Rechtsprechung
LSG Bayern, 16.05.2013 - L 11 AS 250/13 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Meldeaufforderung, wenn Termin bereits verstrichen ist.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 08.04.2013 - S 13 AS 283/13
- LSG Bayern, 16.05.2013 - L 11 AS 250/13 B ER
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 B 948/08
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2013 - L 11 AS 250/13
Davon abzuweichen besteht nur Anlass, wenn ein überwiegendes Interesse des durch den Verwaltungsakt Belasteten feststellbar ist (vgl Beschluss des Senats vom 18.11.2008 - L 11 B 948/08 AS ER). - LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12
Datenschutz, Mitwirkungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2013 - L 11 AS 250/13
Den ASt droht dadurch auch nicht die Gefahr, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden, oder ein nicht mehr gutzumachender Schaden entsteht (vgl dazu auch Beschluss des Senats vom 13.08.2012 - L 11 AS 473/12 B ER).
- LSG Bayern, 20.06.2013 - L 11 AS 294/13
Ein wiederholter Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ohne Änderung der …
Die dagegen von den ASt zum Bayerischen Landessozialgericht (LSG) eingelegte Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 16.05.2013 (Az: L 11 AS 250/13 B ER) zurückgewiesen.Gegen den dortigen Beschluss vom 08.04.2013 haben die ASt Beschwerde zum LSG erhoben (Az: L 11 AS 250/13 B ER), über die erst mit Beschluss vom 16.05.2013 rechtskräftig entschieden worden ist.
Die hierfür maßgebliche formelle Rechtskraft ist erst mit Zustellung des Beschlusses des Senats vom 16.05.2013 im zugehörigen Beschwerdeverfahren (Az: L 11 AS 250/13 B ER) eingetreten.
Auch wenn nunmehr nach der Zustellung des Beschlusses des Senats vom 16.05.2013 (Az: L 11 AS 250/13 B ER) am 24.05.2013 Rechtskraft eingetreten ist und die Rechtshängigkeit des früheren Verfahrens damit beendet wurde, ändert sich an der Unzulässigkeit des neuen Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz nichts.
Soweit die ASt auf ein früheres Urteil des Senats und einen Vergleich verweisen, die sie jetzt erst wieder realisiert hätten, lagen diese als Aktenbestandteil der Verwaltungsakte des Ag dem Senat bereits im Verfahren Az: L 11 AS 250/13 B ER vor.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Senatsbeschlusses vom 16.05.2013 (Az: L 11 AS 250/13 B ER) verwiesen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1799/15
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Dem Antrag fehlt jedoch - wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat - das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 16.05.2013 - L 11 AS 250/13 B ER).Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 86b Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGG setzt aber voraus, dass sich der angefochtene Verwaltungsakt noch nicht erledigt hat (LSG Bayern, Beschluss vom 16.05.2013 - L 11 AS 250/13 B ER, Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11 Aufl., § 86b Rn. 7a).
- LSG Bayern, 07.11.2016 - L 11 AS 641/16
Einstweiliger Rechtsschutz bei Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer dagegen gerichteten Klage bzw. eines Widerspruchs ist nicht mehr möglich (vgl. Beschluss des Senats vom 16.05.2013 - L 11 AS 250/13 B ER).Dem ASt droht dadurch auch nicht die Gefahr, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden, oder ein nicht mehr gutzumachender Schaden entsteht (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 13.08.2012 - L 11 AS 473/12 B ER und Beschluss vom 16.05.2013 - L 11 AS 250/13 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 15 AS 359/12 Die belastenden Rechtswirkungen dieses Verwaltungsakts haben sich indessen mit Ablauf des Termins am 14. Mai 2009, zu welchem die Beschwerdeführerin geladen war, erledigt (vgl. Bayer. LSG, Beschl. v. 16.05.2013, Az. L 11 AS 250/13 B, Rdnr. 13 bei juris;… LSG Sachsen - Anhalt, Beschl. v. 24.11.2010, Az. L 5 B 397/07 AS, Rdnr. 18 bei juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2013 - L 15 AS 379/12 Die belastenden Rechtswirkungen dieses Verwaltungsakts haben sich indessen mit Ablauf des Termins am 14. Mai 2009, zu welchem die Beschwerdeführerin geladen war, erledigt (vgl. Bayer. LSG, Beschl. v. 16.05.2013, Az. L 11 AS 250/13 B, Rdnr. 13 bei juris;… LSG Sachsen - Anhalt, Beschl. v. 24.11.2010, Az. L 5 B 397/07 AS, Rdnr. 18 bei juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2015 - L 11 AS 1392/14 Mit der Erledigung der Meldeaufforderung ist in der Hauptsache auch eine Anfechtungsklage nicht mehr statthafter Rechtsbehelf (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. Mai 2013 - L 11 AS 250/13 B ER -, juris).