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LSG Bayern, 30.11.2006 - L 11 AS 216/06 NZB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Bewilligung der Übernahme von Heizkosten im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 07.11.2005 - S 16 AS 146/05
- LSG Bayern, 30.06.2006 - L 11 AS 216/06
- LSG Bayern, 28.07.2006 - L 11 AS 116/05
- LSG Bayern, 30.11.2006 - L 11 AS 216/06 NZB
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- SG Würzburg, 07.11.2005 - S 16 AS 146/05
Beurteilung der Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und …
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 11 AS 216/06
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 7. November 2005 Az: S 16 AS 146/05 wird zurückgewiesen. - LSG Bayern, 25.10.2006 - L 11 AS 183/06
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 11 AS 216/06
Unter Einbezug der Kriterien und Rechtsgedanken aus dem Sozialhilferecht lässt sich die entsprechende Vorschrift des SGB II ohne Weiteres auslegen und auf dieser Grundlage auch weiter entwickeln (vgl. BayLSG Beschluss vom 25.10.2006 Az: L 11 AS 183/06 NZB).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 12 AS 44/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, …
Sie sieht sich in dieser Auffassung u.a. bestärkt in dem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 30.11.2006 - L 11 AS 216/06 NZB.Diese Ansicht könnte durch den von der Beklagten zitierten Beschluss des Bayerischen LSG vom 30.11.2006 (L 11 AS 216/06 NZB) bestätigt werden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2009 - L 12 B 90/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Erforderlich für eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung ist, dass die Streitsache eine bisher nicht geklärte Rechtsfrage abstrakter Art aufwirft, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, wobei in Individualinteresse nicht genügt (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 144 Rdnr. 28, LSG Bayern v. 30.11.2006 - L 11 AS 216/06 NZB - Rdnr. 10). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2010 - L 12 SO 81/10
Sozialhilfe
Erforderlich für eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung ist, dass die Streitsache eine bisher nicht geklärte Rechtsfrage abstrakter Art aufwirft, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, wobei ein Individualinteresse nicht genügt (…Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 144, Rn. 28; Landessozialgericht Bayern, Beschluss vom 30.11.2006 - L 11 AS 216/06 NZB - Rn. 20).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 12 SO 478/10
Sozialhilfe
Erforderlich für eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung ist, dass die Streitsache eine bisher nicht geklärte Rechtsfrage abstrakter Art aufwirft, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, wobei ein Individualinteresse nicht genügt (…Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 144, Rn. 28; Landessozialgericht Bayern, Beschluss vom 30.11.2006 - L 11 AS 216/06 NZB - Rn. 20). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 12 SO 541/10
Sozialhilfe
Erforderlich für eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung ist, dass die Streitsache eine bisher nicht geklärte Rechtsfrage abstrakter Art aufwirft, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, wobei ein Individualinteresse nicht genügt (…Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 144, Rn. 28; Landessozialgericht Bayern, Beschluss vom 30.11.2006 - L 11 AS 216/06 NZB - Rn. 20). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2009 - L 12 B 55/09
Sozialhilfe
Erforderlich für eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung ist, dass die Streitsache eine bisher nicht geklärte Rechtsfrage abstrakter Art aufwirft, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, wobei ein Individualinteresse nicht genügt (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 144 Rdnr. 28, LSG Bayern v. 30.11.2006 - L 11 AS 216/06 NZB - Rdnr. 20).