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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 11 AS 452/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,94703
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 11 AS 452/17 B ER (https://dejure.org/2017,94703)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.06.2017 - L 11 AS 452/17 B ER (https://dejure.org/2017,94703)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - L 11 AS 452/17 B ER (https://dejure.org/2017,94703)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2016 - L 9 AS 98/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 11 AS 452/17
    Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte - und schon gar nicht des Beschwerdegerichts - nach unzureichender Mitwirkung im Verwaltungsverfahren im sozialgerichtlichen Eilverfahren die Fortführung des Verwaltungsverfahrens zu moderieren, indem Schriftsätze der Beteiligten hin- und hergeschickt werden und - nochmals - auf Nachholung der bereits im Verwaltungsverfahren unterlassenen Mitwirkung hingewirkt wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30. März 2016 - L 9 AS 98/16 B ER - und vom 16. Februar 2017 - L 9 AS 130/17 B ER -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 11 AS 452/17
    Zwar sind die Sozialgerichte gehalten, sich in Eilverfahren um existenzsichernde Leistungen schützend und fördernd vor die Grundrechte der Leistungsberechtigten zu stellen (vgl. hierzu grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2017 - L 9 AS 130/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 11 AS 452/17
    Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte - und schon gar nicht des Beschwerdegerichts - nach unzureichender Mitwirkung im Verwaltungsverfahren im sozialgerichtlichen Eilverfahren die Fortführung des Verwaltungsverfahrens zu moderieren, indem Schriftsätze der Beteiligten hin- und hergeschickt werden und - nochmals - auf Nachholung der bereits im Verwaltungsverfahren unterlassenen Mitwirkung hingewirkt wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30. März 2016 - L 9 AS 98/16 B ER - und vom 16. Februar 2017 - L 9 AS 130/17 B ER -).
  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 54/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 11 AS 452/17
    Diese widersprüchlichen, unsubstantiierten und nicht glaubhaft gemachten Angaben ermöglichen keine belastbare Entscheidung darüber, wer zur Bedarfsgemeinschaft der Antragsteller gehört (vgl. zur sog. "Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft: BSG, Urteil vom 17. Juli 2014 - B 14 AS 54/13 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20

    Besondere Coronaregelung gilt auch, wenn Hilfebedürftigkeit unabhängig von der

    Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, nach unzureichender Mitwirkung im Verwaltungsverfahren im sich anschließenden sozialgerichtlichen Eilverfahren die Fortführung des Verwaltungsverfahrens zu moderieren, indem Schriftsätze der Beteiligten hin- und hergeschickt werden und - nochmals - auf die Nachholung der bereits im Verwaltungsverfahren unterlassenen Mitwirkung hingewirkt wird (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30. März 2016 - L 9 AS 98/16 B ER -, vom 16. Februar 2017 - L 9 AS 130/17 B ER -, vom 22. Juni 2017 - L 11 AS 452/17 B ER - und vom 19. Juli 2017 - L 11 AS 487/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2020 - L 11 AS 276/20
    Es ist auch nicht Aufgabe der Sozialgerichte, nach unzureichender Mitwirkung im Verwaltungsverfahren im sich anschließenden sozialgerichtlichen Eilverfahren die Fortführung des Verwaltungsverfahrens zu moderieren, indem Schriftsätze der Beteiligten hin- und hergeschickt werden und - nochmals - auf die Nachholung der bereits im Verwaltungsverfahren unterlassenen Mitwirkung hingewirkt wird (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30. März 2016 - L 9 AS 98/16 B ER -, vom 16. Februar 2017 - L 9 AS 130/17 B ER -, vom 22. Juni 2017 - L 11 AS 452/17 B ER - und vom 19. Juli 2017 - L 11 AS 487/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2018 - L 11 AS 629/18
    Dafür bedarf es der Inanspruchnahme des Gerichts nicht (vgl. dazu, dass das ER-Verfahren nicht der Moderation des Verwaltungsverfahrens dient: Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Juni 2017 - L 11 AS 452/17 B ER -).
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