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   LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2010 - L 11 AS 152/10 B, L 11 AS 146/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,15597
LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2010 - L 11 AS 152/10 B, L 11 AS 146/10 B PKH (https://dejure.org/2010,15597)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.09.2010 - L 11 AS 152/10 B, L 11 AS 146/10 B PKH (https://dejure.org/2010,15597)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. September 2010 - L 11 AS 152/10 B, L 11 AS 146/10 B PKH (https://dejure.org/2010,15597)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - L 6 B 50/09

    Ausschluss der Beschwerde gegen einen PKH-Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2010 - L 11 AS 152/10
    Aufgrund der "entsprechenden Geltung" der Regelungen der ZPO gilt hier nicht der Wert des Beschwerdegegenstandes nach § 511 ZPO in Höhe von 600, 00 EUR, sondern der des § 144 SGG bzw. für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG in Verbindung mit § 144 SGG (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. November 2009 - L 6 B 50/09 AS PKH).

    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat daher wiederholt entschieden, dass Beschwerden, die den Beschwerdewert von 750, 00 EUR nicht übersteigen, unzulässig sind (Beschluss vom 4. November 2009 - L 6 B 50/09 AS PKH; Beschluss vom 14. Januar 2010 - L 11 B 231/09 AS PKH; Beschluss vom 28. Januar 2010 - L 8 B 2/10 R PKH).

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2010 - L 11 AS 152/10
    § 41 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II), begrenzt nämlich den jeweiligen Streitgegenstand in Rechtsstreitigkeiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs bzw. maximal 12 Monaten (BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008 -B 14 AS 7/08 B).
  • LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 7 AS 125/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berechnung der Leistungen;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2010 - L 11 AS 152/10
    Somit richtet sich die für die Berufung maßgebliche Beschwer in derartigen Verfahren nicht allein nach dem Begehren der Klägerin (oder Antragstellerin), die gegebenenfalls unter Annahme einer fortdauernden Hilfebedürftigkeit (höhere) Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem halben bzw. einem Jahr begehrt, sondern die Beschwer wird begrenzt durch den jeweiligen Bewilligungszeitraum (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. April 2010 - L 7 AS 125/10 B ER - m.w.N., recherchiert in juris).
  • BVerwG, 15.04.2010 - 8 B 2.10

    Rechtsmittel gegen Richterablehnungsentscheidung bei vermögensrechtlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2010 - L 11 AS 152/10
    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat daher wiederholt entschieden, dass Beschwerden, die den Beschwerdewert von 750, 00 EUR nicht übersteigen, unzulässig sind (Beschluss vom 4. November 2009 - L 6 B 50/09 AS PKH; Beschluss vom 14. Januar 2010 - L 11 B 231/09 AS PKH; Beschluss vom 28. Januar 2010 - L 8 B 2/10 R PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - L 7 AS 671/15

    Aufrechnung gegen Leistungen nach dem SGB II

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, die die Beschwer bei Aufrechnung durch den monatlichen Abzug für den aktuellen Bewilligungszeitraum begrenzt sieht und diesen Betrag an § 144 Abs. 1 SGG misst (vgl. LSG Schleswig-Hostein, Beschluss vom 03.09.2010 - L 11 AS 152/10 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2016 - L 32 AS 888/15
    Sie verweist dazu auf dem Beschluss des Schleswig-holsteinischen Landessozialgerichts vom 3. September 2010, L 11 AS 152/10 B u.a .

    Insofern besteht keine Divergenz zu den Entscheidungen des Schleswig-holsteinischen Landessozialgerichts vom 3. September 2010, L 11 AS 152/10 B und L 11 AS 146/10 B, weil dort Gegenstand die Auszahlungen der Grundsicherungsleistungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes waren und nicht die Aufrechnung als solche und deren vertragliche Grundlage.

  • LSG Thüringen, 02.01.2014 - L 9 AS 1089/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Versagung von

    Der Senat folgt für den hier vorliegenden Fall nicht der Auffassung, die die Beschwer bei Aufrechnung durch den monatlichen Abzug für den aktuellen Bewilligungszeitraum begrenzt sieht und diesen Betrag an § 144 Abs. 1 SGG misst (vgl. LSG Schleswig, B. v. 3. September 2010 - L 11 AS 152/10 - Rdnr. 13, nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2014 - L 9 AS 476/14
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob dieser von Einfluss auf die Bestimmung des Beschwerdewerts ist (hierzu einerseits Landessozialgericht (LSG) Thüringen, Beschl. v. 2. Januar 2014 - L 9 AS 1089/13 B, juris Rn 7 und andererseits LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3. September 2010 - L 11 AS 152/10, juris Rn 13 und LSG Hessen, Beschl. v. 26. Januar 2012 - L 6 AS 676/11 B ER, juris Rn 6, Letztere mit etwas anderer Ausgangslage).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - L 9 AS 1097/20
    Somit richtet sich die für die Berufung maßgebliche Beschwer in derartigen Verfahren nicht allein nach dem Begehren der Klägerin, die gegebenenfalls unter Annahme einer fortdauernden Hilfebedürftigkeit (höhere) Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem halben bzw. einem Jahr begehrt, sondern die Beschwer wird begrenzt durch den jeweiligen Bewilligungszeitraum (so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 03.09.2010 - L 11 AS 152/10 B -, Sächsisches LSG, Beschluss vom 26.04.2010 - L 7 AS 125/10 B ER -, m.w.N., beide juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 8 SO 398/10
    Nach der Neufassung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG erfasst die Unzulässigkeit der Beschwerde in diesem vorläufigen Rechtsschutzverfahren auch eine Beschwerde gegen einen negativen PKH-Beschluss, wie sich aus der eindeutigen Regelung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG ergibt (siehe dazu auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. September 2010, L 11 AS 146/10 B PKH ).
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