure.org/2011,126066)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2011 - L 11 AS 119/11 B ER (https://dejure.org/2011,126066)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - L 11 AS 119/11 B ER (https://dejure.org/2011,126066)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 11 AS 119/11
    Es kommt aber nicht darauf an, ob die Ausbildung tatsächlich gefördert wird bzw. aus welchen individuellen Gründen keine Förderung erfolgt, weil die Vorschrift des § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II lediglich auf die Förderungsfähigkeit der Ausbildung abstellt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 36/06 R; vgl. zum Leistungsausschluss bei überschreiten der BAföG-Förderungshöchstdauer: LSG Thüringen, Beschluss vom 5. August 2008 - L 9 AS 112/08 ER, sowie Brühl/Schoch in LPK - SGB 11, 3. Auflage 2009, § 7 Rn 114).

    Erforderlich sind danach vielmehr besondere Umstände des Einzelfalls, die es darüber hinaus als unzumutbar erscheinen lassen, dem Hilfebedürftigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu verweigern (BSG, Urteil vom 6. September 2007, aaO).

    So ist ein Härtefall angenommen worden, wenn bei einer bereits fortgeschrittenen und bisher kontinuierlich betriebenen Ausbildung auf Grund von konkreten Umständen des Einzelfalls wegen einer Behinderung oder Krankheit die Fortsetzung der der Ausbildung gefährdet ist (BSG, Urteil vom 6. September 2007, aaO; Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R).

    Die weitere Möglichkeit der Annahme eines Härtefalls, wenn nur eine nach den Vorschriften des BAföG oder der §§ 60 bis 62 SGB III förderungsfähige Ausbildung objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt darstellt (BSG, Urteil vom 6. September 2007, aaO; Urteil vom 1. Juli 2009, aaO), ist ebenfalls nicht gegeben.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 11 AS 119/11
    Dabei muss die durch objektive Gründe belegbare Aussicht bestehen - nachweisbar beispielsweise durch Meldung zur Prüfung, wenn alle Voraussetzungen zur Prüfung erfüllt sind - die Ausbildung werde mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in absehbarer Zeit durch einen Abschluss zu Ende gebracht (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R).

    So ist ein Härtefall angenommen worden, wenn bei einer bereits fortgeschrittenen und bisher kontinuierlich betriebenen Ausbildung auf Grund von konkreten Umständen des Einzelfalls wegen einer Behinderung oder Krankheit die Fortsetzung der der Ausbildung gefährdet ist (BSG, Urteil vom 6. September 2007, aaO; Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R).

    Die weitere Möglichkeit der Annahme eines Härtefalls, wenn nur eine nach den Vorschriften des BAföG oder der §§ 60 bis 62 SGB III förderungsfähige Ausbildung objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt darstellt (BSG, Urteil vom 6. September 2007, aaO; Urteil vom 1. Juli 2009, aaO), ist ebenfalls nicht gegeben.

  • LSG Thüringen, 05.08.2008 - L 9 AS 112/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 11 AS 119/11
    Es kommt aber nicht darauf an, ob die Ausbildung tatsächlich gefördert wird bzw. aus welchen individuellen Gründen keine Förderung erfolgt, weil die Vorschrift des § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II lediglich auf die Förderungsfähigkeit der Ausbildung abstellt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 36/06 R; vgl. zum Leistungsausschluss bei überschreiten der BAföG-Förderungshöchstdauer: LSG Thüringen, Beschluss vom 5. August 2008 - L 9 AS 112/08 ER, sowie Brühl/Schoch in LPK - SGB 11, 3. Auflage 2009, § 7 Rn 114).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 11 AS 119/11
    Eine besondere Härte liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nur dann vor, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (BVerwGE 94, 224: zu § 26 BSHG).
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