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   LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11   

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https://dejure.org/2013,16864
LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11 (https://dejure.org/2013,16864)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.06.2013 - L 11 AS 527/11 (https://dejure.org/2013,16864)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - L 11 AS 527/11 (https://dejure.org/2013,16864)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 874 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11
    Damit ist das oberhalb dieser Grenzen von 19.650.- EUR (= 18.150.- EUR + 1.500.- EUR) liegende Vermögen in zumutbarer Weise verwertbares Vermögen, das die Kläger zur Sicherung ihres Lebensunterhalts grundsätzlich einzusetzen haben (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R - juris mwN).

    Systematisch schließt § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt 2 SGB II daher eine Lücke im Vermögensschutz, wenn ein Verwertungsausschluss nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II aus welchem Grund auch immer nicht vereinbart worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R - SGb 2013, 95).

    Die Frage einer besonderen Härte unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff jedoch in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung, wobei allein ein mangelnder Verwertungsausschluss - entgegen der Auffassung des Beklagten - an sich noch keine besondere Härte begründen kann; die Annahme einer besonderen Härte erfordert auch immer besondere Umstände, die hinzutreten müssen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2012 aaO), vorliegend aus den oben genannten Gründen jedoch nicht gegeben sind.

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11
    Zum Anderen ist auch aus der von den Klägern in Bezug genommenen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 25.05.2004 - B 11a/11 AL 51/04 R - SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; Urteil vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R - SozR 4-4220 § 6 Nr. 2) nicht zu entnehmen, die Frage der Nichtverwertbarkeit des Vermögens sei regelmäßig mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres obsolet.

    Diese Entscheidungen sind ergangen vor dem Hintergrund einer fehlenden Härtfallregelung in der Arbeitslosenhilfe- Verordnung (idF des Gesetzes vom 23.12.2002 - AlhiV 2002) sowie der fehlenden Möglichkeit, einen Verwertungsausschluss in Bezug auf geldwerte Vermögensgegenstände vertraglich zu vereinbaren, und stellen lediglich klar, dass, soweit ein Verwertungsausschluss nicht vereinbart werden kann, typisierend darauf abgestellt werden darf, dass bei Fälligkeit von Lebensversicherungsverträgen zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr diese nach ihrer subjektiven Zweckbestimmung der Altersvorsorge dienen (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.2004 und 17.03.2005 - aaO).

    Aus der von den Klägern in Bezug genommene Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 25.05.2004 und 17.03.2005 - aaO zur AlhiV) lässt sich auch der Grundsatz entnehmen, dass im Rahmen einer Härtefallprüfung lediglich allein dann typisierend auf die subjektive Zweckbestimmung einer Lebensversicherung zur Alterssicherung abzustellen ist, wenn zwar die Fälligkeit der Lebensversicherung - wie vorliegend - zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr liegt.

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11
    Eine besondere Härte liegt nicht vor und aus einer Verwaltungsübung, die nicht dem geltenden Recht entspricht, können die Kläger keinen Anspruch auf etwaige Gleichbehandlung mit anderen nach der Dienstanweisung abgewickelten Fällen herleiten (vgl. BSG, Urteil vom 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R - SozR 3-4300 § 119 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11
    Auch wenn die Kläger zum Zeitpunkt der Antragstellung am 18.05.2010 im Hinblick auf den drohenden Verkauf ihrer Eigentumswohnung und der damit verbundenen Ungewissheit, ob der Verkaufserlös der Wohnung die Kosten für die Ablösung des Darlehens decken würde, damit rechnen mussten, einen Teil ihres liquiden Vermögens zur Schuldentilgung verwenden zu müssen, rechtfertigt dies nicht die Annahme eines Härtefalls, denn soweit bereits die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Mittel der Tilgung aktueller Schulden grundsätzlich vorgeht (vgl. BSG, Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291-301; Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 19) gilt dies umso mehr, soweit noch nicht einmal feststeht, ob - wie vorliegend - derartige Schulden überhaupt entstehen werden.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11
    Auch wenn die Kläger zum Zeitpunkt der Antragstellung am 18.05.2010 im Hinblick auf den drohenden Verkauf ihrer Eigentumswohnung und der damit verbundenen Ungewissheit, ob der Verkaufserlös der Wohnung die Kosten für die Ablösung des Darlehens decken würde, damit rechnen mussten, einen Teil ihres liquiden Vermögens zur Schuldentilgung verwenden zu müssen, rechtfertigt dies nicht die Annahme eines Härtefalls, denn soweit bereits die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Mittel der Tilgung aktueller Schulden grundsätzlich vorgeht (vgl. BSG, Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291-301; Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 19) gilt dies umso mehr, soweit noch nicht einmal feststeht, ob - wie vorliegend - derartige Schulden überhaupt entstehen werden.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11
    Zum Anderen ist auch aus der von den Klägern in Bezug genommenen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 25.05.2004 - B 11a/11 AL 51/04 R - SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; Urteil vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R - SozR 4-4220 § 6 Nr. 2) nicht zu entnehmen, die Frage der Nichtverwertbarkeit des Vermögens sei regelmäßig mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres obsolet.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11
    Diese Voraussetzungen sind offenkundig nicht erfüllt, denn für die Qualifizierung als Altersvorsorgevermögen iSd § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II ist nach der Rechtsprechung des BSG zumindest erforderlich, dass der Sicherung ein nach § 5 Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (Gesetz vom 26.06.2001, BGBl I S. 1310 - AltZertG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierter Altersvorsorgevertrag zugrunde liegt (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11
    Diese Voraussetzungen sind offenkundig nicht erfüllt, denn für die Qualifizierung als Altersvorsorgevermögen iSd § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II ist nach der Rechtsprechung des BSG zumindest erforderlich, dass der Sicherung ein nach § 5 Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (Gesetz vom 26.06.2001, BGBl I S. 1310 - AltZertG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierter Altersvorsorgevertrag zugrunde liegt (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - L 19 AS 1229/13
    Zu diesem Zeitpunkt ist der Kläger 65 und seine Ehefrau 60. Damit ist die Lebensversicherung zwar nicht zum Zeitpunkt des Erreichens des Renteneintrittsalters der Ehefrau, jedoch zum Zeitpunkt des Erreichens des Renteneintrittsalters des Klägers fällig Ob hierdurch die vom Kläger durchgehend behauptete subjektive Zweckbestimmung zur Altersvorsorge, im Sinne der Rechtsprechung des BSG ausreichend objektiviert ist (vergl. dazu BSG Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R Rn 27), kann offen bleiben (kritisch zu Vermögen, das in Form liquider Mittel nach Verwaltung einer Lebensversicherung zur Verfügung steht Bayerisches LSG Urteil vom 12.06.2013 - L 11 AS 527/11).
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