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   LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16 NZB   

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https://dejure.org/2016,17220
LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16 NZB (https://dejure.org/2016,17220)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.07.2016 - L 11 AS 369/16 NZB (https://dejure.org/2016,17220)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - L 11 AS 369/16 NZB (https://dejure.org/2016,17220)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Kosten der Unterkunft; Zulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung; Schlüssiges Konzept für Vergleichsmiete; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ...

  • rewis.io

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Übernahme von Unterkunfts- und Heizungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der Feststellung der Angemessenheit von Unterkunfts- und Heizungskosten nach dem SGB II

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 ; SGG § 143 ; SGG § 144
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16
    Deshalb ist vorliegend nicht darauf einzugehen, ob das SG Anlass gehabt hätte, weitere Ermittlungen vorzunehmen (inkl. einer Nachbesserungsmöglichkeit des Konzepts durch den Beklagten - vgl. dazu: BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R - veröffentlicht in juris), und ob die Würdigung der Schlüssigkeit des Konzeptes durch das SG ausreichend und zutreffend war.

    Auch hinsichtlich der Höhe des auf die Werte der Wohngeldtabelle aufzuschlagenden Sicherheitszuschlages - das SG hat einen Aufschlag um 15% wegen Verschlechterung des Mietwohnungsmarktes berücksichtigt - ist kein solches Abweichen zu erkennen, denn das BSG hat die Höhe des Aufschlages nicht ausdrücklich auf 10% begrenzt (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -: "etwa von 10%"; BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R - veröffentlicht in juris mit Hinweis auf die dabei nicht zu berücksichtigenden Kriterien).

    Eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das SG (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R - veröffentlicht in juris) macht der Beklagte nicht geltend.

  • BSG, 04.02.2014 - B 13 R 161/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines behaupteten Verfahrensmangels wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16
    Deshalb kann - muss aber nicht - in den Ausführungen des Beklagten im Rahmen der Änderungsbescheide zu den - unveränderten - Unterkunfts- und Heizungskosten lediglich die Wiederholung eines Verfügungssatzes gesehen werden, der eine eigene Verwaltungsaktqualität nicht zukommt (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 04.02.2014 - B 13 R 161/13 B - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 49/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss von

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16
    Die Änderungsbescheide beziehen sich dann lediglich auf die Höhe der Regelleistung nach Einkommensanrechnung, die aber Gegenstand eines gesonderten Verfahrens sein können und vorliegend auch waren (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 12.01.2015 - B 14 AS 34/14 R - BSG, Urteil vom 05.06.2014 - B 4 AS 49/13 R - veröffentlicht jeweils in juris).
  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 34/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16
    Die Änderungsbescheide beziehen sich dann lediglich auf die Höhe der Regelleistung nach Einkommensanrechnung, die aber Gegenstand eines gesonderten Verfahrens sein können und vorliegend auch waren (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 12.01.2015 - B 14 AS 34/14 R - BSG, Urteil vom 05.06.2014 - B 4 AS 49/13 R - veröffentlicht jeweils in juris).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16
    Die Frage, ob es sich um ein schlüssiges Konzept handle, stellt nämlich keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der tatrichterlichen Beweiswürdigung dar (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2016 - L 11 AS 369/16
    Auch hinsichtlich der Höhe des auf die Werte der Wohngeldtabelle aufzuschlagenden Sicherheitszuschlages - das SG hat einen Aufschlag um 15% wegen Verschlechterung des Mietwohnungsmarktes berücksichtigt - ist kein solches Abweichen zu erkennen, denn das BSG hat die Höhe des Aufschlages nicht ausdrücklich auf 10% begrenzt (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -: "etwa von 10%"; BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R - veröffentlicht in juris mit Hinweis auf die dabei nicht zu berücksichtigenden Kriterien).
  • SG Magdeburg, 09.04.2021 - S 27 AS 2762/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen

    Die Rechtsfrage, welche Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zu stellen sind, hat das BSG bereits geklärt (vgl. BSG vom 17. September 2020, B 4 AS 11/20 R, Rn. 21; so auch Bayerisches LSG vom 4. Juli 2016, L 11 AS 369/16 NZB, Rn. 9, mit Blick auf BSG vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, juris).
  • SG Magdeburg, 09.10.2020 - S 27 AS 2683/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt im Landkreis

    Die Rechtsfrage, welche Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zu stellen sind, hat das BSG bereits geklärt (so auch Bayerisches LSG vom 4. Juli 2016, L 11 AS 369/16 NZB, Rn. 9, mit Blick auf BSG vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, juris).
  • SG Duisburg, 29.11.2019 - S 49 AS 821/17
    Das Problem, ob es sich um ein schlüssiges Konzept handelt, stellt aber gerade keine Rechtsfrage dar, sondern ist eine tatrichterliche Beweiswürdigung; die Rechtsfrage, welche Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zu stellen sind, hat das BSG dagegen bereits ausführlich geklärt (Bayerisches LSG, Beschl. v. 04.07.2016 - L 11 AS 369/16 NZB, juris, Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2018 - L 31 AS 2758/16 NZB, juris, Rn. 19 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.06.2016 - L 31 AS 802/16 NZB, juris, Rn. 11; Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 144 SGG, Rn. 33; in diese Richtung gehend wohl auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 09.04.2015 - L 2 AS 2194/14 NZB, juris, Rn. 6 f.).
  • SG Duisburg, 22.09.2023 - S 49 AS 3541/20
    Das Problem, ob es sich um ein schlüssiges Konzept handelt, stellt aber gerade keine Rechtsfrage dar, sondern ist eine tatrichterliche Beweiswürdigung; die Rechtsfrage, welche Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zu stellen sind, hat das BSG dagegen bereits ausführlich geklärt (Bayerisches LSG, Beschl. v. 04.07.2016 - L 11 AS 369/16 NZB, juris, Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2018 - L 31 AS 2758/16 NZB, juris, Rn. 19 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.06.2016 - L 31 AS 802/16 NZB, juris, Rn. 11; Wehrhahn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl., § 144 SGG, Rn. 37; in diese Richtung gehend wohl auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 09.04.2015 - L 2 AS 2194/14 NZB, juris, Rn. 6 f.).
  • LSG Bayern, 11.09.2017 - L 11 AS 511/17

    Keine Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Zulassungsgründen

    Nachdem im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auch keine Hinweise vom Beklagten daraufhin gegeben worden sind, dass noch entsprechendes Datenmaterial entgegen der Ausführungen im Konzept vorhanden sei ( vgl zum Ganzen auch die Beschlüsse des Senates vom 28.03.2017 - L 11 AS 201/17 NZB - und vom 04.07.2016 - L 11 AS 369/16 NZB - veröffentlicht in juris), ist die Nichtzulassungsbeschwerde mit der Folge zurückzuweisen, dass das Urteil des SG rechtskräftig ist (§ 145 Abs. 4 Satz 4 SGG).
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