Rechtsprechung
LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines durch Zeitablauf erledigten Verwaltungsaktes (hier: Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsakts; Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts; Wiederholungsgefahr; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit einer ...
- rewis.io
Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Eingliederungsverwaltungsakt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen durch Zeitablauf erledigten Verwaltungsakt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 17.12.2013 - S 13 AS 516/11
- LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 47/14
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19
Kein Nachweis höherer Belastungen bei der Einkommenserzielung im Rahmen des …
Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes ist wie das berechtigte Interesse bei der allgemeinen Feststellungsklage zu behandeln (vgl BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R; Urteil des Senats vom 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 - beide zitiert nach juris). - LSG Baden-Württemberg, 08.05.2017 - L 1 AS 1593/16
- SG München, 12.01.2017 - S 55 AS 2485/16
Unzulässige Klage nach Erledigung des Verwaltungsaktes nach § 39 Abs. 2 SGB X
"... die Fortsetzungsfeststellungsklage kein Mittel der objektiven Rechtskontrolle darstellt, sondern dass für die Prüfung des (subjektiven) Rechtsschutzinteresses vom Vortrag des von der Erledigung des Verwaltungsaktes Betroffenen ausgegangen werden muss, wobei er darzulegen hat, welche Umstände ein Interesse an der Fortführung des an sich erledigten Verfahrens begründen können" (Bay LSG 11. Senat, 23.07.2015, L 11 AS 47/14, Rn. 18). - LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 AS 883/18 Insbesondere hat der Kläger nach den Ausführungen des SG, dass die Sozialgerichte für Schadensersatzansprüche nicht zuständig sind und den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 19.12.2018 - L 9 AS 3261/18 ER -, der diese Rechtsauffassung bestätigte (vgl. dort zu "Eilantrag 2a") selbst nichts dazu vorgetragen, ob und in welcher Weise er Schadensersatzansprüche auf gerichtlichem Weg gegen den Beklagten geltend machen will, so dass ein Rechtsstreit, für den das vorliegende Verfahren präjudiziell sein könnte, nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (vgl. hierzu Landessozialgericht [LSG] Bayern, Urteil vom 23.07.2015 - L 11 AS 47/14 -, Rn. 20, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 07.08.2017 - L 1 AS 551/17
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 11 AS 47/14 NZB |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende