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   LSG Bayern, 06.09.2010 - L 11 AS 397/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,22556
LSG Bayern, 06.09.2010 - L 11 AS 397/10 B ER (https://dejure.org/2010,22556)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.09.2010 - L 11 AS 397/10 B ER (https://dejure.org/2010,22556)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. September 2010 - L 11 AS 397/10 B ER (https://dejure.org/2010,22556)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2010 - L 11 AS 397/10
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 aaO; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • LSG Bayern, 18.04.2007 - L 11 B 878/06

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2010 - L 11 AS 397/10
    Auch wenn allein mit einer Anfechtung eines Versagungsbescheides kein Leistungsbegehren verbunden werden kann, sondern allenfalls die Aufhebung des ablehnenden Bescheides zu erreichen ist, hat die Existenz eines solchen Bescheides Auswirkung auf einen Anspruch des Leistungsempfängers dergestalt, dass - Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Versagungsbescheides vorausgesetzt - ein Leistungsanspruch für die Dauer der fehlenden Mitwirkung nicht besteht (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 18.04.2007 - L 11 B 878/06 AS ER).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2010 - L 11 AS 397/10
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 aaO; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).
  • LSG Bayern, 19.10.2011 - L 11 AS 710/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Das Eilverfahren ist im Ergebnis erfolglos geblieben (Beschluss des Senates vom 06.09.2010 - L 11 AS 397/10 B ER).
  • LSG Bayern, 10.05.2012 - L 11 AS 100/12

    Grundsicherung, einstweiliger Rechtsschutz, Arbeitslosengeld, Bescheid,

    Das SG hat den Antrag der ASt lediglich im Ergebnis zutreffend abgelehnt, auch wenn es insofern nicht auf die vom Ag erlassenen Bescheide im Hinblick auf die Leistungsgewährung ab 01.09.2011 eingegangen und offensichtlich ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 86b Abs. 1 SGG, der im Hinblick auf die Entziehungsbescheide statthaft gewesen wäre, nicht geprüft worden ist (zur Kombination von § 86b Abs. 1 SGG und § 86b Abs. 2 SGG im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bei solchen Fallkonstellationen: Beschluss des Senats vom 06.09.2010 - L 11 AS 397/10 B ER).
  • LSG Bayern, 06.09.2010 - L 11 AS 398/10

    Zu den Voraussetzungen, Schulden zur Sicherung der Unterkunft zu übernehmen

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte, dass sich dieser Versagungsbescheid als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom heutigen Tag - L 11 AS 397/10 B ER).
  • LSG Bayern, 21.07.2011 - L 11 AS 430/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Das Eilverfahren ist im Ergebnis erfolglos geblieben (Beschluss des Senates vom 06.09.2010 - L 11 AS 397/10 B ER).
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