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   LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,5861
LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12 B ER (https://dejure.org/2012,5861)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.05.2012 - L 11 AS 50/12 B ER (https://dejure.org/2012,5861)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2012 - L 11 AS 50/12 B ER (https://dejure.org/2012,5861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Zur Abgrenzung von Ausbildung und beruflicher Weiterbildung im Hinblick auf den Leistungsausschluss nach § 7 Abs 5 SGB II.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für Auszubildende; Abgrenzung von Ausbildung und beruflicher Weiterbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 21; SGB II § 7 Abs. 5; SGG § 86b Abs. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für Auszubildende; Abgrenzung von Ausbildung und beruflicher Weiterbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    Das Vorliegen individueller Versagensgründe steht dem Leistungsausschluss iSd § 7 Abs. 5 SGB II jedoch nicht entgegen (BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R - zitiert nach juris - Rn 17 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 19 - mwN; BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R - zitiert nach juris - Rn 17 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 9).

    Die Bezeichnung einer Maßnahme als "Ausbildung" trifft noch keine abschließende Aussage über die Art der Maßnahme, denn im technischen Sinn stellt jede Maßnahme der beruflichen Bildung eine Form von Ausbildung dar, wenn man darunter die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten mit dem Ziel einer bestimmten beruflichen Befähigung versteht (BSG, Urteil vom 30.08.2010 - aaO - Rn 23).

    Es handelt sich insoweit um die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss der ersten Ausbildungsphase oder sonstiger beruflicher Betätigung ohne vorherigen Berufsabschluss, die deswegen vielfach mit einer verkürzten Ausbildungsdauer einhergeht (BSG, Urteil vom 30.08.2010 - aaO - Rn 23).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

    In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 6 AS 35/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    Es könnte sich insofern die Frage stellen, ob das Vorliegen einer solchen Leistungsbewilligung bereits konstitutive Voraussetzung für einen Leistungsbezug nach dem SGB II ist (offen gelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2010 - L 6 AS 35/09 - zitiert nach juris - Rn 24).

    Demnach kann es auch dahinstehen, ob die weiteren Voraussetzungen der Förderung einer beruflichen Weiterbildung nach §§ 81 ff SGB III vorliegen (siehe dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2010 - L 6 AS 35/09 - zitiert nach juris - Rn 27).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    Diese Ausbildungsförderungsmöglichkeiten sind nach der gesetzgeberischen Konzeption des Sozialleistungssystems abschließend, weshalb auch das Alg II nicht dazu dienen soll, subsidiär die Ausbildung in solchen Fällen zu fördern, in denen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BAföG nicht vorliegen (vgl BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R - zitiert nach juris - Rn 25 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 - mwN).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich die Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien (vgl BSG, Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R - SozR 4-4300 § 60 Nr. 1).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    Das Vorliegen individueller Versagensgründe steht dem Leistungsausschluss iSd § 7 Abs. 5 SGB II jedoch nicht entgegen (BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R - zitiert nach juris - Rn 17 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 19 - mwN; BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R - zitiert nach juris - Rn 17 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 9).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2012 - L 11 AS 50/12
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).
  • LSG Bayern, 04.09.2012 - L 11 AS 614/12

    Kein Anspruch auf Alg II bei Aufnahme einer dem Grunde nach förderungsfähigen

    Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Klägers ist mangels Vorliegens eines Anordnungsanspruches ohne Erfolg geblieben (Beschluss des Senats vom 07.05.2012 - L 11 AS 50/12 B ER -).
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