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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,30719
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20 B ER (https://dejure.org/2020,30719)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.09.2020 - L 11 AS 508/20 B ER (https://dejure.org/2020,30719)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. September 2020 - L 11 AS 508/20 B ER (https://dejure.org/2020,30719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hartz-IV: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hartz IV und Corona: Vereinfachte Prüfungen wegen Corona haben Grenzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten - Corona-Virus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine Prüfung der Mietkosten während der Corona-Pandemie?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Angemessenheitsprüfung der Wohnkosten bei Corona - auch bei Umzug!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Prüfung der Mietkosten bei Hartz IV-Bezug in Corona-Zeiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Jobcenter: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten - In Corona-Zeiten für die Dauer von sechs Monaten keine Prüfung der Angemessenheit der Mietkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2021, 127

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 509/20
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Eine abschließende Entscheidung ist insoweit allerdings nicht möglich, weil die Angaben der Antragsteller zu ihren finanziellen Verhältnissen unvollständig geblieben sind (vgl hierzu die unvollständig ausgefüllten PKH-Erklärungen sowie den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren L 11 AS 509/20 B).

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren L 11 AS 509/20 B verwiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 13 AS 205/15

    Schwellenwert für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Bestimmung des Zeitraums

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Somit können die Antragsteller den Restbetrag aus den og Freibeträgen ansparen (vgl zum Verweis auf Einkommensfreibeträge im Rahmen des § 86b SGG: Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Antragsteller möglicherweise auch über (Schon-)Vermögen verfügen, aus dem der Restbetrag von 1.200,00 Euro für die Mietkaution finanziert werden könnte (vgl zur Zumutbarkeit des Einsatzes von Schonvermögen im Rahmen des § 86b SGG: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015, aaO, Rn 19 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Auch am Vorliegen eines Anordnungsgrunds bestehen keine Zweifel (vgl zum Anordnungsgrund bei einem Streit um laufende KdU: Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Januar 2015 - L 11 AS 261/14 B -, NdsRpfl 2015, 183 sowie Breithaupt 2015, 801).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2020 - L 11 AS 415/20

    Übernahme der für eine Unterkunft zu zahlenden Mietkaufraten im Rahmen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Anhaltspunkte für die Zulässigkeit einer vom Wortlaut und von der Gesetzgebungsgeschichte des § 67 SGB II nicht gedeckten restriktiven Auslegung dieser Norm sieht weder der erkennende Senat noch - soweit ersichtlich - die einschlägige Kommentarliteratur (vgl dagegen zur restriktiven Auslegung von § 67 Abs. 5 Satz 3 SGB II [Weitergewährung der SGB II-Leistungen für weitere zwölf Monate unter der Annahme unveränderter Verhältnisse], wenn es hierdurch "sehenden Auges" zu rechtswidrigen Leistungsbewilligungen kommt: Beschluss des erkennenden Senats vom 22. September 2020 - L 11 AS 415/20 B ER - mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • SG Berlin, 20.05.2020 - S 179 AS 3426/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unangemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Dies ergibt sich bereits aus § 67 Abs. 3 Satz 3 SGB II, der eine Sonderreglung nach bereits erfolgtem Kostensenkungsverfahren und damit für eine Fallkonstellation enthält, die nur bei einer Weiterbewilligung von SGB II-Leistungen auftreten kann (ebenso: SG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2020 - S 179 AS 3426/20 ER -, Rn 27 - zitiert nach juris; Groth, aaO, Rn 28; Meßling, aaO, § 2 Rn 32; kritisch zu dieser Argumentation dagegen: Knickrehm in: Gagel, SGB II / SGB III, Stand: 78. Ergänzungslieferung Mai 2020, § 67 SGB II Rn 13, 29).
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Eine Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SB II kommt dagegen nur zur Sicherung der aktuell genutzten Unterkunft in Betracht (BSG, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 40/14 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 83, Rn 23 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2017 - L 11 AS 487/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, nach unzureichender Mitwirkung im Verwaltungsverfahren im sich anschließenden sozialgerichtlichen Eilverfahren die Fortführung des Verwaltungsverfahrens zu moderieren, indem Schriftsätze der Beteiligten hin- und hergeschickt werden und - nochmals - auf die Nachholung der bereits im Verwaltungsverfahren unterlassenen Mitwirkung hingewirkt wird (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30. März 2016 - L 9 AS 98/16 B ER -, vom 16. Februar 2017 - L 9 AS 130/17 B ER -, vom 22. Juni 2017 - L 11 AS 452/17 B ER - und vom 19. Juli 2017 - L 11 AS 487/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2017 - L 9 AS 130/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, nach unzureichender Mitwirkung im Verwaltungsverfahren im sich anschließenden sozialgerichtlichen Eilverfahren die Fortführung des Verwaltungsverfahrens zu moderieren, indem Schriftsätze der Beteiligten hin- und hergeschickt werden und - nochmals - auf die Nachholung der bereits im Verwaltungsverfahren unterlassenen Mitwirkung hingewirkt wird (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30. März 2016 - L 9 AS 98/16 B ER -, vom 16. Februar 2017 - L 9 AS 130/17 B ER -, vom 22. Juni 2017 - L 11 AS 452/17 B ER - und vom 19. Juli 2017 - L 11 AS 487/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2016 - L 9 AS 98/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, nach unzureichender Mitwirkung im Verwaltungsverfahren im sich anschließenden sozialgerichtlichen Eilverfahren die Fortführung des Verwaltungsverfahrens zu moderieren, indem Schriftsätze der Beteiligten hin- und hergeschickt werden und - nochmals - auf die Nachholung der bereits im Verwaltungsverfahren unterlassenen Mitwirkung hingewirkt wird (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30. März 2016 - L 9 AS 98/16 B ER -, vom 16. Februar 2017 - L 9 AS 130/17 B ER -, vom 22. Juni 2017 - L 11 AS 452/17 B ER - und vom 19. Juli 2017 - L 11 AS 487/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 11 AS 452/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20
    Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, nach unzureichender Mitwirkung im Verwaltungsverfahren im sich anschließenden sozialgerichtlichen Eilverfahren die Fortführung des Verwaltungsverfahrens zu moderieren, indem Schriftsätze der Beteiligten hin- und hergeschickt werden und - nochmals - auf die Nachholung der bereits im Verwaltungsverfahren unterlassenen Mitwirkung hingewirkt wird (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30. März 2016 - L 9 AS 98/16 B ER -, vom 16. Februar 2017 - L 9 AS 130/17 B ER -, vom 22. Juni 2017 - L 11 AS 452/17 B ER - und vom 19. Juli 2017 - L 11 AS 487/17 B ER -).
  • LSG Bayern, 28.07.2021 - L 16 AS 311/21

    Angemessenheitsfiktion von Kosten der Unterkunft und Heizung nach einem Umzug

    Dementsprechend wird diese Vorschrift in der Kommentarliteratur sogar bei sehr hohen Unterkunftskosten bzw. "Luxusmieten" für anwendbar gehalten (vgl. dazu insgesamt LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020, L 11 AS 508/20 B ER, Rn. 28 ff zitiert nach juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.04.2021, L 16 AS 129/21 B ER; Burkiczak: "Hartz IV" in Zeiten von Corona, NJW 2020, 1180, 1181).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2021 - L 9 AS 233/21

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangsregelung während der

    Er sieht jedoch auch mit Blick auf den Sinn und Zweck der Regelung keine Anhaltspunkte, die eine vom Wortlaut und von der Gesetzgebungsgeschichte des § 67 SGB II nicht gedeckte restriktive Auslegung dieser Norm rechtfertigen könnten (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020 - L 11 AS 508/20 B ER -, juris Rn. 32; auf die aus der Konzeption der Norm als unwiderlegbare Fiktion möglicherweise resultierende Problematik einer fehlenden Beschränkung der Höhe nach mit der Folge, dass auch sehr hohe Aufwendungen zu übernehmen sein können, wird auch in der Literatur hingewiesen, vgl. nur Bittner, NZS 2020, S. 333; Groth in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 67 Rn. 27; Köhler in Hauck/Noftz, SGB II, K § 67 Rn. 25; Meßling in Schlegel/Meßling/Bockholdt, Corona-Gesetzgebung - Gesundheit und Soziales 2020, § 2 Rn. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2021 - L 9 AS 662/20

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Leistungen nach dem SGB II für KdU in

    Soweit der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen die Auffassung vertritt, die Sonderregelung des § 67 Abs. 3 SGB II greife ohne Weiteres ein, wenn es nach einem tatsächlich erfolgten Umzug aufgrund der Deckelung der KdU-Leistungen auf die Angemessenheitsgrenze zu einer Deckungslücke zwischen den anfallenden KdU einerseits und den vom Jobcenter gewährten KdU-Leistungen andererseits komme und deswegen die aktuell bewohnte Wohnung bedroht sei (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. September 2020 - L 11 AS 508/20 B ER), folgt der erkennende Senat dieser Auffassung aus den vorgenannten Gründen nicht.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2022 - L 4 AS 40/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - vereinfachtes

    § 67 Abs. 3 SGB II sei nach den Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. September 2020 (L 11 AS 508/20 B ER) und des Bayerischen LSG vom 28. Juli 2021 (L 16 AS 311/21 B ER) hier anwendbar.

    Eine Ursächlichkeit zwischen dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit und der epidemischen Lage ist nach Auffassung des Senats nicht erforderlich (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. September 2020, L 11 AS 508/20 B ER, juris Rn. 28 f.).

    Er sieht jedoch auch mit Blick auf den Sinn und Zweck der Regelung keine Anhaltspunkte für die Zulässigkeit einer vom Wortlaut und von der Gesetzgebungsgeschichte des § 67 SGB II nicht gedeckten restriktiven Auslegung (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. September 2020, L 11 AS 508/20 B ER, juris Rn. 29; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2021, L 9 AS 233/21 ER-B, juris Rn. 10; Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juli 2021, L 16 AS 311/21 B ER, juris Rn. 36; Lange in Eicher/Luik/Harich, SGB II-Kommentar, 5. Auflage 2021, § 67 Rn. 14; Burkiczak in NJW 2020, S. 1180 f.; andere Ansicht LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Februar 2021, L 9 AS 662/20 B ER, juris Rn. 32).

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - L 6 AS 28/22

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangsregelung während der

    Soweit darauf hingewiesen wird, dass die aktuell bewohnte Wohnung auch dann bedroht sei, wenn es nach einem während der Pandemie tatsächlich erfolgten Umzug aufgrund der Deckelung der KdU-Leistungen auf die Angemessenheitsgrenze zu einer Deckungslücke zwischen den anfallenden KdU einerseits und den vom Jobcenter gewährten KdU-Leistungen komme und eine restriktive Auslegung sich nicht dem Gesetzestext entnehmen lasse (so etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. September 2020 - L 11 AS 508/20 B ER -, Rn. 32 und Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER - Rn. 38, juris) überzeugt das nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Eine andere Auslegung wäre mit dem Wortlaut der Vorschrift unvereinbar (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020 - L 11 AS 508/20 B ER -, juris Rn. 29 mwN; Lange in: Eicher/Luik/Harich, 5. Aufl. 2021, SGB II, § 67 Rn. 2; Bittner, NZS 2020, 332 (333); a.A. wohl Groth in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • LSG Bayern, 21.04.2021 - L 16 AS 129/21

    Angemessenheitsfiktion von Kosten der Unterkunft und Heizung in der Pandemie

    Weiter gilt § 67 Abs. 3 SGB II nicht nur für Erstbewilligungen, sondern umfasst auch in der in § 67 Abs. 1 SGB II genannten Zeit beginnende Weiterbewilligungszeiträume (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020, L 11 AS 508/20 B ER, Rn. 28, 29).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2023 - L 13 AS 3802/21

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Sonderregelung aus Anlass der

    Dies ergebe sich bereits aus § 67 Abs. 3 Satz 3 SGB II, der eine Sonderregelung nach bereits erfolgtem Kostensenkungsverfahren und damit für eine Fallkonstellation enthalte, die nur bei einer Weiterbewilligung von SGB II-Leistungen auftreten könne (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 29. September 2020, L 11 AS 508/20 B ER).

    Soweit darauf hingewiesen wird, dass die aktuell bewohnte Wohnung auch dann bedroht sei, wenn es nach einem während der Pandemie tatsächlich erfolgten Umzug aufgrund der Deckelung der KdU-Leistungen auf die Angemessenheitsgrenze zu einer Deckungslücke zwischen den anfallenden KdU einerseits und den vom Jobcenter gewährten KdU-Leistungen komme und eine restriktive Auslegung sich nicht dem Gesetzestext entnehmen lasse (so LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. September 2020 - L 11 AS 508/20 B ER -, Rn. 32 - juris und Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER - Rn. 38, juris) überzeugt das nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2023 - L 9 AS 637/22

    Corona-Pandemie; Kosten der Unterkunft und Heizung; Neuanmietung; Sonderregelung;

    Erst später ergänzten sie ihren Vortrag unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des 11. Senats des LSG Niedersachsen Bremen vom 29. September 2020 (L 11 AS 508/20 B ER) noch dahingehend, dass die Kosten der Unterkunft in voller Höhe berücksichtigt werden müssten.

    Sie beziehen sich im Wesentlichen auf den Beschluss des 11. Senats des LSG Niedersachsen Bremen vom 29. September 2020 (L 11 AS 508/20 B ER), den Beschluss des 16. Senats des LSG München vom 28. Juli 2021 (L 16 AS 311/21 B ER) und einen Beschluss des 9. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 11. März 2021 (L 9 AS 233/21 ER-B).

    Denn im Fall einer bewusst erst herbeigeführten, um nicht zu sagen provozierten "Sorge" realisiert sich lediglich ein selbstgewähltes Risiko, eine schützenswerte Rechtsposition besteht nicht (so aber neben dem SG u.a. das Bayerische LSG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER, juris Rn. 38, und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. September 2020 -L 11 AS 508/20 B ER -, juris Rn. 32).

  • SG Hamburg, 19.12.2022 - S 62 AS 863/22

    Arbeitslosengeld II - vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer

    Eine Einschränkung der Regelung dergestalt, dass die Fiktion der Angemessenheit nur bei einer seit längerer Zeit bewohnten Wohnung zum Tragen kommt, lässt sich dem Wortlaut der Regelung nicht entnehmen (LSG Niedersachsen Bremen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 29.9.2020 - L 11 AS 508/20 B ER, Rn 32; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.9.2021, Aktz. L 19 AS 1295/21 B ER; LSG Bayern (16. Senat), Beschluss vom 28.07.2021 - L 16 AS 311/21 B ER, Rn 8; LSG Baden-Württemberg (9. Senat), Beschluss vom 11.03.2021 - L 9 AS 233/21 ER-B, Rn 9).

    Dieser Gesichtspunkt kommt auch im Falle eines Umzuges zu tragen, da im Falle einer Deckungslücke aufgrund des Auseinanderfallens von tatsächlichen und angemessenen Kosten eine Bedrohung der aktuellen Wohnsituation vorliegt, deren zeitlich befristete Beseitigung der Gesetzgeber verfolgte (LSG Niedersachsen-Bremen Beschl. v. 29.9.2020 - L 11 AS 508/20 B ER, Rn 32; LSG Bayern, Beschluss vom 28.07.2021 - L 16 AS 311/21 B ER, Rn 8).

    Der Anwendungsbereich des § 67 Abs. 3 S. 1 SGB II ist nicht auf Fälle begrenzt, in denen in dem in § 67 Abs. 1 SGB II genannten Zeitraum ein Erst- bzw. Neuantrag gestellt wird (LSG Niedersachsen-Bremen Beschl. v. 29.9.2020 - L 11 AS 508/20 B ER, Rn 29; LSG Hessen (6. Senat), Beschluss vom 21.02.2022 - L 6 AS 585/21 B ER, Rn 62).

  • SG Heilbronn, 26.03.2021 - S 8 AS 380/21

    Arbeitslosengeld II - vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2023 - L 2 SO 2864/21

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • SG München, 20.04.2023 - S 46 AS 193/22

    Grenzen der Anwendung von § 67 Abs. 3 S. 1 SGB II

  • SG Kiel, 28.01.2022 - S 34 AS 4/22

    Pandemie: Noch bis Ende 2022 sind die tatsächlichen Unterkunftskosten zu

  • SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21
  • SG Gießen, 09.11.2021 - S 18 SO 90/21
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