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   LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 291/10 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26453
LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 291/10 NZB (https://dejure.org/2010,26453)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.05.2010 - L 11 AS 291/10 NZB (https://dejure.org/2010,26453)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - L 11 AS 291/10 NZB (https://dejure.org/2010,26453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassung der Berufung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - keine Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - eindeutiger Gesetzeswortlaut - keine analoge Anwendung des § 65a SGB 1 für Erstattung von Porto- und Kopierkosten - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 291/10
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 291/10
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - L 15 B 192/07

    Einmalige Beihilfen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung;

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 291/10
    Die Rechtsfrage ist auch unbestritten (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19.09.2007- L 15 B 192/07 SO PKH - für die absolut herrschende Meinung in der Literatur: Hauck/Noftz, SGB I, K § 65a RdNr 3), zumal dem Kläger die Möglichkeit offen steht, ohne eigene Kosten die geforderten Kontoauszüge vorzulegen, auch wenn der Beklagten durch Übernahme eventuell erforderlicher Fahrtkosten gegebenenfalls Mehraufwendungen entstünden.
  • SG Gießen, 09.11.2016 - S 25 AS 609/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine analoge Anwendung von § 65a SGB I wird zu Recht einhellig abgelehnt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Mai 2010 - L 11 AS 291/10 NZB -, Rn. 10, juris; LSG Berlin-Brandenburg vom 19. September 2007 - L 15 B 192/07 SO PKH - Rn. 4, juris; Sichert in: Hauck/Noftz, SGB, 11/15, § 65a SGB I, Rn. 3).
  • LSG Bayern, 07.02.2011 - L 11 AS 960/10

    Kosten für die Kopien von Kontoauszügen sind nicht zu übernehmen.

    Die Rechtsfrage ist auch unbestritten (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2010 - L 11 AS 291/10 NZB -), zumal dem Kläger die Möglichkeit offen steht, ohne eigene Kosten die geforderten Kontoauszüge vorzulegen, auch wenn dem Beklagten durch Übernahme eventuell erforderlicher Fahrtkosten ggf. Mehraufwendungen entstünden.
  • LSG Bayern, 26.11.2013 - L 11 AS 655/13

    Keine Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Berufungsgründen.

    Zwar habe der Senat bereits mit Beschlüssen vom 07.02.2011 - L 11 AS 960/10 NZB - und vom 17.05.2010 - L 11 AS 291/10 NZB - einen Erstattungsanspruch seinerseits abgelehnt.
  • LSG Bayern, 23.06.2010 - L 11 AS 445/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Unzulässigkeit

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senates vom 17.05.2010 - L 11 AS 291/10 NZB - wird verworfen.
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