Rechtsprechung
   LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26323
LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17 B ER (https://dejure.org/2017,26323)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.07.2017 - L 11 AS 439/17 B ER (https://dejure.org/2017,26323)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - L 11 AS 439/17 B ER (https://dejure.org/2017,26323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,26323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Existenzsichernde Leistungen; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes; Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung als Ausnahme; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende ...

  • rewis.io

    Verpflichtung zur vorläufigen Erbringung von Leistungen im Rahmen einer Folgenabwägung bei existenzsichernden Leistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Vorläufige Leistungserbringung im Rahmen einer Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    SGB II § 20 ; SGG § 86b Abs. 2
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17
    Soweit existenzsichernde Leistungen in Frage stehen und deshalb eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in den Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, droht, ist eine Versagung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur dann möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13).

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage in dem vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, 803) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).

  • LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Leistungen für

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - veröffentlicht in juris), wobei der Senat an einer früheren Entscheidung gehindert war, nachdem zunächst die schriftliche Begründung des Beschlusses des SG und die vom Antragsteller angekündigte Begründung abgewartet werden musste.
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17
    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).
  • LSG Bayern, 12.04.2010 - L 11 AS 18/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - keine Eilbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17
    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird, und ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (vgl. Beschluss des Senates vom 12.04.2010 - L 11 AS 18/10 B ER - veröffentl. in juris).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG, Beschluss vom 25.10.1998 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 (74); Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (179); Beschluss vom 22.11.2002 - 2 BvR 745/88 - NJW 2003, 1236).
  • LSG Bayern, 18.04.2007 - L 11 B 878/06

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17
    Um einer Vorwegnahme der Hauptsache jedoch vorzubeugen, ist es zudem in aller Regel aber gerechtfertigt, einen Abschlag von der im Hauptsacheverfahren zu beanspruchenden Leistung vorzunehmen, wobei sich der Abschlag in Abhängigkeit von einer Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens und unter Beachtung des Prozessrisikos allenfalls in einem Bereich von bis zu 30 vH - entsprechend der Sanktionsmöglichkeiten - bewegen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.04.2007 - L 11 B 878/06 AS ER - veröffentl. in juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG, Beschluss vom 25.10.1998 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 (74); Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (179); Beschluss vom 22.11.2002 - 2 BvR 745/88 - NJW 2003, 1236).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG, Beschluss vom 25.10.1998 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 (74); Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (179); Beschluss vom 22.11.2002 - 2 BvR 745/88 - NJW 2003, 1236).
  • LSG Bayern, 19.11.2018 - L 11 AS 912/18

    Leistungen, Einkommen, Aufenthaltsrecht, Lebensunterhalt, Anordnungsanspruch,

    Der Senat hält es im Hinblick auf die offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache und zur Vermeidung deren Vorwegnahme für gerechtfertigt, vom Regelbedarf einen Abschlag im Umfang von 30% vorzunehmen (zur Möglichkeit der Vornahme eines solchen Abschlages vgl Beschluss des Senats vom 19.07.2017 - L 11 AS 439/17 B ER - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 634/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nichtglaubhaftmachung des Anordnungsgrundes -

    Es handelt sich um lediglich 4, 37 Prozent des ihr zustehenden Regelbedarfes und damit um einen Bagatellbetrag, der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in der Regel nicht erstritten werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Mai 2017 - L 7 R 1600/17 ER-B - n.v.; LSG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2007 - L 5 B 531/06 ER AS - juris Rdnr. 4, 9 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Mai 2012 - L 5 AS 456/11 B ER - juris Rdnr. 38; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - L 5 AS 616/17 B ER - juris Rdnr. 30; Meßling in Hennig, SGG, § 86b Rdnr. 169 [Dezember 2014]; anders LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2018 - L 7 AS 1/18 B ER - juris Rdnr. 10), zumal anerkannt ist, dass zur Vermeidung einer Vorwegnahme der Hauptsache auch in Verfahren wegen existenzsichernder Leistungen beim Erlass einstweiliger Anordnungen ein Abschlag vorgenommen werden kann (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rdnr. 26), der bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs betragen kann (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2012 - L 7 AS 630/12 B ER - juris Rdnr. 8; LSG Bayern, Beschluss vom 22. Juni 2017 - L 7 AS 329/17 B ER - juris Rdnr. 21; LSG Bayern, Beschluss vom 19. Juli 2017 - L 11 AS 439/17 B ER - juris Rdnr. 21; vgl. auch Beschluss des Senats vom 16. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - juris Rdnr. 5; Abschlag von 20 Prozent des Regelsatzes bei LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juni 2016 - L 2 SO 1902/16 ER-B - juris Rdnr. 10).
  • LSG Bayern, 19.07.2018 - L 11 AS 329/18

    Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft

    Eine im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens mögliche (vorläufige) Herabsetzung des Betrages der einstweilen zugesprochenen Leistungen um bis zu 30 vH (vgl dazu zuletzt Beschluss des Senates vom 19.07.2017 - L 11 AS 439/17 B ER - juris) ist im Hinblick auf die bereits erfolgte Auszahlung nicht (mehr) angezeigt.
  • LSG Thüringen, 17.03.2021 - AS 852/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird, und ein Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juli 2017, L 11 AS 439/17 B ER).
  • SG Nürnberg, 23.03.2021 - S 22 AS 182/21

    FFP2-Masken nur in Sonderfällen Hartz-IV-Leistung

    Deshalb haben einige Gerichte im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, obwohl es sich um existenzsichernde Leistungen handelt, bereits Abschläge von bis zu 30% des jeweiligen Regelbedarfes gebilligt (vgl. nur LSG Bayern v. 22.06.2017 - L 7 AS 329/17 B ER - juris Rn. 21.; LSG Bayern v. 19.07.2017 - L 11 AS 439/17 B ER - juris Rn. 21.; LSG Nordrhein-Westfalen v. 26.04.2012 - L 7 AS 630/12 B ER - juris Rn. 8; LSG Baden-Württemberg v. 16.04.2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - juris Rn. 5; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn. 202).
  • LSG Thüringen, 17.03.2021 - L 9 AS 852/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird, und ein Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juli 2017, L 11 AS 439/17 B ER).
  • SG Nürnberg, 11.09.2018 - S 22 AS 857/18

    Zuschuss für die Kosten eines Möbeltransports - Darlehen vom Jobcenter

    Nur dann, wenn das Gericht Anordnungsanspruch oder Anordnungsgrund nicht für überwiegend wahrscheinlich, das Vorliegen beider Voraussetzungen aber zumindest für möglich oder aber für völlig offen hält - etwa weil es noch weiterer, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu verwirklichender tatsächlicher Aufklärungsmaßnahmen bedürfte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.2013, 1 BvR 2366/12) -, muss es in Verfahren über die Gewährung existenzsichernder Leistungen zur Wahrung der Grundrechte des Antragstellers oder der Antragstellerin § 86b Abs. 2 SGG verfassungskonform auslegen und (losgelöst von der materiellen Rechtslage) eine Folgenabwägung durchführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014, 1 BvR 1453/12; so auch BayLSG, Beschluss vom 19.07.2017, L 11 AS 439/17 B ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht