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LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2018 - L 11 AS 333/18 B ER |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.05.2018 - L 11 AS 333/18 B ER (https://dejure.org/2018,88227)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - L 11 AS 333/18 B ER (https://dejure.org/2018,88227)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 06.04.2018 - S 22 AS 112/18
- SG Braunschweig, 16.05.2018 - S 22 AS 112/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2018 - L 11 AS 333/18 B ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2018 - L 11 AS 441/18
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2018 - L 11 AS 333/18
Insoweit lässt der Senat offen, ob sich dies aus § 9 Abs. 5 SGB II (Haushaltsgemeinschaft) ergibt oder aber aus dem Gesichtspunkt eines insoweit bereits anderweitig gedeckten Bedarfs bzw. daraus, dass in besonders gelagerten Einzelfällen im sozialgerichtlichen Eilverfahren Leistungen auch nur mit einem Abschlag zugesprochen werden können (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, Rn 26).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 11 AS 209/19
Vorläufige Leistungsbewilligung nach dem SGB II; Berücksichtigung einer …
Angesichts der bislang unzureichenden Bemühungen um den Verkauf der Auslandsimmobilie (vgl hierzu unten Abschnitt 4.) erscheint die Einräumung von Freibeträgen für das Erwerbseinkommen nicht geboten (vgl zur generellen Möglichkeit, im sozialgerichtlichen Eilverfahren Leistungen auch nur mit einem Abschlag zuzusprechen: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, Rn 26; ebenso: Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Mai 2018 - L 11 AS 333/18 B ER -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2018 - L 11 AS 696/18 Einen Anordnungsanspruch hinsichtlich der begehrten Zusicherung zu den Aufwendungen einer neuen Unterkunft habe der Antragsteller hingegen nicht glaubhaft gemacht, da er keine konkrete Unterkunft benannt habe (Beschluss vom 16. Mai 2018 - L 11 AS 333/18 B ER -).
Der dabei vom Antragsgegner - vorbehaltlich der Entscheidung in der Hauptsache hinsichtlich der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers nach dem SGB II (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Mai 2018 - L 11 AS 333/18 B ER -) - zu deckende Bedarf für Unterkunft und Heizung wird durch die Angemessenheit der Aufwendungen im Sinne des § 22 SGB II begrenzt.
- LSG Bayern, 15.05.2018 - L 11 AS 334/18
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfristung
Ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren ist ebenso ohne Erfolg geblieben (S 15 AS 237/17 ER und L 11 AS 542/17 B ER) wie eine Klage und Berufung (S 15 AS 279/17 und L 11 AS 333/18). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2018 - L 11 AS 441/18 Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Mai 2018 im Verfahren L 11 AS 333/18 B ER wird zurückgewiesen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2019 - L 9 AS 338/19 Daher wurden ihm vom Jobcenter H. nur vorläufige Leistungen nach dem SGB II in Höhe von monatlich 100 Euro ab März 2018 gewährt (bis September 2018 auf der Grundlage eines Beschlusses des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen vom 16. Mai 2018 - L 11 AS 333/18 B ER; anschließend aufgrund eines Vorschlags des Sozialgerichts [SG] Braunschweig; vgl. auch Bewilligungsbescheid des Jobcenters H. vom 23. Oktober 2018).