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   LSG Bayern, 16.04.2009 - L 11 AS 140/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,17866
LSG Bayern, 16.04.2009 - L 11 AS 140/09 B ER (https://dejure.org/2009,17866)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.04.2009 - L 11 AS 140/09 B ER (https://dejure.org/2009,17866)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. April 2009 - L 11 AS 140/09 B ER (https://dejure.org/2009,17866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Mitwirkungspflichten gem §§ 60 ff SGB 1 - Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen für 3 Monate sowie Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Widerspruch gegen Versagungsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Mitwirkungspflichten eines Hilfebedürftigen im Zusammenhang mit einer Gewährung von Grundsicherungsleistungen; Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Versagungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Versagung der Leistungen bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten des Grundsicherungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2009 - L 11 AS 140/09
    Die Versagung von Leistungen nach § 66 Abs. 1 SGB I ist bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts möglich, wenn der ASt seiner Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate (vgl. BSG 14. Senat vom 19.09.2008, Az: B 14 AS 45/07 R) nicht nachkommt oder den Nachweis von Arbeitsunfähigkeitsbescheinung und eventuellen Folgebescheinigungen nicht erbringt, § 56 SGB I.

    Jedenfalls die Verpflichtung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate (vgl. insoweit BSG 14.Senat vom 19.09.2008, Az: B 14 AS 45/07 R) sowie der Nachweis einer eventuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Folgebescheinigung (vgl. insoweit § 56 SGB II) waren berechtigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2008 - L 13 AS 4562/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2009 - L 11 AS 140/09
    Mit der Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung steht der rechtmäßige Versagungsbescheid vom 04.02.2009 der Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG entgegen (vgl. insoweit LSG Baden Württemberg 13.Senat vom 27.10.2008, Az: L 13 AS 4562/08 IR-B).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2009 - L 11 AS 140/09
    Das Aufforderungsschreiben war mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen, die sich nicht auf die Wiederholung des Gesetzeswortlautes oder Belehrung allgemeiner Art beschränkt hat (vgl. insoweit BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10

    Anspruch auf weitere Gewährung laufender Leistungen zur Grundsicherung für

    Daher hat es auch in derartigen Fällen, in denen wegen unterlassener Mitwirkung zunächst im Zwischenverfahren Leistungen versagt wurden, bei dem im Gesetz angeordneten Vorrang der Prüfungsfolge von § 86 b Abs. 1 SGG vor § 86 b Abs. 2 SGG zu verbleiben (so auch: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - L 13 AS 4562/08 ER - B - zit. nach juris; Bayrisches LSG, Beschluss vom 16. April 2009 - L 11 AS 140/09 B ER - zit. nach juris).
  • SG Halle, 18.10.2016 - S 17 AS 1033/14

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Es handelt sich um staatliche Fürsorgeleistungen, die dem Grundsicherungsempfänger ohne jegliche Gegenleistung (etwa in Form von vorher gezahlten Beiträgen etc.) nur aufgrund seiner Hilfebedürftigkeit gewährt werden (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. April 2009 - L 11 AS 140/09 B ER -, Rn. 21, juris).
  • SG Halle, 18.04.2016 - S 17 AS 847/16
    Es handelt sich um staatliche Fürsorgeleistungen, die dem Grundsicherungsempfänger ohne jegliche Gegenleistung (etwa in Form von vorher gezahlten Beiträgen etc.) nur aufgrund seiner Hilfebedürftigkeit gewährt werden (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. April 2009 - L 11 AS 140/09 B ER -, Rn. 21, juris).

    Nach allem ist es deshalb rechtlich verfehlt, den Antragsteller zu 1) nicht bei der Bedeutung des Wortes zu nehmen, seine Erklärung stattdessen zulasten der Gemeinschaft der Steuerzahler (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. April 2009 - L 11 AS 140/09 B ER -, Rn. 21, juris) inhaltlich eine gegenteilige Bedeutung beizumessen.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - L 12 AS 760/11
    Die Beschwerde dagegen wies das Bayerische Landessozialgericht zurück (L 11 AS 140/09 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie der beigezogenen Akten des Sozialgerichts W. im Verfahren S 10 AS 54/09 E und des Bayerischen Landessozialgerichts in den Verfahren L 11 AS 454/09 NZB und L 11 AS 140/09 B ER sowie der Verwaltungsakten des Beklagten Bezug genommen.

  • SG Halle, 18.10.2016 - S 17 AS 3486/15

    Endgültige Entscheidung über vorläufig bewilligte Leistungen zur Sicherung des

    Nach zutreffender Auffassung dient die Mitwirkungspflicht eines Grundleistungsempfängers Gemeinwohlbelangen von erheblicher Bedeutung (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. April 2009 - L 11 AS 140/09 B ER -, Rn. 21, juris).
  • BSG - B 14 AS 125/09 S (anhängig)
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. April 2009 - L 11 AS 140/09 B ER - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Bayern, 08.03.2010 - L 11 AS 81/10

    Zur Frage der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

    Mit der Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung steht der rechtmäßige Versagungsbescheid der Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG entgegen (vgl BayLSG vom 16.04.2009 - Az. L 11 AS 140/09 B ER).
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