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   LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - L 11 AS 146/11 B ER, L 11 AS 146/11 PKH   

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https://dejure.org/2011,9152
LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - L 11 AS 146/11 B ER, L 11 AS 146/11 PKH (https://dejure.org/2011,9152)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.10.2011 - L 11 AS 146/11 B ER, L 11 AS 146/11 PKH (https://dejure.org/2011,9152)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - L 11 AS 146/11 B ER, L 11 AS 146/11 PKH (https://dejure.org/2011,9152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Grundsicherung für Arbeitsuchende im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für die Notwendigkeit einer Eilentscheidung zur Behebung einer existentiellen Notlage im Verfahren des einstweiligen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - L 5 AS 5/09
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - L 11 AS 146/11
    Erforderlich ist eine existentielle Notlage (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2009, L 5 AS 5/09 B ER, recherchiert bei juris, Rdn. 3).

    Jedenfalls dann, wenn der Einkommensmehrbedarf nicht vollständig eingesetzt werden muss, kann er als Einkommen zur Behebung einer kurzfristigen, existentiellen Notlage eingesetzt werden, sodass im Rahmen einer einstweiligen Anordnung kein Abzug vom Einkommen vorzunehmen ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2009, L 5 AS 5/09 B ER, a.a.O., Rdn. 3; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2011, L 7 AS 962/10 B ER, recherchiert bei juris, Rdn. 11).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - L 11 AS 146/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in denjenigen Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - L 11 AS 146/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in denjenigen Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • LSG Bayern, 21.01.2011 - L 7 AS 962/10

    Einkommensfreibeträge nach § 30 SGB II stehen regelmäßig zur Deckung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - L 11 AS 146/11
    Jedenfalls dann, wenn der Einkommensmehrbedarf nicht vollständig eingesetzt werden muss, kann er als Einkommen zur Behebung einer kurzfristigen, existentiellen Notlage eingesetzt werden, sodass im Rahmen einer einstweiligen Anordnung kein Abzug vom Einkommen vorzunehmen ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2009, L 5 AS 5/09 B ER, a.a.O., Rdn. 3; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2011, L 7 AS 962/10 B ER, recherchiert bei juris, Rdn. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2015 - L 31 AS 1471/15

    Einstweilige Anordnung - Kosten der Unterkunft - selbständig - Einstiegsgeld -

    Da für seine Höhe gem. § 16 b Abs. 2, Satz 3 SGB II in Verbindung mit der Einstiegsgeldverordnung (vgl. § 1 ESGV in der Fassung vom 24. März 2011 BGBl. I S. 453) aber auch der maßgebliche Regelbedarf Orientierungsgröße ist, kann hieraus gefolgert werden, dass das Einstiegsgeld nicht allein bezweckt, die Kosten abzudecken, die für den Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, sondern auch bedarfsbezogene Aspekte im Hinblick auf die Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt (so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - L 11 AS 146/11 B ER, L 11 AS 146/11 PKH, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2014 - L 13 AS 159/14
    Zur Annahme des Anordnungsgrundes ist eine existenzielle Notlage erforderlich (Landessozialgericht [LSG] Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - L 11 AS 146/11 B ER - LSG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 24. März 2009 - L 5 AS 5/09 B ER -).
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