Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 47/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26703
LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 (https://dejure.org/2015,26703)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 (https://dejure.org/2015,26703)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - L 11 AS 47/14 (https://dejure.org/2015,26703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines durch Zeitablauf erledigten Verwaltungsaktes (hier: Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsakts; Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts; Wiederholungsgefahr; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit einer ...

  • rewis.io

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Eingliederungsverwaltungsakt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen durch Zeitablauf erledigten Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 47/14
    Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes ist wie das berechtigte Interesse bei der allgemeinen Feststellungsklage zu behandeln (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R - juris).

    Der Rechtssuchende hat lediglich darzulegen, welche der oben genannten Umstände sein Feststellungsinteresse begründen (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.2007 aaO mwN).

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 47/14
    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BSG, Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R - juris mwN).
  • LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19

    Kein Nachweis höherer Belastungen bei der Einkommenserzielung im Rahmen des

    Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes ist wie das berechtigte Interesse bei der allgemeinen Feststellungsklage zu behandeln (vgl BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R; Urteil des Senats vom 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 - beide zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2017 - L 1 AS 1593/16
    Der Rechtssuchende hat lediglich darzulegen, welche der oben genannten Umstände sein Feststellungsinteresse begründen (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.2007, a.a.O., m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 -, juris ).
  • SG München, 12.01.2017 - S 55 AS 2485/16

    Unzulässige Klage nach Erledigung des Verwaltungsaktes nach § 39 Abs. 2 SGB X

    "... die Fortsetzungsfeststellungsklage kein Mittel der objektiven Rechtskontrolle darstellt, sondern dass für die Prüfung des (subjektiven) Rechtsschutzinteresses vom Vortrag des von der Erledigung des Verwaltungsaktes Betroffenen ausgegangen werden muss, wobei er darzulegen hat, welche Umstände ein Interesse an der Fortführung des an sich erledigten Verfahrens begründen können" (Bay LSG 11. Senat, 23.07.2015, L 11 AS 47/14, Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2017 - L 1 AS 551/17
    Der Rechtssuchende hat lediglich darzulegen, welche der oben genannten Umstände sein Feststellungsinteresse begründen (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.2007, a.a.O., m.w.N.; Bayeri-sches LSG, Urteil vom 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 -, juris ).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 AS 883/18
    Insbesondere hat der Kläger nach den Ausführungen des SG, dass die Sozialgerichte für Schadensersatzansprüche nicht zuständig sind und den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 19.12.2018 - L 9 AS 3261/18 ER -, der diese Rechtsauffassung bestätigte (vgl. dort zu "Eilantrag 2a") selbst nichts dazu vorgetragen, ob und in welcher Weise er Schadensersatzansprüche auf gerichtlichem Weg gegen den Beklagten geltend machen will, so dass ein Rechtsstreit, für den das vorliegende Verfahren präjudiziell sein könnte, nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (vgl. hierzu Landessozialgericht [LSG] Bayern, Urteil vom 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 -, Rn. 20, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14 NZB   

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https://dejure.org/2018,89191
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14 NZB (https://dejure.org/2018,89191)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.04.2018 - L 11 AS 47/14 NZB (https://dejure.org/2018,89191)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. April 2018 - L 11 AS 47/14 NZB (https://dejure.org/2018,89191)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2016 - L 11 AS 1161/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14
    Auf die Berufung der Klägerin (Az.: L 11 AS 1161/12) hat der erkennende Senat den Beklagten mit Urteil vom 31. Mai 2016 verurteilt, ihr für den Bewilligungszeitraum vom 23. November 2009 bis zum 30. April 2010 weitere Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe von 193, 91 Euro zu gewähren.

    Aufgrund des Verfahrens L 11 AS 1161/12 sei die Anwendung der Jahresfrist überhaupt nicht zulässig.

    Die Beschwerde sei in das Verfahren L 11 AS 1161/12 aufzunehmen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte des SG Lüneburg zu dem Verfahren S 24 AS 620/10 / L 11 AS 1161/12 sowie die von dem Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

    Damit war er ebenfalls streitgegenständlich sowohl in dem sich anschließenden Klageverfahren vor dem SG Lüneburg (S 24 AS 620/10) wie auch in dem danach geführten Berufungsverfahren vor dem erkennenden Senat (L 11 AS 1161/12).

    Die Klägerin hat dementsprechend im vorliegenden Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zutreffend darauf hingewiesen, dass der streitgegenständliche Zeitraum Gegenstand des Berufungsverfahrens L 11 AS 1161/12 sei.

    Soweit das Vorbringen der Klägerin, dass ihr Begehren bereits in dem Verfahren S 24 AS 620/10 / L 11 AS 1161/12 streitgegenständlich gewesen sei, als Geltendmachung eines Verfahrensfehlers anzusehen ist (vgl. § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG), führt auch dies nicht zur Zulassung der Berufung.

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 RS 61/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14
    Eine Divergenz i.S.d. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG liegt nur vor, wenn ein abstrakter Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung mit einem Rechtssatz in einer Entscheidung der in Abs. 2 Nr. 2 genannten Gerichte nicht übereinstimmt und der angefochtenen Entscheidung tragend zugrunde liegt (vgl. BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 13 RS 61/09 B, Rn 14; Leitherer, a.a.O., § 160 Rn 13).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet eine Zulassung der Berufung wegen Divergenz (BSG, Beschluss vom 19. November 2009, a.a.O., Rn 14; Udsching in: BeckOK Sozialrecht, Stand 2017, § 160 SGG Rn 19; Leitherer, a.a.O., § 160 Rn 19 - jeweils zur Divergenz i.S.d. § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 16.07.2010 - B 11 AL 180/09 B

    Vermittlung Arbeitsloser und Arbeitsuchender - Selbst- bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14
    Ist eine Rechtsfrage bereits höchstrichterlich entschieden worden, ist sie nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 25. August 2011 - B 8 SO 1/11 B - und vom 16. Juli 2010 - B 11 AL 180/09 B - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 160 Rn 8, 8a mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2007 - L 7 SO 2173/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zulassung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Mangel den Gerichtsbescheid beeinflusst hat, es also nicht ausgeschlossen ist, dass das SG ohne den Verfahrensmangel zu einem für den Beteiligten günstigeren Ergebnis gekommen wäre (vgl. insoweit Leitherer a.a.O., § 144 Rn 35; § 160 Rn 23; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschuss vom 12. Februar 2077 - L 7 SO 2173/06 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 11 AS 327/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14
    Da der vorliegend im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffene Gerichtsbescheid somit mit der Begründung, dass die Klage unzulässig sei, bestätigt werden könnte, ist die Berufung ferner schon aus diesem Grund nicht wegen Divergenz zuzulassen (vgl. insoweit und auch zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung bei Unzulässigkeit der Klage: Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Juli 2015 - L 11 AS 327/15 NZB - mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14
    Ist eine Rechtsfrage bereits höchstrichterlich entschieden worden, ist sie nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 25. August 2011 - B 8 SO 1/11 B - und vom 16. Juli 2010 - B 11 AL 180/09 B - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 160 Rn 8, 8a mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14
    Die vom SG erörterten Rechtsfragen im Hinblick auf den Abzug der Kosten der Warmwasserbereitung sind höchstrichterlich geklärt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R).
  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 41/76

    Unzulässige Berufung - Herbeiführung der Zulässigkeit - Rüge eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14
    Das Vorliegen weiterer Verfahrensfehler ist nicht zu prüfen, da weitere konkrete Verfahrensrügen nicht erhoben worden sind (vgl. zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung und Darlegung eines konkreten Verfahrensmangels im Rahmen des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG: BSG, Urteil vom 21. März 1978 - 7/12/7 Rar 41/76, SozR 1500 § 150 Nr. 11; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84, SozSich 1985, 346; Leiterer, a.a.O., § 144 Rn 36).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14
    Das Vorliegen weiterer Verfahrensfehler ist nicht zu prüfen, da weitere konkrete Verfahrensrügen nicht erhoben worden sind (vgl. zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung und Darlegung eines konkreten Verfahrensmangels im Rahmen des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG: BSG, Urteil vom 21. März 1978 - 7/12/7 Rar 41/76, SozR 1500 § 150 Nr. 11; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84, SozSich 1985, 346; Leiterer, a.a.O., § 144 Rn 36).
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