Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2020 - L 11 AS 228/20 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vorläufige Leistungen nach dem SGB II für Kosten der Unterkunft und Heizung; Indiz für einen Scheinmietvertrag
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Jobcenter muss keine Mietkosten aus Scheinvertrag zwischen Verwandten übernehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übernahme der Miete durch das Jobcenter - und der Scheinvertrag
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Keine Miete für Scheinverträge
- datev.de (Kurzinformation)
Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen
- haufe.de (Kurzinformation)
Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen
- haufe.de (Kurzinformation)
Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen - Indizien weisen auf Scheinvertrag zwischen Verwandten hin
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Jobcenter muss keine Mietkosten aus Scheinvertrag zwischen Verwandten übernehmen! (IMR 2020, 360)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 09.04.2020 - S 13 AS 4041/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2020 - L 11 AS 228/20 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2011 - L 11 AS 1105/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2020 - L 11 AS 228/20
Soweit die Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz auch für die Zeit vor dem 13. März 2020 (Tag der Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz beim SG) begehren sollten, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich erst für die Zeit ab Eingang des Eilantrages beim SG gewährt werden kann, nicht dagegen für die Vergangenheit (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2010 - L 8 SO 137/09 B ER - Beschlüsse des erkennenden Senats ua vom 26. Juli 2010 - L 11 AY 128/09 B ER -, vom 9. Februar 2011 - L 11 AS 1105/10 B ER - vom 19. September 2011 - L 11 AL 105/11 B ER - mwN). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AL 105/11
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2020 - L 11 AS 228/20
Soweit die Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz auch für die Zeit vor dem 13. März 2020 (Tag der Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz beim SG) begehren sollten, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich erst für die Zeit ab Eingang des Eilantrages beim SG gewährt werden kann, nicht dagegen für die Vergangenheit (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2010 - L 8 SO 137/09 B ER - Beschlüsse des erkennenden Senats ua vom 26. Juli 2010 - L 11 AY 128/09 B ER -, vom 9. Februar 2011 - L 11 AS 1105/10 B ER - vom 19. September 2011 - L 11 AL 105/11 B ER - mwN). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 11 AY 128/09
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2020 - L 11 AS 228/20
Soweit die Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz auch für die Zeit vor dem 13. März 2020 (Tag der Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz beim SG) begehren sollten, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich erst für die Zeit ab Eingang des Eilantrages beim SG gewährt werden kann, nicht dagegen für die Vergangenheit (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2010 - L 8 SO 137/09 B ER - Beschlüsse des erkennenden Senats ua vom 26. Juli 2010 - L 11 AY 128/09 B ER -, vom 9. Februar 2011 - L 11 AS 1105/10 B ER - vom 19. September 2011 - L 11 AL 105/11 B ER - mwN). - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2010 - L 8 SO 137/09
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2020 - L 11 AS 228/20
Soweit die Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz auch für die Zeit vor dem 13. März 2020 (Tag der Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz beim SG) begehren sollten, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich erst für die Zeit ab Eingang des Eilantrages beim SG gewährt werden kann, nicht dagegen für die Vergangenheit (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2010 - L 8 SO 137/09 B ER - Beschlüsse des erkennenden Senats ua vom 26. Juli 2010 - L 11 AY 128/09 B ER -, vom 9. Februar 2011 - L 11 AS 1105/10 B ER - vom 19. September 2011 - L 11 AL 105/11 B ER - mwN).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2020 - L 11 AS 512/20 Ein sog Scheinmietvertrag ist dagegen nichtig (§ 117 Abs. 1 BGB), so dass in einem solchen Fall auch kein Anspruch auf Übernahme von KdUH nach § 22 Abs. 1 SGB II besteht (vgl etwa: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. April 2019 - L 4 AS 15/16 - LSG Hessen, Urteil vom 16. Februar 2018 - L 7 AS 530/16 - Beschluss des erkennenden Senats vom 25. Mai 2020 - L 11 AS 228/20 B ER -).
Der Senat kann offenlassen, ob die vertragliche Verpflichtung zur Zahlung von Neben- und Heizkosten ebenfalls nur zum Schein erfolgt ist (vgl zu der Fallkonstellation, dass lediglich die Vereinbarung einer Nettokaltmiete unter Verwandten als Scheingeschäft zu werden ist, nicht dagegen die gleichzeitig vereinbarte Zahlung der in der Wohnung anfallenden Neben- und Heizkosten: Beschluss des erkennenden Senats vom 25. Mai 2020 - L 11 AS 228/20 B ER -, juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19
Bedarf für Unterkunft und Heizung - Mietforderung
Solche Indizien können beispielsweise mietvertragliche Regelungen sein, nach denen die Miete auf eine Absenkungsanforderung des Jobcenters hin ohne Weiteres um erhebliche Beträge herabgesetzt wird, den tatsächlichen Verhältnissen widersprechende Regelungen zu den Betriebs- und Nebenkosten oder unterschiedliche Quadratmeter-Angaben sein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - L 11 AS 228/20 B ER - juris-Rdnr. 21, 23, 25).