Rechtsprechung
   LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22657
LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09 B ER (https://dejure.org/2009,22657)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2009 - L 11 AS 433/09 B ER (https://dejure.org/2009,22657)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - L 11 AS 433/09 B ER (https://dejure.org/2009,22657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,22657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unmöglichkeit der sofortigen Verwertung eines Hausgrundstücks - dingliches Wohnrecht der Eltern - Rückübertragungsklausel - Angebot der abweichenden Erbringung als Darlehen - fehlender Anordnungsgrund - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Eigentümers eines Zweifamilienhauses auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Ablehnung einer darlehensweisen Gewährung von Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren beim Angebot der darlehensweisen Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005, Breith. 2005, 803) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

    Soweit schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare, Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74), vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4.Aufl Rdnr 643).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 23 B 19/06

    Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09
    Zur Abwendung einer Notlage ist der Hilfebedürftige im Rahmen des § 86b Abs. 2 SGG vorrangig auf die Inanspruchnahme der darlehensweisen Gewährung zu verweisen (vgl. BayLSG 8.Senat aaO, Landessozialgericht Baden Württemberg 2.Senat vom 22.02.2008, Az: L 2 SO 233/08 ER - B; LSG Berlin Brandenburg, 23.Senat vom 05.04.2006, Az: L 23 B 19/06 SO ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2008 - L 2 SO 233/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Eilbedürftigkeit - kein Anordnungsgrund bei

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09
    Zur Abwendung einer Notlage ist der Hilfebedürftige im Rahmen des § 86b Abs. 2 SGG vorrangig auf die Inanspruchnahme der darlehensweisen Gewährung zu verweisen (vgl. BayLSG 8.Senat aaO, Landessozialgericht Baden Württemberg 2.Senat vom 22.02.2008, Az: L 2 SO 233/08 ER - B; LSG Berlin Brandenburg, 23.Senat vom 05.04.2006, Az: L 23 B 19/06 SO ER).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74), vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4.Aufl Rdnr 643).
  • LSG Bayern, 06.05.2009 - L 8 SO 45/09

    Sozialhilfe - Grundsicherung als Darlehen - kein Anordnungsgrund bei

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09
    Der ASt hat durch die Inanspruchnahme des Darlehens die Möglichkeit zur Gestaltung seiner wirtschaftlichen Lage und ist damit auch nicht zum Objekt staatlicher Willkür herabgewürdigt (vgl. BayLSG 8.Senat vom 06.05.2009, Az: L 8 SO 45/09 B ER).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74), vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4.Aufl Rdnr 643).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - L 4 AS 52/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Ein gerichtliches Einschreiten mittels einstweiliger Anordnung ist regelmäßig dann noch nicht erforderlich, wenn der Antragsteller durch eine darlehensweise Leistungsgewährung die finanzielle Notlage selbst beseitigen kann (vgl. Landessozialgericht Baden Württemberg Beschluss vom 22. Februar 2008, L 2 SO 233/08 ERB; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2006, L 23 B 19/06 SO ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 6. Mai 2009, L 8 SO 45/09 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 23. Juli 2009, L 11 AS 433/09 B ER, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2019 - L 9 AS 4550/18
    Jedenfalls fehlt es an einem Anordnungsgrund, da, wie das SG zutreffend ausgeführt hat, den Antragstellern Alg II als Darlehen bewilligt wurde und der Lebensunterhalt somit gesichert ist (s. hierzu nur Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, § 86b Rdnr. 29a m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2006 - L 23 B 19/06 SO ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2008 - L 2 SO 233/08 ER-B - Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.07.2009 - L 11 AS 433/09 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2015 - L 4 AS 52/15 B ER -, jeweils in Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht