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   LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB   

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https://dejure.org/2017,34419
LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB (https://dejure.org/2017,34419)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB (https://dejure.org/2017,34419)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. August 2017 - L 11 AS 529/17 NZB (https://dejure.org/2017,34419)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld II; Berufung; Grundsatzrüge; Verfassungskonformität des Regelbedarfs; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsbezieher in den Jahren 2016 und 2017

  • rewis.io

    Regelbedarf für alleinstehende Leistungsberechtigte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsbezieher in den Jahren 2016 und 2017

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
    Die Art und Weise der Fortschreibung hat das BVerfG u.a. mit seinem Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 - (veröffentlicht in Juris) nicht für verfassungswidrig gehalten, obwohl bereits damals mehrere Sozialverbände Kritik an der Ermittlung der Regelbedarfe äußerten.

    Nachdem jedoch aufgrund der Kritik des BVerfG im Beschluss vom 23.07.2014 a.a.O. im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfes für 2017 auch eine Sonderauswertung hinsichtlich der Verbrauchsausgaben für Mobilität für Haushalte ohne Ausgaben für Kraftstoffe, Autogas, Strom für Elektroauto, Schmiermittel vorgenommen worden ist (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17.10.2016, BT-Drs 18/9984 Seite 42-43), bestehen keine Zweifel an der zutreffenden Festlegung der für die Mobilität festgelegten Werte.

    Insbesondere aber ist zu berücksichtigen, dass selbst der Paritätische Gesamtverband allein bei den Ausgaben für den ÖPNV zu einem niedrigeren Bedarf als der Gesetzgeber kommt (vgl. Der Paritätische, Expertise Regelsätze 2017 Kritische Anmerkungen zur Neuberechnung der Harz IV-Regelsätze durch das Bundesministerium Arbeit und Soziales und Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle, September 2016), allerdings Aufwendungen für Kfz hinzurechnet, die der Gesetzgeber jedoch aufgrund wertender Betrachtung unberücksichtigt lassen kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 a.a.O.).

    Diese damalige Kritik aber hat das BVerfG nicht zu einer Verfassungswidrigkeit des Regelbedarfes für 2011 kommen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 a.a.O.).

    Dazu, dass die jeweiligen Abteilungen zur Ermittlung des Regelbedarfes "auf Kante genäht" seien - so bereits der Vorwurf zur Ermittlung der Regelbedarfe 2011, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 a.a.O. Rn. 58 - und der Regelbedarf daher insgesamt verfassungswidrig sei, weil er einen Ausgleich untereinander nicht mehr ermögliche, kam das BVerfG bereits in seiner damaligen Entscheidung nicht.

  • LSG Bayern, 22.08.2017 - L 11 AS 357/17

    Regelbedarf der Versorgung mit Lebensmitteln und der Unterkunftskosten in Bezug

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
    Der Senat hat die vom Kläger entsprechend der vom SG erteilten Rechtsmittelbelehrungerhobene Berufung zwischenzeitlich mit Beschluss vom 22.08.2017 (L 11 AS 357/17) verworfen.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Akte des Beklagten, die Akte des Verfahrens L 11 AS 357/17, L 11 AS 822/16 B ER und die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.

    Somit übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht 750, 00 EUR (vgl. zum ganzen auch: Beschluss des Senates vom 22.08.2017 - L 11 AS 357/17) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 7 AS 162/15

    SGB-II -Leistungen; Auszug aus dem Elternhaus; Mehrbelastungen der Allgemeinheit;

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der im Rahmen der Fortschreibung festgelegten Regelbedarfe für 2016 bestehen im Rahmen einer Evidenzkontrolle von Seiten des Senats daher nicht (vgl. dazu u.a. Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 53/15 - für die Regelbedarfe 2011und 2012; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - für den Regelbedarf 2012; LSG NRW, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 AS 162/15 - für den Regelbedarf 2013 und 2014; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15 - für den Regelbedarf 2014; LSG NRW, Beschluss vom 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16 B - alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der gesetzlich geregelten Regelbedarfe

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der im Rahmen der Fortschreibung festgelegten Regelbedarfe für 2016 bestehen im Rahmen einer Evidenzkontrolle von Seiten des Senats daher nicht (vgl. dazu u.a. Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 53/15 - für die Regelbedarfe 2011und 2012; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - für den Regelbedarf 2012; LSG NRW, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 AS 162/15 - für den Regelbedarf 2013 und 2014; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15 - für den Regelbedarf 2014; LSG NRW, Beschluss vom 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16 B - alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Bayern, 19.05.2015 - L 11 AS 53/15

    Regelbedarf für Alleinstehende

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der im Rahmen der Fortschreibung festgelegten Regelbedarfe für 2016 bestehen im Rahmen einer Evidenzkontrolle von Seiten des Senats daher nicht (vgl. dazu u.a. Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 53/15 - für die Regelbedarfe 2011und 2012; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - für den Regelbedarf 2012; LSG NRW, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 AS 162/15 - für den Regelbedarf 2013 und 2014; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15 - für den Regelbedarf 2014; LSG NRW, Beschluss vom 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16 B - alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageschrift - Bezeichnung des Klägers - Angabe

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der im Rahmen der Fortschreibung festgelegten Regelbedarfe für 2016 bestehen im Rahmen einer Evidenzkontrolle von Seiten des Senats daher nicht (vgl. dazu u.a. Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 53/15 - für die Regelbedarfe 2011und 2012; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - für den Regelbedarf 2012; LSG NRW, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 AS 162/15 - für den Regelbedarf 2013 und 2014; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15 - für den Regelbedarf 2014; LSG NRW, Beschluss vom 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16 B - alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Bayern, 19.05.2015 - L 11 AS 140/15

    Regelbedarf für Alleinstehende

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der im Rahmen der Fortschreibung festgelegten Regelbedarfe für 2016 bestehen im Rahmen einer Evidenzkontrolle von Seiten des Senats daher nicht (vgl. dazu u.a. Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 53/15 - für die Regelbedarfe 2011und 2012; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - für den Regelbedarf 2012; LSG NRW, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 AS 162/15 - für den Regelbedarf 2013 und 2014; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15 - für den Regelbedarf 2014; LSG NRW, Beschluss vom 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16 B - alle veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 - L 19 AS 616/18

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Der Senat hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2017 (vgl. Beschlüsse des Senats vom 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17 B und vom 04.06.2018 - L19 AS 664/18 B; ebenso LSG NRW, Beschlüsse vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B und vom 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17; LSG Bayern, Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB).
  • LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs

    Die Ermittlung des Regelbedarfs 2017 und die Fortschreibung für 2018 nach § 1 RBSFV 2018 (zur Verfassungsmäßigkeit der Fortschreibung anhand des angewandten Mischindexes, siehe ebenfalls BVerfG aaO) für Alleinstehende erfolgte nach den gleichen Grundsätzen aufgrund der EVS 2013 samt Sonderauswertung, die demzufolge ebenso nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (so auch bereits Beschluss des Senats vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB - juris).

    An der zutreffenden Festlegung der für die Mobilität in Ansatz gebrachten Werte in § 5 Abs. 1 Abteilung 7 RBEG (Verkehr) für Einpersonenhaushalte iHv 32, 90 EUR (für 2017 wäre dieser Betrag nach § 7 Abs. 2 Satz 2 RBEG noch um 3, 46% und für 2018 nach § 1 RBSFV 2018 um weitere 1, 63% zu erhöhen) bestehen daher keine Zweifel, zumal Kosten für eine Monatskarte des ÖPNV nicht in vollem Umfang zu berücksichtigen sind (vgl auch Beschluss des Senats vom 23.08.2017 aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17 - juris).

    Soweit dort allerdings Aufwendungen für Kfz hinzugerechnet werden, steht dem entgegen, dass der Gesetzgeber aufgrund wertender Betrachtung solche Kosten unberücksichtigt lassen kann (vgl dazu BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 aaO; Beschluss des Senats vom 23.08.2017 aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der Höhe des Regelbedarfs;

    Entscheidend ist vielmehr, dass auch durch einen internen Ausgleich zwischen den einzelnen Positionen die Existenz sowie die Teilhabe gesichert werden kann (Bayerisches LSG Beschluss vom 23.08.2017, L 11 AS 529/17 NZB).

    Denn, wie bereits ausgeführt, ist die Ermittlung der Bedarfe durch die EVS nicht zu beanstanden (vgl. zur Deckung der Bedarfe "Abteilung 07: Verkehr": Bayerisches LSG Beschluss vom 23.08.2017, L 11 AS 529/17 NZB; SG Dortmund Urteil vom 21.06.2017, S 58 AS 5645/16).

  • LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 335/18

    Zur Ermittlung der Regelbedarfe nach Stufe 1 für 2017 und 2018 entsprechend den

    Auch die Ermittlung des Regelbedarfs 2017 für Alleinstehende erfolgte nach den gleichen Grundsätzen aufgrund der EVS 2013 samt Sonderauswertung, die demzufolge ebenso nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (so auch bereits Beschluss des Senats vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB - juris).

    Der Senat hat außerdem bereits darauf verwiesen (Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB - juris), dass selbst der Paritätische Gesamtverband (Der Paritätische - Expertise - Regelsätze 2017, kritische Anmerkungen zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Alternativberechnung der Paritätischen Forschungsstelle, September 2016, Tabelle 4, Abt. 7 - Position: fremde Verkehrsdienstleistungen) allein bei den Ausgaben für den ÖPNV zu einem niedrigeren Betrag als der Gesetzgeber kommt, allerdings Aufwendungen für die Haltung und Nutzung eines Pkw bzw. Motorrades hinzurechnet, welche der Gesetzgeber aufgrund wertender Betrachtung unberücksichtigt lassen kann.

  • LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 904/18

    Grundsicherungsrecht: Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung

    Auch die Ermittlung des Regelbedarfs 2017 für Alleinstehende erfolgte nach den gleichen Grundsätzen aufgrund der EVS 2013 samt Sonderauswertung, die demzufolge ebenso nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (so auch bereits Beschluss des Senats vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB - juris).

    Soweit dort allerdings Aufwendungen für Kfz hinzugerechnet werden, steht dem entgegen, dass der Gesetzgeber aufgrund wertender Betrachtung solche Kosten unberücksichtigt lassen kann (vgl dazu BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 aaO; Beschluss des Senats vom 23.08.2017 aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    4 ff bei juris; Beschluss vom 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17 B, RdNr. 12 ff. bei juris; Bayerisches Landessozialgereicht, Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB, RdNrn.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der Höhe der Regelbedarfe 2017;

    4 ff bei juris; Bayerisches Landessozialgereicht, Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB, RdNrn.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 19 AS 1532/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Er hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2015 bzw. ab dem 01.01.2016 (vgl. Beschlüsse des Senats vom 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17 B und vom 04.06.2018 - L19 AS 664/18 B; ebenso LSG NRW, Beschlüsse vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B und vom 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17; LSG Bayern, Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AS 267/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Rechtmäßigkeit der Regelsätze im Jahr

    Nachdem jedoch aufgrund der Kritik des BVerfG im Beschluss vom 23. Juli 2014 (aaO) im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfes für 2017 auch eine Sonderauswertung hinsichtlich der Verbrauchsausgaben für Mobilität für Haushalte ohne Ausgaben für Kraftstoffe, Autogas, Strom für Elektroauto, Schmiermittel vorgenommen worden ist (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17. Oktober 2016, BT-Drucks 18/9984 S 42-43), bestehen auch keine Zweifel an der zutreffenden Festlegung der für die Mobilität festgelegten Werte (vgl zum Ganzen auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. August 2017 - L 11 AS 529/17 NZB - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 19 AS 941/18

    Regelbedarfe für Leistungen nach dem SGB II

    Der Senat hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Regelbedarfsleistungen für die Zeit ab dem 01.01.2017 (vgl. Beschlüsse des Senats vom 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17 B und vom 04.06.2018 - L 19 AS 664/18 B, ebenso LSG NRW, Beschlüsse vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B und vom 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17, LSG Bayern, Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - L 1 AS 1246/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - L 2 AS 1210/22
  • SG Würzburg, 05.10.2017 - S 16 AS 261/17

    Arbeitslosengeld II und Leistungen des Journalisten-Sozialwerks

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