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   LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 261/12   

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https://dejure.org/2014,16526
LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 261/12 (https://dejure.org/2014,16526)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.05.2014 - L 11 AS 261/12 (https://dejure.org/2014,16526)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - L 11 AS 261/12 (https://dejure.org/2014,16526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Nichtzahlung der Miete durch den Hilfsbedürftigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 48; SGB II § 22 Abs. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Nichtzahlung der Miete durch den Hilfsbedürftigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 261/12
    So sehe auch das BSG (Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R) die tatsächliche Zahlung als notwendig an.

    "Tatsächliche Aufwendungen" für eine Wohnung liegen nicht nur dann vor, wenn die Miete bereits gezahlt wurde und nunmehr deren Erstattung verlangt wird, sondern es genügt, dass der Leistungsberechtigte im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217; Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R - BSGE 104, 179; Luik in: Eicher, SGB 11, 3.

    Dies gilt auch für die vom Beklagten im Rahmen der Berufung angegebene Entscheidung des BSG (Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 261/12
    "Tatsächliche Aufwendungen" für eine Wohnung liegen nicht nur dann vor, wenn die Miete bereits gezahlt wurde und nunmehr deren Erstattung verlangt wird, sondern es genügt, dass der Leistungsberechtigte im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217; Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R - BSGE 104, 179; Luik in: Eicher, SGB 11, 3.

    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist in erster Linie der Mietvertrag mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (so insgesamt BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 261/12
    "Tatsächliche Aufwendungen" für eine Wohnung liegen nicht nur dann vor, wenn die Miete bereits gezahlt wurde und nunmehr deren Erstattung verlangt wird, sondern es genügt, dass der Leistungsberechtigte im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217; Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R - BSGE 104, 179; Luik in: Eicher, SGB 11, 3.

    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist in erster Linie der Mietvertrag mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (so insgesamt BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 261/12
    Der Kläger hat die im Berufungsverfahren gestellten Anträge zudem zuletzt auch nicht hilfsweise im Rahmen des Klageverfahrens vor dem SG gestellt (vgl dazu BSG, Urteil vom 17.05.1988 - 10 RKg 3/87 - BSGE 63, 167; Leitherer aaO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2006 - L 8 AS 165/06

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Erbringung von

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 261/12
    Auch aus dem vom Beklagten im Widerspruchsbescheid in Bezug genommene Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 22.06.2006 - L 8 AS 165/06 ER) ergibt sich nichts anderes, da dort ebenfalls nur auf die Notwendigkeit tatsächlicher Aufwendungen abgestellt wird, die das Gericht dort u.a. im Hinblick auf die tatsächlichen Zahlungen für gegeben erachtet hat.
  • LSG Bayern, 25.11.2015 - L 11 AS 723/13

    Aufhebung der Leistungsbewilligung- Berücksichtigung von Darlehenszinsen für ein

    "Tatsächliche Aufwendungen" für eine Unterkunft liegen jedoch nicht nur dann vor, wenn die Miete oder die Darlehenszinsen bei Eigentum an der Immobilie bereits gezahlt wurden und nunmehr deren Erstattung verlangt wird, sondern es genügt, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzins- bzw. Darlehenszinsforderung ausgesetzt ist (vgl. zur Wohnungsmiete: BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217; Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R - BSGE 104, 179; Urteil des Senats vom 14.05.2014 - L 11 AS 261/12 - juris; Luik in Eicher, SGB 11, 3.

    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Darlehenszinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist in erster Linie der Darlehensvertrag mit dem der geschuldete Zins vertraglich vereinbart worden ist (so für das Mietverhältnis insgesamt BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Urteil des Senats vom 14.05.2014 - L 11 AS 261/12 - juris).

  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 620/13

    Die Berufung des Jobcenters gegen ein Urteil des Sozialgerichts, mit dem die

    Hiergegen haben die Beteiligten jeweils Berufung beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) eingelegt (L 11 AS 261/12).

    Der Beklagte hat sich unter Verweis auf das anhängige Berufungsverfahren L 11 AS 261/12 gegen das Urteil des SG vom 16.02.2012 geweigert, vorläufig die Zahlungen aufgrund der Leistungsbewilligung zu erbringen (Widerspruchsbescheid vom 22.03.2013).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 1 AS 5292/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbegriff - Nutzung eines

    Dieser Entschädigungsanspruch tritt im Rahmen des Abwicklungsschuldverhältnisses nach beendetem Mietvertrag als vertraglicher Anspruch eigener Art an die Stelle des Mietzinsanspruchs und ist diesem zivilrechtlich weitgehend gleichgestellt (LSG Hamburg, Urteil vom 21.01.2013 - L 4 SO 50/12 - juris; BGH, Urteil vom 15.2.1984, VIII ZR 213/82, BGHZE 90, 145, zur Vorgängervorschrift des § 557 BGB in der bis zum 31.08.2001 geltenden Fassung; im Ergebnis ebenso LSG Bayern, Urteil vom 14.05.2014 - L 11 AS 261/12 = juris).
  • SG Würzburg, 22.03.2018 - S 15 AS 437/15

    Zutreffende Festsetzung der Regelbedarfshöhe

    Mit dem Bescheid werde das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14.5.2014 in dem Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen L 11 AS 261/12 umgesetzt.

    Mit dem streitgegenständlichen Änderungsbescheid sei lediglich das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts unter dem Aktenzeichen L 11 AS 261/12 ausgeführt worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2020 - L 9 AS 1124/16
    Ob dies bei offensichtlich unwirksamen bzw. unberechtigten Mietminderungen anders zu beurteilen ist (vgl. hierzu: Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - L 11 AS 261/12 oder L 11 AS 621/13) kann dahinstehen, weil dafür vorliegend weder Anhaltspunkte bestehen noch dies vom Kläger geltend gemacht worden ist.
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