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   LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09   

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LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09 (https://dejure.org/2011,18681)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 11 AS 40/09 (https://dejure.org/2011,18681)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 11 AS 40/09 (https://dejure.org/2011,18681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II (a.F.) § 11 Abs. 1 S. 2; SGB II § 28 Abs. 1
    Alleinerziehungsmehrbedarf; Einkommen; Kindergeld; Kosten des Umgangsrechts; temporäre Bedarfsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Insoweit sei nicht dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. November 2006 (Az.: B 7b AS 14/06 R) zu folgen, wonach die Lebenshaltungskosten für die Dauer des Aufenthalts einer zeitweise in Bedarfsgemeinschaft des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II zu beurteilen seien und dieser Anspruch dem Kind zustehe.

    Mit der Auffassung, dann müsse im Wege einer verfassungskonformen, analogen Anwendung von § 21 SGB II dem Kläger zu 1) ein angemessener Mehrbedarf zugesprochen werden, überschreitet es aber die Grenzen einer zulässigen verfassungskonformen Auslegung (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 19).

    Sozialleistungen substituieren keine Unterhaltsverpflichtung durch Leistungen an den Verpflichteten, sondern gewähren Leistungen an Unterhaltsberechtigte, wenn ausreichende Unterhaltszahlungen fehlen (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 24).

    Hält ein Kind sich länger und nicht nur kurzzeitig besuchsweise beim umgangsberechtigten Elternteil auf, so bildet es mit diesem eine sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 5 AS 97/09 B PKH -).

    Das BSG hat aber selbst ausgeführt (Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 29), dass es nicht Aufgabe des SGB II sei, bis in jede Einzelheit für eine Verteilung der für das Existenzminimum der einzelnen Personen notwendige Gelder zwischen allen Beteiligten zu sorgen.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Das soll allerdings nur gelten, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil selbst Mitglied der temporären Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. November 2008 - L 8 SO 134/08 ER -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 2008 - L 13 AS 2559/08 -, BSG, Urteil vom 2. Juni 2009 - B 14 AS 75/08 R - auch zum Folgenden).

    Das BSG weist zwar den Weg, dass der Leistungsträger aufgrund von § 33 Abs. 1 SGB II den Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltsverpflichteten geltend machen kann in Höhe der Leistung, die das Kind während des Aufenthalts beim anderen Elternteil vom Leistungsträger zu erhalten hat (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 22).

    Insbesondere liegt der Revisionsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) nicht vor, denn diese Entscheidung weicht nicht vom Urteil des BSG vom 2. Juli 2009 (B 14 AS 75/08 R) ab.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Hinsichtlich des Alleinerziehungsmehrbedarfes kann es dahinstehen, ob nach dem Prinzip der Mehrbegünstigung ein solcher Anspruch mitzuprüfen ist (was aus der Entscheidung des BSG vom 2. Juli 2009, B 14 AS 54/08 R, recherchiert bei juris, Rn. 11, geschlossen werden könnte), obwohl im Bescheid vom 30. November 2005 bzw. im Widerspruchsbescheid vom 9. Mai 2006 darüber nicht entschieden ist, der Kläger zu 1) dies im Widerspruch vom 27. Dezember 2005 nicht begehrt, sondern erst ein Jahr nach Klageerhebung mit Schriftsatz vom 30. Mai 2007 dieses Begehren formuliert hat, oder ob es sich insoweit um einen eigenständigen Anspruch handelt, der neben dem Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts steht (so hinsichtlich des Umgangsrechts Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. September 2009 - L 3 AS 210/08 -).

    Im Übrigen kommt ein Mehrbedarf für Alleinerziehende nur dann in Betracht, wenn sich die Eltern bei der Erziehung in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen abwechseln und sich die Betreuung zeitlich hälftig teilen (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R -).

    Dabei handelt es sich eindeutig um ihr eigenes Einkommen (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 34), denn gemäß § 1 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz ist Anspruchsberechtigter derjenige, der das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig ist und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Aus diesem Grund, und weil es sich bei Leistungen nach dem SGB II immer um Individualansprüche handelt (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R -), sind Anspruchsinhaber für zusätzliche Leistungen für die Lebenshaltung immer diejenigen Kinder, die zu dem hilfebedürftigen sorgeberechtigten oder umgangsberechtigten Elternteil reisen und dort für längere Zeit bleiben (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. August 2008 - L 20 AS 29/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 5 AS 97/09 B PKH -).

    Das Kindergeld soll somit vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes verwendet werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - L 5 AS 97/09

    Zeitweise Bedarfsgemeinschaft zwischen Elternteil und Kind bei Wahrnehmung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Aus diesem Grund, und weil es sich bei Leistungen nach dem SGB II immer um Individualansprüche handelt (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R -), sind Anspruchsinhaber für zusätzliche Leistungen für die Lebenshaltung immer diejenigen Kinder, die zu dem hilfebedürftigen sorgeberechtigten oder umgangsberechtigten Elternteil reisen und dort für längere Zeit bleiben (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. August 2008 - L 20 AS 29/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 5 AS 97/09 B PKH -).

    Hält ein Kind sich länger und nicht nur kurzzeitig besuchsweise beim umgangsberechtigten Elternteil auf, so bildet es mit diesem eine sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 5 AS 97/09 B PKH -).

  • LSG Sachsen, 10.09.2009 - L 3 AS 210/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Aufwendungen für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Hinsichtlich des Alleinerziehungsmehrbedarfes kann es dahinstehen, ob nach dem Prinzip der Mehrbegünstigung ein solcher Anspruch mitzuprüfen ist (was aus der Entscheidung des BSG vom 2. Juli 2009, B 14 AS 54/08 R, recherchiert bei juris, Rn. 11, geschlossen werden könnte), obwohl im Bescheid vom 30. November 2005 bzw. im Widerspruchsbescheid vom 9. Mai 2006 darüber nicht entschieden ist, der Kläger zu 1) dies im Widerspruch vom 27. Dezember 2005 nicht begehrt, sondern erst ein Jahr nach Klageerhebung mit Schriftsatz vom 30. Mai 2007 dieses Begehren formuliert hat, oder ob es sich insoweit um einen eigenständigen Anspruch handelt, der neben dem Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts steht (so hinsichtlich des Umgangsrechts Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. September 2009 - L 3 AS 210/08 -).

    Nicht zutreffend ist jedoch die Auffassung des Sozialgerichts im angegriffenen Urteil, ein Anspruch auf zusätzliche Leistung für die Wahrnehmung des Umgangsrechts stehe dem Vater - hier dem Kläger zu 1) - zu (ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 10. September 2009 - L 3 AS 210/08 -).

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Dies gelte insbesondere bei fortbestehenden Sorgerechtsbeziehungen zwischen geschiedenen Ehegatten (ebenso zur "Sozialisierung von Scheidungsfolgen": Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1197/93).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Das Kindergeld soll somit vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes verwendet werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Ist ein Elternteil in geringerem als dem hälftigen zeitlichen Umfang für die Pflege und Betreuung des Kindes zuständig, so steht die Leistung allein dem anderen Elternteil zu (BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 50/07 R -).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zurechnung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09
    Das Kindergeld ist mithin im System des SGB II nicht "fremdes" Einkommen des Kindes, sondern wird umgekehrt erst dann Einkommen des Kindergeldberechtigten, wenn durch das Kindergeld die eigene Funktion der Existenzsicherung des Kindes erfüllt worden ist (BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 39/08 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2008 - L 13 AS 2559/08

    Annahme einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft während Ausübung des Umgangsrechts

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 9 AS 119/08

    Tatbestandliche Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2008 - L 8 SO 134/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Auch der Zweck des in § 21 Abs. 3 SGB II geregelten Mehrbedarfs liege darin, den höheren Aufwand von Alleinerziehenden für die Versorgung und Pflege bzw Erziehung der Kinder etwa wegen geringerer Beweglichkeit und zusätzlicher Aufwendungen für die Kontaktpflege oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter in pauschalierter Form auszugleichen (BSGE 102, 290 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 5, RdNr 1; Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 23.2.2011 - L 11 AS 40/09 - juris RdNr 26; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13.5.2008 - L 9 AS 119/08 ER - juris RdNr 17; Lang/ Knickrehm in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 21 RdNr 26; kritisch Düring in Gagel, SGB II/SGB III, Stand 11/2010, § 21 RdNr 19 und Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 21 RdNr 31 ff, Stand Mai 2011).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 114/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Das SG hat mit Urteil vom gleichen Tag die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Die Klage sei bezogen auf den Zeitraum von November 2005 bis April 2006 unzulässig, da dieser Zeitraum Gegenstand des Verfahrens vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht, Az. L 11 AS 40/09 sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2013 - L 15 AS 220/11
    Hiernach liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Alleinerziehungszuschlages jedenfalls dann für keines der Elternteile vor, wenn sich die Eltern Pflege und Erziehung des Kindes in einem Wechselrythmus von weniger als einer Woche teilen (BSG, Urt. v. 3. März 2009, aaO; LSG NRW, Beschluss vom 8. September 2011, Az. L 19 AS 1132/11 NZB, Rdnr. 14; LSG Schleswig - Holstein, Urt. v. 23. Februar 2011, Az. L 11 AS 40/09, Rdnr. 28; LSG Baden - Württemberg, Urt. v. 10. Juli 2009, Az. L 12 AS 5274/08).
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