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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 11 AS 378/17 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26817
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 11 AS 378/17 B ER (https://dejure.org/2017,26817)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.06.2017 - L 11 AS 378/17 B ER (https://dejure.org/2017,26817)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - L 11 AS 378/17 B ER (https://dejure.org/2017,26817)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Sozialleistungen für die Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich Hilfebedürftigkeit; Berücksichtigung der Zahlungen der Mutter als Einkommen

  • Wolters Kluwer

    SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Berücksichtigung von Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Berücksichtigung von Einkommen

  • rechtsportal.de

    SGB II § 41a Abs. 3 ff.
    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Privatdarlehen oder Schenkung? Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vermeintliches Privatdarlehen: Weniger Geld, wenn die Familie hilft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Privatdarlehen oder Schenkung? Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheindarlehen gilt bei Hartz IV als Einkommen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundsicherungsleistungen: Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen - Zinslos abrufbare Darlehensbeträge aus "privatem Darlehens-Nothilfevertrag" sind als verdeckte Schenkung zu bewerten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2022 - L 12 AS 378/20
    Die auf einen unbestimmten Zeitpunkt festgelegte Rückführung des Darlehens ist nicht als entscheidendes Kriterium anzusehen, das gegen eine wirklich gewollte Darlehensverpflichtung spricht (vgl. dazu BSG Urteil vom 20.12.2011, B 4 AS 46/11 R, Rn. 16 f., juris; vgl. für die Abgrenzung zum Scheingeschäft auch LSG NRW Urteil vom 30.07.2013, L 2 AS 1021/12, Rn. 27 ff., juris; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 27.06.2017, L 11 AS 378/17 B ER, Rn. 17 ff., juris).
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